Anpassung der Ausschussgrößen zu 15er Ausschüssen
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Ö 10.9
Zu Beginn der laufenden Wahlperiode wurde mit der geänderten Drucksache 22-0005 die Anzahl der stimmberechtigten Ausschusssitze auf 17 festgelegt. Die Festlegung erfolgte in Abweichung der grundsätzlichen Höchstzahl von maximal 15 Ausschusssitzen gem. § 15 Abs. 1 Satz und § 16 Abs. 1 Satz 1 BezVG, um die Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 letzter Halbsatz besser abzubilden.
Zudem wurde per Beschluss festgelegt, dass der Zuschnitt der Ausschüsse nach zwölf Monaten noch einmal evaluiert wird.
Aufgrund der neu gebildeten Koalition in Eimsbüttel ist die Abweichung von der Regelgröße von 15 Ausschussmitgliedern nicht mehr erforderlich. Die Ausschussgröße soll nun im Hauptausschuss sowie in den Regional- und Fachausschüssen auf 15 Sitze angepasst werden.
Die Festlegung der Ausschussgröße für den Sonderausschuss zum Umgang mit belasteten Straßennamen erfolgte abweichend in Drucksache 22-0006 von vornherein auf 15 Ausschussmitglieder. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist als gesonderter Ausschuss von dieser Regelung ausgenommen.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung setzt für den Rest dieser Amtsperiode im Hauptausschuss und in den Regional- und Fachausschüssen, ausgenommen des JHA, eine Ausschussgröße von 15 stimmberechtigten Sitzen fest.
S. Ali Mir Agha, Nina Schübel und Grüne -Fraktion
Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion
keine
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