20-2722

Anpassung der Ampelschaltung Langenfelder Damm – Müggenkampstraße Drs. 20-2649, Beschluss der BV vom 14.12.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Die Verkehrsdirektion nimmt zum bezeichneten Beschluss wie folgt Stellung:

Die VD 52 und die BWVI/VR11 haben am 15.12.2017, im Rahmen einer Vorplanung für die Veloroute 2, auch den Umbau des Knotens Langenfelder Damm betrachtet.

Das Ergebnis der Besprechung im Folgenden (Zitat aus dem Besprechungsprotokoll):

 

- Die VD 52 und die BWVI/VR11 favorisieren für den Knotenpunkt Langenfelder Damm / Müggenkamp-straße die Planung mit einem Kreisverkehr.

 

Da aus haushaltstechnischen Gründen der Bau der Veloroute 2 bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein muss, und angesichts der Tatsache, dass beim LSBG derzeit keine Kapazitäten vorhanden sind, um das kostenintensive Umschalten von Lichtsignalanlagen zeitnah zu gewährleisten, befürwortet die VD 52 die gewünschte Anpassung nicht.

 

Anhänge

keine