Angemessene Verbesserung des ruhenden Verkehrs im Luruper Weg und anderen Straßen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der Fraktionen von FDP und CDU) |
30.11.2023 |
9.8 |
21-4271 |
Einstimmig in den KGA überwiesen |
KGA |
04.12.2024 |
6.1 |
21-4271 |
Zurückgestellt |
KGA |
08.01.2024 |
6.1 |
21-4271 |
Die Drucksache wird mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, GRÜNE- Fraktion und Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der CDU- , FDP- und AfD-Fraktion, abgelehnt. |
Der Luruper Weg liegt im Stadtteil Eimsbüttel und ist insgesamt 410 Meter von Osten nach Westen lang. Er beginnt bei der Methfesselstraße, kreuzt nach 245 Metern die Sartoriusstraße und endet nach rund weiteren 165 Metern in einer Sackgasse vor der Hausnummer 57.
Er wurde die letzten vier Jahrzehnte auf der nördlichen und südlichen Straßenseite – immer da, wo es ging – durch Schräg- und Längsparken (letzeres z.B. vor Bäumen) für den ruhenden Verkehr genutzt.
Gegen Anfang September 2023 wurde auf der Südseite des Luruper Weges
(Hausnummern 1 bis 31) diese friedliche, Jahrzehnte lang beschwerdefrei genutzte Gepflogenheit des Parkens u.a. auch durch das Austauschen und durch Neuaufstellung von Parkschildern so geregelt, dass vermeintlich nur noch parallel zur Straße, meist mit den rechten Reifen auf dem Seitenstreifen geparkt werden durfte.
Zudem stehen nun in diesem Straßenabschnitt des Luruper Weges (Südseite) für denselben Abschnitt geltend zwei sich widersprechende Verkehrsschilder.
Auf der gegenüberliegenden Seite (Hausnummer 2 bis 24) war nur noch Längsparken vorgesehen.
Die Hochpreisung eines Anwohnerparkausweises bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplätze um rund 40 bis 45 % durch die Umwidmung bzw. polizeibehördliche Anordnung des Schrägparkens in ein Längsparken führte in keiner Weise zu einer lenkenden Bewirtschaftung.
Das Ergebnis war:
Als erster Schritt für eine konkrete Bestandsaufnahme wurde die Straße Luruper Weg aufwendig und im Detail vermessen. Hierfür wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Aus dieser Anlage ergibt sich an welchen Stellen der vermessenen Straße ausreichend Platz vorhanden ist, um ein Querparken wie in den vergangenen Jahrzehnten zu ermöglichen. Erforderliche Sicherheitsabstände zur Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Krankenwagen, etc. werden weiterhin sichergestellt. Für die Anwohnerinnen und Anwohner können durch die Wiederherstellung der in den letzten Jahrzehnten gelebten und von den Behörden geduldeten Regelungen, Parkplätze zurückgewonnen und die aktuell unzumutbaren Zustände somit wieder auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Eine großräumige Anhörung der Anwohnerinnen und Anwohner des Luruper Weges hat ergeben, dass es in den letzten Jahrzehnten keine Beschwerdelage, weder von den Anwohnerinnen und Anwohnern noch den Rettungsdiensten gegeben hat.
Nach erfolgter Umsetzung dieses Beschlusses ist vorgesehen, in ähnlich gründlicher Bestandsaufnahme jede weitere mögliche und nicht verkehrsbehindernde Parkplatzfläche zu lokalisieren und als legalen Parkraum zu markieren - zum Beispiel Hartwig-Hesse Str.
Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung hat selbstverständlich die Ausnahmen bei Bäumen, Straßenlaternen oder sonstigen Straßenmöblierungen, auch Ausfahrten etc. zu berücksichtigen.
Der ablehnenden Beschlussempfehlung liegt folgendes Petitum zu Grunde:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen,
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde auffordern,
dass diese auf allen Straßenseiten des Luruper Weges das Schrägparken zulässt bzw. anordnet
Sachverhalt:
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
BV (Antrag der Fraktionen von FDP und CDU) |
30.11.2023 |
9.8 |
21-4271 |
Einstimmig in den KGA überwiesen |
KGA |
04.12.2024 |
6.1 |
21-4271 |
Zurückgestellt |
KGA |
08.01.2024 |
6.1 |
21-4271 |
Die Drucksache wird mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, GRÜNE- Fraktion und Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der CDU- , FDP- und AfD-Fraktion, abgelehnt. |
Der Luruper Weg liegt im Stadtteil Eimsbüttel und ist insgesamt 410 Meter von Osten nach Westen lang. Er beginnt bei der Methfesselstraße, kreuzt nach 245 Metern die Sartoriusstraße und endet nach rund weiteren 165 Metern in einer Sackgasse vor der Hausnummer 57.
Er wurde die letzten vier Jahrzehnte auf der nördlichen und südlichen Straßenseite – immer da, wo es ging – durch Schräg- und Längsparken (letzeres z.B. vor Bäumen) für den ruhenden Verkehr genutzt.
Gegen Anfang September 2023 wurde auf der Südseite des Luruper Weges
(Hausnummern 1 bis 31) diese friedliche, Jahrzehnte lang beschwerdefrei genutzte Gepflogenheit des Parkens u.a. auch durch das Austauschen und durch Neuaufstellung von Parkschildern so geregelt, dass vermeintlich nur noch parallel zur Straße, meist mit den rechten Reifen auf dem Seitenstreifen geparkt werden durfte.
Zudem stehen nun in diesem Straßenabschnitt des Luruper Weges (Südseite) für denselben Abschnitt geltend zwei sich widersprechende Verkehrsschilder.
Auf der gegenüberliegenden Seite (Hausnummer 2 bis 24) war nur noch Längsparken vorgesehen.
Die Hochpreisung eines Anwohnerparkausweises bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplätze um rund 40 bis 45 % durch die Umwidmung bzw. polizeibehördliche Anordnung des Schrägparkens in ein Längsparken führte in keiner Weise zu einer lenkenden Bewirtschaftung.
Das Ergebnis war:
Als erster Schritt für eine konkrete Bestandsaufnahme wurde die Straße Luruper Weg aufwendig und im Detail vermessen. Hierfür wird auf die Anlage 1 verwiesen.
Aus dieser Anlage ergibt sich an welchen Stellen der vermessenen Straße ausreichend Platz vorhanden ist, um ein Querparken wie in den vergangenen Jahrzehnten zu ermöglichen. Erforderliche Sicherheitsabstände zur Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Krankenwagen, etc. werden weiterhin sichergestellt. Für die Anwohnerinnen und Anwohner können durch die Wiederherstellung der in den letzten Jahrzehnten gelebten und von den Behörden geduldeten Regelungen, Parkplätze zurückgewonnen und die aktuell unzumutbaren Zustände somit wieder auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Eine großräumige Anhörung der Anwohnerinnen und Anwohner des Luruper Weges hat ergeben, dass es in den letzten Jahrzehnten keine Beschwerdelage, weder von den Anwohnerinnen und Anwohnern noch den Rettungsdiensten gegeben hat.
Nach erfolgter Umsetzung dieses Beschlusses ist vorgesehen, in ähnlich gründlicher Bestandsaufnahme jede weitere mögliche und nicht verkehrsbehindernde Parkplatzfläche zu lokalisieren und als legalen Parkraum zu markieren - zum Beispiel Hartwig-Hesse Str.
Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung hat selbstverständlich die Ausnahmen bei Bäumen, Straßenlaternen oder sonstigen Straßenmöblierungen, auch Ausfahrten etc. zu berücksichtigen.
Der ablehnenden Beschlussempfehlung liegt folgendes zu Grunde:
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen,
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde auffordern,
dass diese auf allen Straßenseiten des Luruper Weges das Schrägparken zulässt bzw. anordnet
keine