Angemeldete Bedarfe des Bezirksamtes Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert und Thomas Arndt (Fraktion DIE LINKE)
Titel: Angemeldete Bedarfe des Bezirksamtes Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-207
Eingangsdatum: 22.07.2026
Datum der Antwort: 30.07.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Das Bezirksamt Eimsbüttel meldet regelmäßig finanzielle und strukturelle Bedarfe gegenüber den zuständigen Fachbehörden sowie im Rahmen der Haushaltsberatungen der Hamburgischen Bürgerschaft an. Gerade vor dem Hintergrund steigender Kosten, wachsender sozialer Herausforderungen sowie eines erhöhten Investitionsbedarfs in den Stadtteilen ist Transparenz über diese angemeldeten Bedarfe von besonderer Bedeutung.
Insbesondere im Bereich der Stadtteilkultur, der sozialen Infrastruktur und der offenen Kinder- und Jugendarbeit besteht vielerorts ein erheblicher zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Einrichtungen der Stadtkultur leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur kulturellen Teilhabe sowie zur Förderung ehrenamtlichen Engagements in den Stadtteilen. Gleiches gilt für die Stadtteilkulturprojekte (SKP) und institutionell geförderte Einrichtungen, die in Eimsbüttel eine zentrale soziale und kulturelle Funktion übernehmen.
Vor diesem Hintergrund setzt sich DIE LINKE für eine stärkere finanzielle Ausstattung der Stadtkulturmittel, der SKP-Förderung sowie der institutionellen Förderung ein. Bewohner*innen, Vereine und Initiativen in Eimsbüttel haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, welche konkreten Bedarfe das Bezirksamt gegenüber der Bürgerschaft angemeldet hat.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche finanziellen, personellen und strukturellen Bedarfe hat das Bezirksamt Eimsbüttel für den kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 gegenüber der Hamburgischen Bürgerschaft beziehungsweise den zuständigen Fachbehörden angemeldet?
Die Frage berührt Angelegenheiten der internen Entscheidungsvorbereitung und Meinungsbildung des Senats, zu denen der Senat grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. Die Ergebnisse Senatsberatungen werden der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Haushaltsplanentwurf 2027/2028 zugeleitet. Die parlamentarische Beratung dazu findet im Herbst 2026 statt. Siehe auch Drs. 21/11885, 21/19172, 22/1315 und 22/13964.
2. Welche der angemeldeten Bedarfe betreffen die Bereiche:
- Stadtkulturmittel
- Stadtteilkulturprojekte (SKP)
- institutionelle Förderung
- Sport
- soziale Infrastruktur
- Verkehr und Mobilität
- Grünflächen und Klimaanpassung
s. Antwort zu Frage 1.
3. Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt Eimsbüttel, falls angemeldete Bedarfe nicht oder nur teilweise finanziert werden?
Das Bezirksamt Eimsbüttel wird seine Aufgaben im Rahmen des von der Bürgerschaft beschlossenen Haushaltsplans 2027/2028 umsetzen. Der vom Senat beschlossene Haushaltsplanentwurf 2027/2028 ist geprägt durch herausfordernde Rahmenbedingungen, weißt aber unter anderem einen Ausgleich der Kostensteigerung in der Stadtteilkultur durch eine 1,5% Steigerung aus. Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Senats vom 24.06.2026
4. Welche zusätzlichen Bedarfe sieht das Bezirksamt Eimsbüttel aktuell insbesondere im Bereich der Stadtteilkultur und sozialen Infrastruktur, die bislang nicht im Haushalt berücksichtigt sind?
s. Antwort zu Frage 1.
5. Welche Maßnahmen hält das Bezirksamt für notwendig, um die Finanzierung von Stadtkultur, SKP-Projekten und institutionell geförderten Einrichtungen in Eimsbüttel langfristig abzusichern?
s. Antwort zu Frage 1.
Beschluss: ohne
keine
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