21-4590

Alternativantrag zur Drucks.-Nr. 21-4542: Stellungnahme gemäß § 28 BezVG zur Inbetriebnahme einer Unterkunft für obdachlose Menschen im Garstedter Weg 79-85

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.03.2024
Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-4499 hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass im Garstedter Weg 79-85 eine Unterkunft zur Versorgung obdachloser Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischen Bedarf eingerichtet werden soll. Es soll 118 Plätze umfassen und von fördern & wohnen betrieben werden.

Die Belegung soll ab dem 01.04.2024 bzw. im Laufe des Aprils beginnen. Bislang wurde das Gebäude als Seniorenstift genutzt, dessen Bewohnerinnen und Bewohner mittlerweile auf andere Einrichtungen verteilt wurden.

Die Nachricht hat in der Umgebung der Einrichtung bei Anwohnern oder Nutzern der nahliegenden Schule und der Kindergärten Fragen aufgeworfen, weil eine ausreichende Information nicht erfolgte.

Mittlerweile wurden Informationsdefizite durch die Erklärungen aus der Behörde zumindest teilweise ausgeglichen. Auf einer Informationsveranstaltung in der Niendorfer Kirche haben die Staatsrätin und Vertreterinnen von fördern + wohnen Fragen der Bevölkerung beantwortet und über den geplanten Fortgang berichtet.

 

Petitum/Beschluss

:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration folgende Stellungnahme zu übermitteln:

 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt auch in Anbetracht der in der jetzigen Unterkunft in der Friesenstraße herrschenden Unterbringungssituation die Anstrengungen des Senates zur Unterbringung obdachloser Menschen mit medizinischem und/oder pflegerischen Bedarf, ohne den diese Personen in lebensbedrohliche Umstände kommen könnten.

 

  1. Die Bezirksversammlung kritisiert die mangelnde Transparenz und Informationspolitik des Senates, die weder die Bezirkspolitik, Anwohnerinnen und Anwohner, umliegende Schulen und Kitas im Vorfeld der Entscheidung informiert hat bzw. mit diesen über die Realisierungsmöglichkeiten in den Austausch gegangen ist. Dieses Verhalten hat dazu beigetragen, dass auf Grund fehlender Informationen Spekulationen erst entstanden sind. Mangelndes Vertrauen in die Entscheidungen von Verwaltung und Politik konnte so erst entstehen.
    Insbesondere ist dabei zu kritisieren, dass mitgeteilt wurde, dass im Schulterschluss mit der Bezirksversammlung ein Runder Tisch eingerichtet werden solle und die Sicherheitsmaßnahmen erhöht würden, obwohl es gar keinen Austausch mit der Bezirksversammlung gegeben hat bzw. derartige Beschlüsse gefasst wurden.
    Zu kritisieren ist darüber hinaus, dass offenbar überhaupt kein Austausch mit der Bezirksverwaltung stattfindet, da bei der Informationsveranstaltung nicht einmal Vertreter aus dem Bezirk anwesend waren, um Fragen zur sozialräumlichen Situation in Niendorf zu beantworten.

 

  1. Die nachgeholte Beantwortung von entstandenen Fragen hat zumindest durch das Erscheinen der Staatsrätin in der Bezirksversammlung bzw. in der kurzfristig anberaumten Informationsveranstaltung am Niendorfer Marktplatz ein Stück weit zur Versachlichung der Diskussion beigetragen. Die Bezirksversammlung erwartet, dass im weiteren Verfahren komplette Offenheit und Transparenz in der Außenkommunikation vorherrscht. Daher ist zu begrüßen, dass anfängliche Aussagen, dass durch die Verlegung nach Niendorf den katastrophalen Zustände am Hauptbahnhof entgangen werden sollen, relativiert wurden.

 

  1. Um dies zu gewährleisten, soll weiterhin regelmäßig und umfangreich informiert werden. Auch Kontaktmöglichkeiten zum Betreiber sollen veröffentlicht und in regelmäßigem Austausch die aktuelle Situation bewertet werden. Dabei sind neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, der Schule und den Kitas sowie dem PK 24 auch alle anderen im Sozialraum Tätigen mit einzubeziehen.

 

  1. Zur Gewährleistung des Austausches wird die zuständige Fachbehörde aufgefordert, personelle Ressourcen für eine dauerhafte Koordinierungsstelle im Bezirksamt bereit zu stellen. Darüber hinaus soll die Fachbehörde eine professionelle Struktur aufbauen, um alle Tätigkeiten aller in Eimsbüttel betroffenen Standorte miteinander zu vernetzen und ressourcenschonend Unterstützungsleistungen anzubieten.

 

  1. Nachdem der Bezug der Unterkunft im Garstedter Weg 79-85 so weit vorangeschritten ist, dass die Standortfrage nicht mehr gestellt werden kann, wird erwartet, dass dennoch parallel hamburgweit weitere Unterkunftsmöglichkeiten gesucht und geprüft werden, um ein geeigneteres Umfeld als ein Wohngebiet in unmittelbarer Nähe zu Schulen und Kitas zu finden. Im Falle eines Scheitern ist es die Aufgabe der Behörde, einen Plan B vorzubereiten, der gemäß eigener Aussage zurzeit nicht besteht.

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt, dass die Belegung der Einrichtung sukzessive erfolgt. Die Geschwindigkeit nach der Erstbelegung soll von einem Monitoring, das die Entwicklungen eng begleitet, abhängig gemacht werden. Ggf. auftretende Schwierigkeiten müssen unmittelbar abgestellt und korrigiert werden, bevor eine Kapazitätserhöhung erfolgt.

 

  1. Es wird erwartet, dass die pflegerische und medizinische personelle Ausstattung der Einrichtung deutlich erhöht wird. Hierzu muss der Pflegeschlüssel bzw. der ärztliche Betreuungsschlüssel deutlich erhöht werden, um den schwerkranken Personen eine maximale Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Es soll dabei um Pflegekräfte gehen, die dauerhaft in der Einrichtung ansässig sind. Auf ambulante Pflegedienste soll lediglich im Notfall bzw. auf Wunsch der zu betreuenden Personen zurückgegriffen werden.

 

  1. Es wird begrüßt, dass es einen dauerhaften Sicherheitsdienst geben wird, der sowohl die umliegende Bevölkerung im Bedarfsfall schützt, die Einrichtung jedoch auch nach außen sichert. Bei der Vergabe an private Anbieter von Sicherheitsdiensten ist vergaberechtlich sicherzustellen, dass Eignungsnachweise zum Schutz sozialer Einrichtung vorliegen.

 

  1. Ein umfassendes Sicherheitskonzept, das alle Akteure einbindet, ist im Vorfeld des Erstbezuges zu erarbeiten. Es soll ständig evaluiert und angepasst werden.

 

  1. Es muss ausgeschlossen werden, dass es im Umfeld der Einrichtung zu öffentlichem Suchtverhalten kommt. Daher wird begrüßt, dass die Staatsrätin zugesagt hat, dass suchtkranken Menschen der Zugang zur Einrichtung verwehrt wird. Um dies sicherzustellen, werden alle Personen einem Drogenscreening unterzogen. Der Konsum von alkoholischen Getränken in der Anlage soll ausgeschlossen werden.

 

  1. Im besonderen Maße muss sichergestellt werden, dass der Schul- und Kitaweg Sicherheit bietet. Daher wird ausdrücklich begrüßt, dass im Rahmen eines Bildungskonzeptes die Kinder auf die künftige Situation vorbereitet werden. Dies sollte einhergehen mit einem gemeinschaftlichen Besuch in der Einrichtung bzw. auch dem in Aussicht gestellten Angebot, die Lebensumstände der künftigen Heimbewohner anhand ihrer persönlichen Geschichten zu erläutern.

 

diger Kuhn und die CDU-Fraktion

 

 

Anhänge

keine