21-1698

Alternativantrag zu Drucksachen-Nr.:21-1665: „Echte Solidarität während der Corona-Pandemie - Soziale Rahmenbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitssektor“

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2021
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Ausschuss Sozialraum (Gemeinsamer Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

02.02.2021

6.4

21-1679

Bei Enthaltung der FDP-Fraktion wird dem Antrag mit den Stimmen der CDU-, GRÜNE-, SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE zugestimmt

 

Zur Bewältigung der Pandemie rücken Berufsgruppen in den Vordergrund, die bislang wenig im Fokus der Öffentlichkeit standen. Dies ist insbesondere Pflegepersonal, das unter schwierigsten Bedingungen auf die ungewohnt hohe Belastung durch COVID-19-Patienten reagieren muss.

Abweichend vom gewohnten Alltag sind hier zusätzliche Hygienemaßnahmen notwendig, die wegen der hohen Ansteckungsrate dazu führen, dass der vorgesehene Betreuungsschlüssel für Patienten und Patientinnen nicht eingehalten werden kann. Da durch den allseits bekannten Pflegenotstand ohnehin die Schwierigkeit für Kliniken besteht, ausreichend Pflegepersonal zu beschaffen, geraten die vor Ort agierenden Beschäftigten schnell an ihre physischen und psychischen Grenzen.

Solche vorherrschenden Missstände wurden durch die Betriebsrätin Ramona Knesevic in einem Interview mit dem NDR Hamburg Journal angeprangert. Im Interview wurde der Eindruck erweckt, dass sie aus ihrer persönlichen Situation heraus Missstände und Versäumnisse ihres Arbeitgebers Asklepios anprangerte und somit Betriebsinterna der Öffentlichkeit preisgab, die vermeintlich auf falschen Tatsachen beruhten. Es erfolgte eine Kündigung, die nun vor dem Arbeitsgericht juristisch verhandelt wird.

Auch wenn sich die Bezirksversammlung in laufende Verfahren nicht einmischen sollte, weil die Gerichtsbarkeit in diesem Fall so unabhängig entscheiden wird, dass es am Ende zu einer guten Lösung kommt, ist es der Bezirksversammlung dennoch wichtig, bestimmte Grundsätze zu unterstreichen, die auch innerhalb außergewöhnlicher Pandemiezeiten zu gelten haben.

 

 

Anhänge

keine