22-2545

Alternativantrag zu Drucksache 22-2421 – Sozial ausgewogene Behördengebühren und einen verlässlichen analogen Zugang zur Verwaltung sichern

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Ö 9.5.2

Sachverhalt

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist richtig und notwendig. Digitale Anträge können Verfahren vereinfachen, Bearbeitungszeiten verkürzen und den Aufwand für Bürger*innen sowie für die Verwaltung verringern. Deshalb sollten digitale Antragstellungen möglichst niedrigschwellig und kostengünstiger als analoge Leistungenangeboten werden.

Daraus darf jedoch keine unverhältnismäßige Verteuerung der persönlichen, schriftlichen oder sonst analogen Antragstellung folgen. Für diese Zugangswege sollten grundsätzlich die bisherigen regulären Zugänge ermöglicht und angemessene Gebühren gelten. Soweit eine Anpassung aus nachvollziehbaren Kostengründen erforderlich ist, muss sie moderat und sozial ausgewogen ausfallen. Eine drastische Erhöhung würde gerade diejenigen zusätzlich belasten, die digitalen Angebote nicht oder nicht ohne Unterstützung nutzen können.

Die Digitalisierung bedeutet für viele Menschen den Abbau von Barrieren. Mobilitätseingeschränkte Personen, Kranke, Menschen die diese Dinge gern mit persönlichenden Helfenden gemeinsam erledigen oder die Texte digital oder durch KI übersetzen lassen möchten, schätzen digitale Angebote.

Doch gleichzeitig sind digitale Verwaltungsangebote bislang nicht in allen Fällen einfach, barrierearm und verlässlich nutzbar. Technische Voraussetzungen wie die Online-Ausweisfunktion, fehlende Endgeräte, komplizierte Verfahren oder mangelnde digitale Erfahrung können erhebliche Hürden darstellen. Dies betrifft verschiedene Personengruppen besonders stark. Dies sind neben vielen hochaltrigen Menschen besonders auch Wohnungslose, Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, aber auch Menschen mit rperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, geringen Lese- oder Sprachkenntnissen sowie Menschen ohne geeignete technische Ausstattung. All sie sind weiterhin auf Hilfe im Amt bei der digitalen Bearbeitung oder eine analoge Antragstellung angewiesen.

Eine soziale Regelung sollte nicht allein an den Renten- oder Versorgungsstatus anknüpfen. Entscheidend sind der tatsächliche Unterstützungsbedarf und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Menschen mit geringem Einkommen oder im Leistungsbezug müssen ebenso berücksichtigt werden wie ältere Menschen, die von Altersarmut betroffen sind. Für sollen für analoge oder mit Hilfestellung in Anspruch genommene Leistungen die selben Preise wie für die digitale Leistungserbringung gelten.

Außerdem bedarf es unentgeltlicher, leicht erreichbarer Unterstützung bei der Antragstellung.
Digital-Lotsinnen und Digital-Lotsen können dabei helfen, ersetzen aber keinen verlässlichen persönlichen, schriftlichen und telefonischen Zugang zur Verwaltung. Wer Unterstützung benötigt, muss diese wohnortnah, barrierearm und ohne zusätzliche Kosten erhalten können.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gemäß § 27 BezVG beim Hamburger Senat dafür einzusetzen,

zu prüfen, digitale Antragstellung bei Hamburger Behörden, Bezirksämtern und Hamburg-Service-Standorten kostengünstiger als analoge Leistungen anzubieten.

bei Änderungen der Gebührenordnungen Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände vorzusehen, die sich am tatsächlichen Unterstützungsbedarf und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen oder im Leistungsbezug sowie für von Altersarmut betroffene Menschen;

sicherzustellen, dass in diesem Fall der Zugang zu Gebührenbefreiungen oder Ermäßigungen nicht ausschließlich an das Lebensalter oder den Versorgungsstatus geknüpft wird, sondern die realen wirtschaftlichen und sozialen Begebenheiten geprüft werden.

kostenfreie, wohnortnahe und barrierearme Hilfe bei der digitalen Antragstellung anzubieten und zugleich den persönlichen, telefonischen und schriftlichen Zugang zur Verwaltung dauerhaft zu erhalten;

Ali Mir Agha, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.09.2026
Ö 9.5.2
Anhänge

keine

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