Alternativantrag zu Drs. 22-2086: Bezirkliche Zusatz-Finanzierung nachjustieren Drs. 22-2243, Beschluss der BV vom 04.06.2026
Letzte Beratung: 20.08.2026 Hauptausschuss Ö 6.2
Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist mit den Bezirksämtern im Austausch, den Vertrag für Hamburg fortzuschreiben.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.
Der Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau wird in der Regel alle fünf Jahre, analog zum Bündnis für das Wohnen, fortgeschrieben. Aktuell führt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) vorbereitende Gespräche mit den Bezirksamtsleiter:innen der sieben Hamburger Bezirke, um die Grundlagen des neuen Vertragswerks auszuarbeiten.
Den Bezirksversammlungen wird zeitnah die Gelegenheit gegeben, zu einem Vertragsentwurf Stellung zu nehmen.
In diesem Zuge wird die BSW auf Wunsch der entsprechenden beratenden Ausschüsse der Bezirksversammlungen für einen direkten Austausch zum Vertragsentwurf zu Verfügung stehen.
Zu 2.
Das Ziel des Förderfonds Bezirke, ein Anreizsystem für die Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben in den Bezirken zu schaffen, bleibt auch im neuen Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau erhalten. Auch weiterhin erhalten die Bezirksversammlungen Mittel für die Erteilung von Baugenehmigungen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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