Alternativantrag zu Drs. 21-3612: Veränderung des Beschlusses Drs. 21-2937 der BV Eimsbüttel zur Empfehlung des Tragens einer Schutzmaske
Letzte Beratung: 16.03.2023 Hauptausschuss Ö 10.1
In der Coronapandemie gab es durch Bund, Länder und Kommunen zahlreiche richtige Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung. Eine Immunisierung der Bevölkerung durch Infektionen und Impfungen hat dazu geführt, dass der Virus seinen großen Schrecken verloren hat. Bundesregierung und Länderregierungen haben nunmehr die meisten Einschränkungen aufgehoben, hierzu zählt auch das Tragen einer Maske. Wir sollten daher auch als Bezirksversammlung darauf reagieren.
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Die Bezirksversammlung Eimsbüttel verändert ihren Beschluss Drs. 21-2937 dahingehend, dass der Vermerk zum Tragen einer Maske, in Einladungen der BV oder deren Ausschüsse zukünftig daran gekoppelt ist, ob eine Tragepflicht in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Besteht diese nicht, wird zukünftig kein Vermerk vorgenommen.
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
keine
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