21-2226

Alternativantrag zu 21-2181: Betonpoller an der Kreuzung Hansastraße/Parkallee

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.08.2021
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

09.08.2021

5.1.1

21-2215

Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt.

 

Zur Herstellung verkehrssicherer Querungsstellen wurden von Seiten der Behörden an der Kreuzung Hansastraße/Parkallee Betonpoller (sogenannte Beton-Schweine) aufgestellt. Regelmäßig wurde dort im Kreuzungsbereich verkehrsbehindernd geparkt und die Querung der Straßen durch zu Fußgehende, Fahrradfahrer*innen und insbesondere vulnerable Verkehrsteilnehmer*innen wie Kinder oder körperlich eingeschränkten Personen gefährdet. Die Absperrelemente wurden inzwischen reduziert und neu angeordnet.

In Folge dieser Änderung der verkehrlichen Situation wurden von Seiten der Anwohner*innen Fragen zur Eignung der Maßnahmen in Bezug auf den Denkmalschutz geäußert. Ebenso wurde die Gewährleistung der Zufahrt von Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr angezweifelt. Da sich im schachbrettartig angelegten Quartier an verschiedenen Kreuzungspunkten ähnliche Frage­stellungen ergeben könnten, erscheint eine Betrachtung der Gesamtsituation zur einheitlichen und verträglichen Lösung der verkehrlichen Situation im Sinne der Verkehrssicherheit und im Interesse der Anwohner*innen angebracht.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine Referentin bzw. einen Referenten des Denkmalschutzamtes in die nächste Sitzung des Kerngebietsausschusses (KGA) einzuladen, um zu berichten:

  1. Inwieweit sich der Eingriff zur Herstellung verkehrssicherer Querungsstellen auf den Denkmalschutz auswirkt.
  2. Welche Maßnahmen (wie Anpassung der Kurvenradien, Kreisverkehre o.ä.) langfristig an dieser Stelle eine angemessene Lösung im Sinne des Denkmalschutzes darstellen würden auch unter Berücksichtigung der Zufahrt von Rettungsfahrzeugen
  3. Ob und wie solche Maßnahmen auf vergleichbare Kreuzungen oder Verkehrssituationen angewendet werden können.

 

Anhänge

keine