22-2404

Alsterufer 27/28 erhalten – Hotelplanung stoppen – öffentliche kulturelle Nutzung ermöglichen

Antrag

Sachverhalt

Der Gebäudekomplex Alsterufer 27/28 ist kein gewöhnliches Grundstück an exponierter Lage. Er ist ein außergewöhnlich dichtes Zeugnis Hamburger Stadt-, Bau-, Wirtschafts-, jüdischer, nationalsozialistischer und deutsch-amerikanischer Nachkriegsgeschichte.

Das nun vorliegende denkmalfachliche Gutachten von Dr. phil. Geerd Dahms, M.A., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden, kommt nach umfassender Auswertung von Bauakten, Archivalien, Literatur, Denkmalakten und Ortsbesichtigungen zu dem Ergebnis, dass der Gebäudekomplex Alsterufer 27/28 in besonderem Maße geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche und stadtbildprägende Bedeutung besitzt. Das Gebäude steht seit 2013 unter Denkmalschutz.

Die beiden ursprünglich eigenständigen Villen wurden in den 1880er Jahren von Martin Haller und Leopold Lamprecht errichtet, also von Architekten, die auch für das Hamburger Rathaus stehen. Die Villa Alsterufer 27 war mit Wilhelm Anton von Riedemann verbunden, einem Pionier des Ölhandels und Mitbegründer der Deutsch-Amerikanischen Petroleumgesellschaft, später ESSO. Die Villa Alsterufer 28 wurde für den jüdischen Kaufmann Julius Rée errichtet und später von dem jüdischen Importkaufmann Eduard Sanders erworben. Damit verkörpert der Gebäudekomplex auch die Geschichte der jüdisch-hamburgischen Oberschicht und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für Hamburg.

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die Villa Alsterufer 27 zum Gauhaus der NSDAP. Die Villa Alsterufer 28 wurde unter den Bedingungen nationalsozialistischer Herrschaft an die NSDAP vermietet und als Zentrum der NS-Kulturverwaltung genutzt. Das Gutachten bewertet diese Entwicklung als Teil einer indirekten Enteignungs- und Verdrängungsgeschichte jüdischen Eigentums. Gerade diese historische Schicht darf nicht überformt, entkernt oder durch eine beliebige kommerzielle Nutzung unsichtbar gemacht werden.

Nach 1945 nutzte zunächst die britische Besatzungsmacht den Gebäudekomplex; später erwarben die Vereinigten Staaten beide Villen und vereinigten sie zum US-Generalkonsulat. Der Säulenvorbau im Stil des amerikanischen Klassizismus prägte über Jahrzehnte das Bild des „Kleinen Weißen Hauses an der Alster“. Auch die späteren Sicherheitsanlagen, Zäune und das Wachhaus sind nicht bloß störende Nebenanlagen, sondern Zeugnisse einer konkreten historischen Epoche und der sicherheitspolitischen Entwicklung amerikanischer Auslandsvertretungen.

Die nun vorgesehene Nutzung als Boutique-Hotel mit Gastronomie, Außenterrasse, Fassadendurchbrüchen, Abbrüchen, Neubauten und Anliefergebäude würde nach dem Gutachten den Denkmalwert erheblich gefährden. Besonders problematisch sind der geplante Abbruch des Konsulatsbaus von 1954/55, der Verlust von Sicherungsanlagen und Wachhaus, die geplanten Durchbrüche an der Südseite sowie der fünfgeschossige Neubau. Eine solche Planung reduziert den Gebäudekomplex auf eine verwertbare Immobilie und verkennt seinen historischen Aussage- und Erinnerungswert.

Hamburg benötigt keinen weiteren Luxus-Hotelstandort an der Alster, wenn dadurch ein einzigartiger Erinnerungsort beschädigt oder entwertet wird. Hamburg benötigt vielmehr Orte, an denen Geschichte sichtbar, zugänglich und vermittelbar bleibt. Gerade für die Geschichte jüdischen Lebens in Hamburg fehlt bislang ein zentraler musealer Ort. Die Einrichtung eines Jüdischen Museums für Hamburg am Alsterufer 27/28 wäre deshalb keine beliebige Alternative, sondern eine geschichtlich, denkmalfachlich und erinnerungspolitisch naheliegende Nutzung.

Eine solche Nutzung würde die jüdische Geschichte des Ortes sichtbar machen, einen deutlichen Kontrapunkt zur NS-Nutzung setzen und zugleich die spätere deutsch-amerikanische Geschichte des Gebäudes einbeziehen. Sie würde den Gebäudekomplex nicht privatisieren, sondern der Stadtgesellschaft öffnen. Genau dies entspricht dem öffentlichen Interesse, das den Denkmalschutz trägt.

Die Bezirksversammlung respektiert Eigentumsrechte. Eigentum berechtigt jedoch nicht dazu, ein Denkmal durch maximale wirtschaftliche Verwertung in seinem historischen Kern zu entwerten. Planungshoheit, Denkmalschutz und Erinnerungskultur sind öffentliche Aufgaben. Der Senat ist daher aufgefordert, alle rechtlichen, planerischen, finanziellen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine denkmalgerechte öffentliche Nutzung des ehemaligen US-Generalkonsulats zu ermöglichen.

Hamburg darf diesen Ort nicht an eine geschichtsvergessene Hotelnutzung verlieren. Der Gebäudekomplex Alsterufer 27/28 muss erhalten, erforscht, öffentlich zugänglich gemacht und seiner historischen Bedeutung entsprechend genutzt werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gemäß § 27 BezVG beim Hamburger Senat, insbesondere bei der Behörde für Kultur und Medien, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Finanzbehörde sowie der zuständigen Denkmalschutzbehörde, dafür einzusetzen,

  1. die bisherigen Planungen für eine Hotelnutzung des ehemaligen US-Generalkonsulats am Alsterufer 27/28 nicht weiterzuverfolgen und keine städtischen Entscheidungen zu treffen, die eine denkmalunverträgliche Hotelnutzung planerisch, baurechtlich oder denkmalrechtlich absichern;
  1. vor weiteren planungs-, bau- oder denkmalrechtlichen Entscheidungen eine vollständige denkmalfachliche Bestandsaufnahme mit Befunduntersuchung und denkmalpflegerischer Zielplanung zu veranlassen bzw. verbindlich einzufordern; dabei sind insbesondere die Bau- und Nutzungsschichten der großbürgerlichen Villen, der jüdischen Eigentümergeschichte, der NS-Nutzung als Gauhaus bzw. NS-Kulturverwaltung, der Nachkriegsnutzung sowie der Nutzung als US-Generalkonsulat einschließlich Sicherungsanlagen und Wachhaus einzubeziehen;
  1. eine öffentliche, denkmalgerechte und erinnerungskulturell angemessene Nutzung des Gebäudekomplexes zu prüfen und politisch vorrangig zu verfolgen, insbesondere die Einrichtung eines Jüdischen Museums für Hamburg oder einer vergleichbaren öffentlichen Kultur-, Bildungs- und Erinnerungsstätte;
  1. hierzu unverzüglich Gespräche mit der Jüdischen Gemeinde Hamburg, der Stiftung Bornplatzsynagoge, dem Institut für die Geschichte der deutschen Juden, der Stiftung Historische Museen Hamburg, dem Denkmalschutzamt, dem Bezirk Eimsbüttel, der Eigentümerseite sowie weiteren fachlich betroffenen Institutionen aufzunehmen;
  1. der Bezirksversammlung Eimsbüttel binnen drei Monaten schriftlich zu berichten,
  1. welche denkmalrechtlichen Genehmigungen beantragt oder bereits erteilt wurden,
  2. ob Abbrüche, Durchbrüche, Neubauten oder Eingriffe in historische Bausubstanz vorgesehen sind,
  3. welche städtischen Steuerungsmöglichkeiten bestehen,
  4. ob ein Erwerb, eine Anmietung, eine öffentlich-private Trägerschaft, ein Erbbaurecht, eine Stiftungslösung oder eine andere Trägerstruktur für eine öffentliche Nutzung geprüft werden kann,
  5. und wie Hamburg sicherstellen will, dass der Gebäudekomplex dauerhaft erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

  1. das laufende bzw. vorbereitete Bebauungsplanverfahren Rotherbaum 40 „Alsterufer“ unter Berücksichtigung des vorliegenden denkmalfachlichen Gutachtens von Dr. phil. Geerd Dahms, M.A., vom 09.06.2026 erneut grundlegend zu bewerten.
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Alsterufer An der Alster Rotherbaum

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