21-2140

ALLRIS zukunftstauglich machen Drs. 21-1944, Beschluss des HA vom 29.04.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.06.2021
16.06.2021
Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord nimmt zu o.g. Beschluss-Drs. der Bezirksversammlung Eimsbüttel wie folgt Stellung:

 

1)      Eine Anpassung der ALLRIS App für die Verwendung mit mobilen Endgeräten mit einer Bildschirmdiagonale von unter 7 Zoll ist in den gegenwärtigen Entwicklungsplanungen seitens des Herstellers weder für die in Hamburg eingesetzte Version ALLRIS 3 noch für die Version ALLRIS 4 vorgesehen.


Vor dem Hintergrund einer bereits bestehenden Beschlusslage der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat der Hersteller eine Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten im Rahmen seiner weiteren Releaseplanung angekündigt.

 

2)      Der proprietäre Standard "OParl" wurde nach Auskunft des Herstellers von ALLRIS im Jahr 2018 in Eigenregie von einigen Software-Herstellern für Ratsinformationssysteme etabliert, seitdem nur von vereinzelten Verfahren genutzt und nicht weiterentwickelt. In Hamburg verfügt ALLRIS aktuell über keine "OParl“-Schnittstelle. Grundsätzlich bietet der Hersteller eine „OParl“-Schnittstelle für ALLRIS 3 an, diese muss jedoch gesondert erworben werden.

 
Angesicht der oben aufgeführten Hintergründe wird von der Verwendung des OParl-Standards und einer damit operierenden Schnittstelle zum Fachverfahren abgesehen.

 

3)      Die in Hamburg eingesetzte Version ALLRIS 3 wird herstellerseitig laufend gepflegt und in Hamburg mit aktuellstem Entwicklungsstand eingesetzt. Dies vorausgeschickt stellt ein Versionswechsel von ALLRIS 3 auf ALLRIS 4 aus folgenden Gründen keine Option dar:

 

  1. Die Bezirksverwaltung hat mit dem Hersteller einen Vertrag für die Softwarepflege und Wartung der Version ALLRIS 3 abgeschlossen.

 

  1. r einen Wechsel auf ALLRIS 4 müssten neue Lizenzen erworben werden. Folglich müsste Hamburg entsprechend dem geltenden Vergaberecht die Software für das Fachverfahren neu ausschreiben und dürfte die Lizenzen nicht direkt von CC e-gov erwerben. Eine Aussage zu konkreten Kosten kann aufgrund des ergebnisoffenen Vergabeverfahrens nicht getroffen werden.

 

  1. Ein Update auf ALLRIS 4 wäre mit der vollständigen Umstellung der technischen Infrastruktur und zusätzlichen Betriebskosten verbunden. Weiterhin wäre die Einsetzung eines Projektes zur Einführung von ALLRIS 4 erforderlich.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine