Aktuelle Geschehnisse an der Universität Hamburg
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
Uni (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion) |
25.11.2019 |
11.2 |
21-0462 |
Empfehlung (bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE.) einstimmig |
Seit Mitte Oktober ist die Universität Hamburg, welche sich zu einem großen Teil auf dem Eimsbütteler Bezirksgebiet befindet, in die bundesweiten Schlagzeilen geraten. Grund hierfür waren erhebliche Störungen von zwei Vorlesungen mit vereinzelten Handgreiflichkeiten, was eine Debatte über die Meinungsfreiheit in Deutschland ausgelöst hat. Im Art. 5des Grundgesetzes, welcher die Meinungsfreiheit regelt, ist ausdrücklich in Abs. 3 die Forschung und Lehre unter einen besonderen Schutz gestellt.
Seit dem Juli 2019 gilt die Universität Hamburg zu einem der elf Hochschulstandorte in Deutschland, welche sich als Exzellenz-Universität bezeichnen dürfen und aufgrund dessen nicht nur eine besondere Förderung erhalten, sondern auch eine besondere Verantwortung tragen. Vor diesem Hintergrund und dem gesellschaftspolitisch wichtigen Gut der Freiheit von Forschung und Lehre, ist es wichtig eine klare Ausrichtung im Umgang mit derartigen Geschehnissen zu haben.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel verurteilt jedwede Verstöße gegen die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie betont das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Zur Aufklärung der Sachlage und zum Verständnis der Regularien der Universität wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, die Behörde für Wissenschaft als Trägerin zu bitten, einen Vertreter oder eine Vertreterin der Universität Hamburg in den Universitätsausschuss zu entsenden, um dort zu den Fragen der Abgeordneten Stellung zu nehmen.
Um Zustimmung wird gebeten.
keine