22-0031

Änderungsantrag zu 22-0004: Kontinuierliche Arbeit der Bezirksversammlung Eimsbüttel gewährleisten

Antrag

Letzte Beratung: 27.06.2024 Bezirksversammlung Ö 7.1

Sachverhalt

Mit der Bezirksversammlungswahl am 09. Juni 2024 haben die Eimsbüttelerinnen und Eimsbütteler die 51 Mitglieder für die 22. Amtsperiode der Bezirksversammlung gewählt. Um möglichst rasch die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit des neugewählten Gremiums zu gewährleisten, sollen die dafür notwendigen Schritte zügig in Angriff genommen werden.

 

Petitum/Beschluss

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vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

  1. Es werden ein Hauptausschuss mit 13 Mitgliedern eingesetzt. Der Hauptausschuss nimmt bis zur Einsetzung der Regional- und Fachausschüsse der laufenden Amtsperiode alle Zuständigkeiten der Regional- und Fachausschüsse der vergangenen Amtsperiode (mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses) in Fortführung der jeweiligen Ausschusspraxis wahr. Entsprechend wird die Bezirksamtsleitung gebeten, den Ausschussmitgliedern sämtliche dafür nötigen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere die Listen der Bau- und Vorbescheidsanträge, der Eingaben über Umweltbeeinträchtigungen sowie der Wohnungsleerstände.
  1. Es wird ein Jugendhilfeausschuss mit zehn stimmberechtigten Mitgliedern eingesetzt.
  1. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, den Jugendhilfeausschuss zu besetzen, sobald alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind; namentlich eine Vorschlagsliste für Ausschuss­mitglieder aus dem Kreis der freien Träger der Jugendhilfe vorliegt.
  2. Die Bezirksversammlung bestätigt die sich aus der Fortschreibung des Sitzungs­kalenders der vergangenen Wahlperiode ergebenden Termine für die Sitzungen der Bezirksversammlung, des Jugendhilfeausschusses und des Hauptausschusses.
  1. Da es für die Bezirksversammlung als Verwaltungsausschuss keine Diskontinuität gibt, wird das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung gebeten, mit Unterstützung der Bezirksamtsleitung den Mitgliedern eine Übersicht aller nicht abgeschlossenen Vorgänge vorzulegen. Dies umfasst insbesondere auch sämtliche Bebauungspläne im Verfahren. Zudem soll auch eine Übersicht aller noch nicht aufgegriffenen Sondermittel­ersuchen den Mitgliedern der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt werden.
  1. Die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung (zuletzt beschlossen am 23.2.2017/ Drs. 20-2109 und zuletzt aktualisiert am 01.08.2021) gilt bis auf Weiteres fort.

 

 

Kathrin Warnecke, Ali Mir Agha, Nina Schübel, Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Bezirksfraktion
 

 

 

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keine

 

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