20-2805

Änderung des Fußgängerabschnitts des Brunckhorstweges in einen Fußgänger- und Radweg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

RA/Sn (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

26.02.2018

12.1

20-2781

Empfehlung einstimmig

 

Der westlich der Kieler Straße liegende Teilabschnitt des Brunckhorstwegs endet als von KFZ und Rad befahrbare Straße nach ca. 30 Metern, verengt sich (3 Absperrpfosten und Fußweghinweisschild), ist die weiteren ca. 40 Meter nur noch als Fußweg passierbar (Ende ebenfalls durch Absperrpfosten und Fußwegschild ausgewiesen) und geht dann in eine auch von KFZ und Rad benutzbare Wegeführung über, die nach rechts abschwenkt und in den Försterweg mündet.

Die Verengung sollte auch für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen nutzbar sein.

 

Anhänge

keine