Abbiegeunfälle am Eimsbütteler Marktplatz verhindern Drs. 21-1425, Beschluss der BV vom 26.11.2020
Die Verkehrsdirektion 52 nimmt wie folgt Stellung:
Eigene und Beobachtungen vom PK 23 konnten den im Sachverhalt geschilderten Verkehrsab-lauf, dass Rechtsabbieger drei Sekunden vor den parallel geführten Fußgängern und Radfahrern ihre Freigabe erhalten, bestätigen.
Diese Signalisierung besteht mindestens seit dem 08.11.2013, mit einer Unterbrechung zwi-schen dem 04.05.2016 bis 03.06.2016, wo während mehrerer Bauphasen eines Umbaus des Knotens eine gleichzeitige Freigabe der erwähnten Verkehrsteilnehmer erfolgte. Ein noch tieferer Blick in die Historie der Steuerung ist der VD 52 nicht möglich; der anordnende Sachbearbeiter der aktuellen Steuerung kann nicht mehr befragt werden.
Eine Beschwerdelage hinsichtlich der geschilderten Problematik liegt weder dem PK 23, noch der hiesigen Dienststelle vor. Eine Auswertung der Verkehrsunfälle ergab keine Häufungen von sachverhaltsrelevanten Ereignissen.
Obwohl eine Überprüfung der Zwischenzeiten ergab, dass rein rechnerisch eine gleichzeitige Freigabe möglich wäre, ergaben die oben beschriebenen Verkehrsbeobachtungen, dass auf-grund der Kurvengeometrie die Rechtsabbieger zu schnell die Furt für querende Fußgän-gern/Radfahrern erreichen und diese somit nicht den erforderlichen Vorsprung erhalten.
Aus diesem Grund wird dem Antrag der Bezirksversammlung stattgegeben.
Erforderliche Gespräche mit dem LSBG zur Änderung der Signalsteuerung wurden getätigt, eine entsprechende Anordnung wurde gefertigt.
Die weitere Umsetzung obliegt dem bzw. erfolgt durch den LSBG.
keine