Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses OBW *** vom 23.03.2023

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2 - 21-1689

Funktions- und Gestaltungsplanung Oberbillwerder hier: Abstimmung des übergeordneten Gestaltungsleitfaden sowie Funktionsplan 1 a und der dazugehörige vertiefende Gestaltungsleitfaden (Referent:innen von ADEPT)

Herr Ewald (ADEPT) stellt die Funktions- und Gestaltungsplanung Oberbillwerder anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen aus dem Plenum.

 

Herr Jarchow bittet um Bestätigung, dass auf den Vorzonen der Gebäude der zentralen Achse die Flächen nicht privat nutzbar gemacht werden können.

 

Herr Ewald bestätigt, dass in der zentralen Achse keine privaten Vorzonen geplant seien und der öffentliche Raum hier direkt bis an die Gebäude heranreicht.

 

Herr Krohn fragt, wie breit und wie tief die Kanäle werden.

 

Frau Arends führt aus, dass die Gewässer des grünen Loops eine Mindestbreite von 4 Metern und einen Regelwasserstand 70 cm haben werden.

 

Frau Grabow ergänzt, dass sich das Entwässerungssystem Oberbillwerdes von dem System Neuallermöhes unterscheide.

 

Frau Westberg fragt, ob neben dem erwähnten Gartenquartier und dem blauen Quartier, auch in den anderen Quartieren nachhaltige und ökologischen Materialien verwandt werden sollen. Die in den Unterlagen aufgeführten 15 Prozent ökologische Baustoffe, die verwandt werden sollen, empfinde sie nicht viel.

 

Herr Ewald führt aus, dass auch im Bahnquartier ökologische Materialien verwandt werden. Für die Bewertung der Nachhaltigkeit der Gebäude sei der gesamte Lebenszyklus heranzuziehen. Hierzu zählen u. A. auch die Art der Verbauung der Materialien und deren Rückbaufähigkeit.

Frau Arends ergänzt, dass sich die Festsetzung des Prozentsatzes von 15 Prozent auf das gesamte Bauvolumen beziehe und für alle Quartiere gelte. Im Gartenquartier und in Teilen des blauen Quartiers möchte man dies auch explizit im Fassadenmaterial sichtbar machen. Sie fügt hinzu, dass der vorgegebene Prozentsatz auch übertroffen werden könne.

 

Frau Westberg fragt,

1) welche ausgewählten Vorhaben nach DGNB-Standard gebaut werden sollen.

2) ob die Fahrtstühle bei den im Bahnquartier geplanten erhöhten Erdgeschossen ebenerdig erreichbar sein werden.

3) welche Fassadenbegrünungen geplant seien.

4) was mit den ökologischen Vorhaben passiere, wenn die Kanäle in Hitzeperioden trockenfallen.

 

Frau Arends antwortet zu:

1) Hierzu könne sie noch keine Aussage treffen. Dies werde im nächsten Schritt definiert.

2) Die Hauseingänge und Fahrstühle werden ebenerdig erreichbar sein.

3) 25 Prozent der Nettofassaden sollen begrünt werden.

4) Mit der geplanten Mindestbreite und Mindesttiefe seien die Kanäle regelhaft wasserführende Gewässer und könnten an sehr heißen Tagen trockenfallen. Das Thema der ökologischen Auswirkungen werde Sie mitnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt dazu berichten.

 

Herr Froh fragt, ob richtig sei, dass die Gestaltung insgesamt (Höhenversprünge, Anordnung etc.) im Nachhinein nicht veränderbar sei.

 

Herr Ewald erklärt, dass der Gestaltungsleitfaden einen Rahmen vorgebe, aber auch gewisse Flexibilitäten in der Ausgestaltung zulasse.

 

Herr Froh fragt, wer schlussendlich überprüfen werde, ob die Festlegungen aus den Vermarktungsgesprächen mit den Investoren eingehalten werden.

 

Frau Arends bestätigt, dass man den Bauantrag begutachte und freigebe. Begleitet wird dies von privatrechtlichen Regelungen, in denen sich der Investor zur Umsetzung der Festlegungen verpflichtet. Der „Hebel“ sei hier der Grundstückskaufvertrag bzw. der Erbpachtvertrag.

 

Herr Froh fragt, ob es richtig sei, dass die Bewohner der zentralen Achse keine Pergola

o. Ä., aber auch keinen einzelnen „Stuhl“ auf dieser abstellen können.

Herr Ewald konkretisiert, dass in der zentralen Achse keine Wohnungen in den Erdgeschossen vorgesehen seien. Der Aufbau privater Möbel/ einzelner Stühle sei nicht gestattet. Ausgenommen seien gewerblich genehmigte Sondernutzungen des öffentlichen Raums.

 

Frau Westberg fragt,

1) was unter einem Pocket-Park zu verstehen sei.

2) für welche Tiere die ökologische Durchlässigkeit der Brücken gedacht sei.

3) wie man sich den geplanten Auenspielplatz vorstellen könne.

4) ob es richtig sei, dass die Wohnungsgrößen bei maximal 125m2 liegen werden.

5) was unter der bedingten Blockrandklausel (S. 52 Erläuterungsbericht Funktionsplan 1a) bei einer zeitlich verzögerten Schallschutzwand zu verstehen sei.

6) wie weit die Gespräche mit der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich der Bahnuntergänge seien.

7) wie man sich den teilweisen Ausgleich von Spielflächen auf Dachflächen vorstellen könne.

 

Herr Ewald antwortet:

1) Dies sei ein sehr kleiner Park/ Grünraum. Die genauen Maße gebe er zu Protokoll.

 

Protokollnotiz: Lage und Maße der „Green Pockets“ findet sich im Anhang der Niederschrift.

 

2) Er verweist auf die Studie zum Animal Aided Design, in welcher die Tierarten Oberbillwerders definiert werden.

3) Die Spielplätze sind zu unterschiedlichen Themenbereichen geplant. Hierzu werde es einen konkretisierenden Wettbewerb geben. Frau Kaufmann ergänzt, dass der Auenspielplätz den Umgang mit Wasser thematisieren werde.

4) Er bestätigt, dass dies im jetzigen Wohnungsmix so vorgesehen und keine maximale Begrenzung sei.

5) Er verweist auf das Lärmgutachten. So wird die Einhaltung der Lärmschutzrichtwerte beispielsweise durch Fassadenelemente oder die Ausrichtung der Schlafräume in Richtung Innenhöfe gewährleistet.

Frau Arends ergänzt, dass es sich bei der bedingten Festsetzung (Blockrandklausel) um eine vorbehaltliche Regelung handele: Sollte die Lärmschutzwand noch nicht in Betrieb sein, seien entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Frau Grabow ergänzt, die lärmtechnischen Untersuchungen haben diese bedingte Festsetzung vorgegeben, man jedoch davon ausgehe, dass die Lärmschutzwand gebaut werde.

6) Frau Grabow führt aus, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) die Planungsbeauftragte für die Unterführungen sei und die ReGe unterbeauftragt habe. Man sei hier in Abstimmung und werde dies in einer kommenden Sitzung, voraussichtlich im Mai oder Juni, vorstellen.

7) Er führt aus, dies betreffe wenige Ausnahmen: In engen Baufeldern, auf denen die Flächen für Spielflächen, die nachgewiesen werden müssen, nicht ausreichen. Hier werden dann ergänzende Fläche auf den Dächern genutzt. Er zeigt dies im Funktionsplan auf.

 

Herr Noetzel übernimmt den Vorsitz der Sitzung.

 

Herr Krohn fragt, ob ausreichend Wohnungen für Single-Haushalte geplant werden.

 

Herr Ewald und Herr Faber führen aus, dass der Funktionsplan keine Festsetzungen zum Wohnungsmix treffe. Der Funktionsplan biete Flexibilität für verschiedenste Grundrisstypologien und Gebäudetiefen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Präsentation zur Kenntnis und vertagt die Beschlussfassung der Drucksache auf die kommende Sitzung.


Anlagen
20230328_ZentraleAchse- Green Pockets (15811 KB)
TOP 2_OBW_Presentation_SEA-ADEPT_KB (21584 KB)

Ö 3

Vorstellung Wettbewerbsverfahren Grüner Loop/ Aktivitätspark Oberbillwerder (Referent:innen der IBA Hamburg)

Frau Kaufmann (IBA) stellt das Wettbewerbsverfahren anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Zimmermann fragt, ob der Siegerentwurf komplett umgesetzt werden soll oder auch die besten Ideen aus allen Entwürfen zusammengeführt werden könnten.

 

Frau Kaufmann erläutert, dass es eine Vermischung der Entwürfe aus rechtlichen Gründen nicht gebe. Aufgrund der getrennten Wertung, sei es allerdings möglich, dass Aktivitätspark und Grüner Loop von zwei unterschiedlichen Büros realisiert werden.

 

Herr Polkowski fragt, ob es sich um eine Realisierungswettbewerb handele, was Frau Kaufmann bestätigt.

 

Frau Westberg fragt, welche Sportaktivitäten neben den Fußballfeldern und dem Volleyballfeld geplant seien.

 

Frau Kaufmann führt aus, dass ein umfangreiches Portfolio an Sportaktivitäten in einem Gremium der Sportämter entwickelt wurde. Es stehe genügend Platz zur Verfügung um diese Sportbedarfe räumlich unterzubringen. Das Portfolio der Sportaktivitäten gibt sie zu Protokoll.

 

Protokollnotiz: Das Portfolio der Sportaktivitäten findet sich im Anhang der Niederschrift

 

Frau Grabow führt aus, man habe für die Besetzung der Jury Herrn Jarchow, Herrn Meyns und Herrn Kühl sowie Herrn Froh, Herrn Heilmann und Herrn Krohn als Stellvertreter vorgesehen. Sollten sich hiervon Abweichungen ergeben, bittet sie um Nachricht.

 

Frau Petersen-Griem bemängelt, dass für die Jury keine Frauen vorgesehen seien.

 

Herr Paulssen fragt, ob ein Vertreter des Seniorenbeirats als Gast/ Beobachter teilnehmen könne.

 

Frau Grabow betätigt dies und ergänzt, dass auch zwei unabhängige Bewohner aus den Stadtteilen Bergedorf-West und Neuallermöhe teilnehmen werden.


Anlagen
230323 Auszug Auslobung Sportanlagen (737 KB)
TOP 3_GLA_SEA_Praesentation (3696 KB)

Ö 4

Mitteilung der Verwaltung

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 5

Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 6

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.02.2023 - öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 16.02.2023 wird einvernehmlich genehmigt.