Funktions- und Gestaltungsplanung Oberbillwerder hier: Abstimmung des übergeordneten Gestaltungsleitfaden sowie Funktionsplan 1 a und der dazugehörige vertiefende Gestaltungsleitfaden
Im September 2016 hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau den Beschluss für die Entwicklung des neuen Stadtteile Oberbillwerder in Hamburg -Bergedorf gefasst. Die IBA Hamburg, die Behörde für Stadtentwicklung und Bauen und das Bezirksamt Bergedorf beauftragt, alle erforderlichen Planungsschritte in enger Zusammenarbeit vorzunehmen. Aus dem zweijährigem, partizipativen Masterplanprozess mit wettbewerblichem Dialog wurde im Mai 2018 der Entwurf „The Connected City“ vom internationalen Planungsteam ADEPT mit Karres en Brands und in weiterer Zusammenarbeit mit den politischen Gremien, Fachbehörden und Fachplaner:innen weiterentwickelt. Im Februar 2019 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg den Masterplan als Grundlage für die weiteren Verfahren beschlossen. Im April 2021 wurde die gewünschte Flächenreduzierung der Bezirksversammlung Bergedorf von 124 ha aus 118 ha der ebenfalls von der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beschlossen. Im Zuge der dieses Beschlusses der Senatskommission wurde das Bezirksamt Bergedorf angewiesen, auf Basis des beschlossen Masterplanes zügig den Bebauungsplan aufzustellen.
Der Masterplan beschreibt grundsätzlich die übergeordnete Planung mit den dazugehörigen Kennzahlen und qualitativen Zielsetzungen. Weiterhin bildet der Masterplan die planerische Grundlage für die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes.
Die städtebauliche und freiraumplanerische Gesamtkonzept des Masterplans wird durch die Erstellung der sogenannten Funktionsplanung im Maßstab 1: 1000 konkretisiert. Im Einklang mit der abschnittsweisen Umsetzung des Gesamtvorhabens wurde die Funktionsplanung in vier Teilabschnitte unterteilt. Der erste Funktionsplanabschnitt 1a (Bahnquartier mit umlaufenden Grünen Loop) bildet als Vertiefung des Masterplans zudem die planerische Grundlage für den Bebauungsplan im zentralen Bereich des Stadtteils. Parallel wurden zur Funktionsplanung der übergeordnete Gestaltungsleitfaden und der vertiefende Gestaltungsleitfaden für die Funktionsplan 1 a aufgestellt.
Die überarbeitete Funktionsplanung wurde aktuell in der Sitzung des Stadtentwicklungssauschusses am 18.11. 2022 vorgestellt.
Weitere Vorgehensweise:
Folgende Unterlagen werden dem Stadtentwicklungsausschuss am 23. März 2023 zur Abstimmung vorgelegt und präsentiert.
Der übergeordnete Gestaltungsleitfaden (Bericht) erläutert die grundlegenden Hintergründe und Gestaltungsprinzipien, die übergeordneten Strategien sowie die identitätsstiftenden Grundregeln der einzelnen Quartiere und Freiräume. Er ist als Übersicht für den gesamten Stadtteil zu verstehen.
Der Funktionsplan 1a (Bericht, Planwerke: Funktionsplan F1a, Abstands- und Feuerwehrflächen) bildet im zentralen Bereich des Stadtteils den ersten und größten von vier Teilplänen, der eine Fläche von ca. 44 ha umfasst. Der Funktionsplan zeigt die detaillierte Ausarbeitung der Zielsetzungen des Masterplans und Überprüfung der funktionalen Machbarkeit im Maßstab 1:1.000.
Der vertiefende Gestaltungsleitfaden 1a (Bericht) begleitet den Funktionsplan 1a mit gestalterischen Rahmensetzungen auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Diese setzen verbindliche Mindeststandards für die Ausgestaltung der baulichen Umsetzung von Hochbau und Freiraum.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem übergeordneten Gestaltungsleitfaden (Bericht), dem Funktionsplan 1a (Bericht, Planwerke: Funktionsplan F1a) sowie dem vertiefenden Gestaltungsleitfaden 1a (Bericht) und den damit verbundenen Gestaltunggrundsätzen zu.
- Funktionsplan 1a Oberbillwerder
- Funktionsplan 1a Oberbillwerder – Abstandsflächenplan
- Funktionsplan 1a Oberbillwerder – Feuerwehr
- Erläuterungsbericht Funktionsplan 1a Oberbillwerder
- Übergeordneter Gestaltungsleitfaden Oberbillwerder
- Gestaltungsleitfaden Funktionsplan 1a Oberbillwerder