Die Tagesordnung wird ohne Änderungen beschlossen.
Es werden keine Themen vorgebracht.
Herr Hoffmann teilt zum aktuellen Sachstand mit, dass es derzeit erhebliche Probleme privatrechtlicher Art gibt, da ein Insolvenzverfahren gegen den Eigentümer eröffnet wird. Insofern ist nun keine Vollstreckung der behördlichen Forderungen nicht mehr möglich.
Herr Wegner fragt nach, in welcher Konkurrenz die Ansprüche an den Eigentümer stehen.
Herr Hoffmann kann das nicht beurteilen, vermutet jedoch, dass sich das Bezirksamt in der Reihe der Gläubiger anstellen muss.
Herr Moller stützt diese Vermutung, allerdings sei das Insolvenzverfahren noch nicht offiziell begonnen.
Herr Omniczynski fragt nach, wer genau insolvent sei, was Herr Moller mit „der Eigentümer“ beantwortet.
Herr Bauer fragt nach dem aktuellen Gebäudestatus, ob hier weiterhin Verwaltungsverfahren
betrieben werden.
Herr Hoffmann antwortet, dass alle Zwangsgeldverfahren ordnungsgemäß laufen.
Herr Bauer möchte wissen, ob das Gebäude weiterhin nicht nutzbar sei.
Herr Hoffmann bejaht das, weil die Herstellung der ordnungsgemäßen Zustände weiterhin nicht nachgewiesen wurde. Zudem ist dem Bezirksamt der Zutritt zum Gebäude anwaltlich untersagt worden.
Herr Scharnke macht darauf aufmerksam, dass man bei den Anmeldungen der Ansprüche im Zuge des bevorstehenden Insolvenzverfahrens prüfen sollte, auf die Möglichkeit des Vorsatzes abzuzielen.
Herr Moller teilt mit, dass man diesen Ansatz bislang nicht geprüft habe.
Herr Jarchow bittet die Verwaltung, den Insolvenzverwalter darüber zu informieren, dass seitens der Stadt Ansprüche bestehen.
Herr Omniczynski fragt nach, ob ein vorgesehener Verkauf des Gebäudes jetzt überhaupt noch möglich ist und ob die noch im Gebäude befindlichen Besitztümer der legalen Mieter, geschützt seien.
Herr Moller und Herr Hoffmann machen darauf aufmerksam, dass es sich um ein privatrechtliches Verfahren der Mieter gegen den Vermieter handelt, die allerdings von der BASFI unterstützt wurden.
Herr Bauer fragt nach, ob die ehemaligen Mieter weiterhin öffentlich untergebracht sind.
Herr Hoffmann bestätigt, dass einige noch in Notunterkünften untergebracht sind, während sich andere ehem. Mieter, zwischenzeitlich eine andere „Bleibe“ gesucht haben.
Herr Bauer fragt an, ob das Verwaltungshandeln politisch unterstützt werden kann.
Herr Hoffmann macht deutlich, dass dieser Fall in der Dimension in Hamburg einzigartig ist und das, was an Hilfe möglich ist, den Bewohnern auch zuteil geworden ist.
Herr Omniczynski fragt nach Erkenntnissen, welche Besitztümer von ehemaligen Mietern noch im Gebäude befindlich sind.
Herr Hoffmann teilt mit, dass neben Plastiksäcken mit Kleidung auch Möbel und Kühlschränke noch im Gebäude sein müssten, deren Herausgabe auf Grund der fehlenden Möglichkeit einer persönlichen Zuordnung kaum möglich ist.
Herr Moller verdeutlicht nochmals, dass sich die Verwaltung bei Gefahr im Verzug uneingeschränkten und jederzeitigen Zugang zum Gebäude verschaffen würde.
Herr Bauer fragt nach, wie die weitere Information an die Politik erfolgen wird.
Herr Hoffmann teilt hierzu mit, dass der Datenschutz Grenzen setzt, dennoch wird die Verwaltung über den weiteren Verlauf des Verfahrens in geeigneter Weise informieren.
Herr Wegner möchte wissen, ob Vandalismus am/im Gebäude bekannt ist.
Herr Hoffmann antwortet, dass hierzu nichts bekannt ist, jedoch hat die Polizei in der Zwischenzeit einen Einbruch in das Gebäude verhindert.
Herr Bußmann fragt die Verwaltung, ob die Gefahr von Ungezieferbefall im Blick gehalten wird.
Herr Hoffmann macht deutlich, dass eine Entwesung des Gebäudes erst nach kompletter Leerung möglich gewesen wäre. Trotzdem wurden in der unmittelbaren Umgebung Giftköder gegen Ungeziefer ausgelegt. Gerade die hier in Erscheinung getretenen Kakerlaken zeigen kannibalisches Verhalten, so dass sich die ausgelegten Fraßgifte fortlaufend übertragen und Wirkung gezeigt haben. Dieser Effekt hat letztlich dazu geführt, dass das Gebäude und die nähere Umgebung aktuell frei von Kakerlaken sind.
Herr Omniczynski merkt an, da dieses Gebäude auf der Bergedorfer Denkmalschutzliste geführt ist, dass im oberen Geschoss Fenster geöffnet sind, die gesichert werden sollten, um Witterungseinflüsse auf das Gebäude oder sonstige Gefahren im Gehwegbereich zu verhindern.
Herr Bauer stellt aufgrund der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. Nr. 20-1711.01 durch die Verwaltung fest, dass im Bezirksamt Bergedorf keine ausreichenden Personalressourcen zur Verfügung stehen, sodass mehr Wohnungs-Leerstand-Fälle ans Tageslicht gefördert werden müssten, um hier eine Veränderung zu erreichen.
Herr Hoffmann macht darauf aufmerksam, dass mehr Verdachtsfälle nicht automatisch zu einer besseren Personalausstattung führen würden. Während einige Fälle sicherlich begründet seien, gibt es in anderen Verdachtsfällen nachvollziehbare Gründe für einen Leerstand, wie z.B. Eigentümerwechsel, Erbfälle, bauliche Mängel.
Gesetzliche Vorgaben beschreiben die anstehenden Tätigkeiten, woraus letztlich der Personalbedarf abgeleitet wird. Ein Fokus des Wohnraumschutzes liegt u.a. auf baulichen Mängeln, die ein Einschreiten erforderlich machen. Zudem ist es für die Verwaltungsverfahren unerlässlich, sichere Beweise für die Dauer des Leerstandes zu erhalten und zu dokumentieren.
Herr Jarchow macht darauf aufmerksam, dass dieses Thema nun schon länger die Bezirksversammlung, jetzt den Bauausschuss beschäftigt. Die Verwaltung (VS) sollte sehr konkreten Verstößen nachgehen, dazu sollten das Bezirksamt aber Meldungen auch direkt erreichen. Er merkt weiterhin an, dass Ferienwohnungen auch zugelassen werden können.
Herr Omniczynski stellt fest, dass die Personalausstattung hinsichtlich der Ferienwohnungsthematik nicht auskömmlich ist und Bergedorf hierin Hamburg weit das Schlusslicht darstellt. Er fragt nach, ob dies klaglos hingenommen wurde.
Herr Hoffmann teilt hierzu mit, dass der Personalbedarf zunächst evaluiert werden solle, um dann ggf. einen Quantifizierung vorzunehmen.
Herr Moller ergänzt, dass gemäß Absprache der Bezirksamtsleiter, für Bergedorf und Harburg die Möglichkeit eröffnet wurde, im Bedarfsfall auf die den anderen Bezirken zugewiesenen zusätzlichen Juristen zurückzugreifen.
Herr Hoffmann sieht für Bergedorf kein grundsätzliches Problem mit Wohnungsleerständen, obwohl es auch hier einzelne Verdachtsfälle gibt. Detaillierte Recherchen seien häufig schwierig. Die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt stellen sich demgegenüber äußerst gering dar.
Die Niederschrift -öffentlicher Teil- vom 28.11.2018 wird einstimmig genehmigt.