Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres vom 19.10.2020

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Eine Anwohnerin des Billwerder Billdeichs richtet die folgenden Fragen an die Koalitionsparteien bzw. die Verwaltung:

 

1. Der Billwerder Billdeich wird immer mehr zur Haupt-Ausweichstrecke sowohl für die B5, als auch für die A25/A1. Dies gilt für beide Richtungen, stadteinwärts und stadtauswärts. Die Lärmbelästigung hat dadurch sehr stark zugenommen, weil es sowohl morgens in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 09:00 Uhr, als auch nachmittags ab 15:00 Uhr zu Kolonnenfahrten mit PKW, schweren LKW, Bussen und Transportern kommt. Ist dieser Zustand den regierenden Parteien im Bezirk Bergedorf bekannt und ist dies eine bewusste Entscheidung der Regierung und der Verwaltung?

 

2. Als direkt betroffene Anwohnerin fühle ich mich nicht nur durch den Lärm belästigt, sondern durch den starken Verkehr auch akut gefährdet. Es ist häufig nicht mehr möglich sicher aus der eigenen Ausfahrt zu fahren, geschweige denn aus dem Auto auszusteigen, wenn man an der Straße parkt. Man wird sehr häufig einfach weg-gehupt und "angepöbelt". Was gedenkt die Regierung und die Verwaltung zu tun, um Anwohner besser zu schützen? Radfahrer, Fußnger, Reiter, etc. Gerade in letzter Zeit sind vermehrt Familien mit kleinen Kindern an den Billdeich gezogen.

 

3. Der Bezirk Bergedorf wächst und soll weiter wachsen. Man hat sich bewusst dazu entschieden in Bergedorf mehr Wohnungen zu bauen und will dies ja auch weiterhin tun, Stichwort "Oberbillwerder"! Dies erzeugt aber auch ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen für das es kein transparentes Verkehrskonzept gibt. Die S-Bahn Linie S2/S21 ist schon jetzt komplett überlastet. Ein alternatives Konzept für den ÖPNV gibt es nicht. Wie will die Regierung und die Verwaltung akut damit umgehen, auch im Hinblick auf das Projekt "Oberbillwerder", für das es noch gar kein Verkehrskonzept gibt?

 

4. Da es aktuell keine andere Ausweichstrecke als den Billdeich zu geben scheint, fordere ich Sie auf ein Tempolimit von 30km/h für den gesamten Billwerder Billdeich einzuführen. Wie schnell kann die Verwaltung das umsetzen und wie konsequent kann dieses Tempolimit auch nachverfolgt werden?

 

Herr Gruber befürwortet ausdrücklich die Idee einer Tempo-30-Zone. Er führt die gestiegene Verkehrsbelastung auf die Baustelle an der B5 im Bereich der Brücke über die A1 zurück und hat die Hoffnung, dass sich die Situation bessert, wenn diese Arbeiten abgeschlossen sind.

 

Der Vorsitzende weist auf das seit 2017 existierende Verkehrskonzept für Oberbillwerder hin, welches explizit vorsieht, dass eine Verkehrszunahme auf dem Billwerder Billdeich vermieden wird. Im Übrigen befürwortet seine Fraktion grundsätzlich Tempo-30-Regelungen, sofern dies dem Bürgerwillen entspricht. Er schlägt der Fragestellerin daher vor, eine Unterschriftensammlung zu initiieren. Außerdem hält er eine Verkehrszählung durch die Polizei für geboten.

 

Herr Bruschke weist darauf hin, dass der Billwerder Billdeich seit jeher aus Ausweichstrecke genutzt wird, die bei Störungen auf den Hauptverkehrsstrecken umso häufiger genutzt wird. Zudem umt er ein, dass die Simulation der Verkehrsströme in Zuge der Kerngebietsbezogenen Verkehrsuntersuchung Oberbillwerder eine Zunahme der Verkehre im Billwerder Billdeich bei Realisierung dieses Quartiers ergeben hat. Deshalb gibt es in der Verwaltung Überlegungen, gegebenenfalls den Billwerder Billdeich auf Anliegerverkehr zu beschnken. Das Fachamt und die Behörder Verkehr und Mobilitätswende (BVM) prüfen derzeit, wie der Verkehr aus Oberbillwerder über den Ladenbeker Furtweg auf die B5 geleitet werden kann.

 

Herr Tilsnerlt die Ausweisung von Tempo 30 ebenfalls für wünschenswert, weist jedoch darauf hin, dass im Vorwege die Träger öffentlicher Belange zu hören wären. Insofern könnten die im Billwerder Billdeich verkehrenden Buslinien ein Hindernis sein.

 

Herr Krohn sieht die Polizei in der Verantwortung, Verstöße gegen die auf Teilbereichen des Billdeichs bereits geltende Beschränkung auf den Anliegerverkehr zu ahnden. Dies würde auch für eine Tempo-30-Regelung gelten, die im Übrigen durchaus dem Anwohnerschutz dienen würde.

 

Herr Meyns zweifelt, ob die Beschränkung auf 30 km/h Autofahrer unbedingt davon abhalten würde, den Billwerder Billdeich als Ausweichstrecke zu nutzen. Er betont zudem, dass die Anbindung Oberbillwerders über den Ladenbeker Furtweg im Koalitionsvertrag der Bürgerschaftsfraktionen festgelegt wurde.

 

Herr Froh bemängelt, dass gleichzeitig auf der B5 und im Bereich des Autobahndreiecks bzw. der Anschlussstelle Moorfleet gebaut wird. Er sieht hier eine Aufgabe des bezirklichen Baustellenkoordinators. Außerdem fragt er, ob es nicht durch Aufspielen eines Zusatzprogramms technisch möglich wäre, Navigationshilfen dazu zu bringen, den Billwerder Billdeich nicht mehr als Alternative zu den Hauptverkehrsadern vorzuschlagen.        

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.

Ö 3 - 21-0508

Optimierung der Anschlussstelle Curslack-BAB A25 und Einmündung Bundesstraße 5 (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Herr Froh erinnert an die begonnenen Beratungen in der letzten Sitzung, die per Mehrheitsbeschluss vertagt wurden, weil die Koalitionsfraktionen vor der Beschlussfassung die Expertise der Polizei einholen wollten. Er betont, dass hier lediglich ein Prüfauftrag beschlossen werden soll und bittet um Zustimmung zu dem Antrag, der das Ziel verfolgt, Verkehre aus dem Bergedorfer Stadtgebiet herauszuhalten.

 

Frau Petersen-Griem bemängelt, dass die abknickende Vorfahrt dazu führen würde, dass der aus Bergedorf kommende Verkehr länger warten müsste. Dies gilt ebenso für Fahrzeuge aus Richtung Curslack. Insofern hält sie den Antrag nicht für zielführend und fragt die Polizei, ob die hier im Jahre 2018 vorgenommenen letzten Änderungen an der Verkehrsführung nicht ausreichend sind, so dass es einen Nachbesserungsbedarf gibt. Ferner möchte sie wissen, ob nicht bereits durch Veränderungen der Ampelphase Verbesserungen erzielt werden könnten. 

Herr Kleeberg weist darauf hin, dass für Lichtzeichenanlagen die Verkehrsdirektion VD5 zuständig ist. Auf Nachfragen von Herrn Dr. Reumann erklärt er, dass sich die Verkehrssituation vor Ort seit 2018 nicht signifikant verändert hat. 

 

Herr Meyns äert rechtliche Bedenken im Hinblick auf die vorgeschlagene abknickende Vorfahrt. Bundestraßen sollen grundsätzlich als Vorfahrtstraßen ausgewiesen werden und Verkehrsregeln sollen es den Verkehrsteilnehmern leicht machen, sich regelgerecht zu verhalten. Beide Grundsätze sieht er hier verletzt. 

 

Frau Petersen Griem schlägt vor, das Petitum zu ändern und den Bezirksamtsleiter zu beauftragen, mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen zu prüfen,

-          ob die Ampelphasen in der Einmündung Rothenhauschaussee/Curslacker Heerweg noch den aktuellen Verkehrsflüssen entsprechen oder angepasst werden müssen, um diese insbesondere am Morgen bzw. am Abend zu verbessern;

-          ob die Einrichtung von Lichtsignalanlagen an den beiden Zu- und Abfahrten der Anschlussstelle Curslack zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen und wenn ja, ob diese aufgestellt werden können.

-          Über das Ergebnis ist dem Fachausschuss zu berichten.

 

Der Vorsitzende regt an, das ursprüngliche Petitum des Antrags mit dem Änderungsantrag zu kombinieren. Herr Froh und Frau Petersen-Griem erklären sich hiermit einverstanden.

 

Der Fachausschuss beschließt einstimmig, den Bezirksamtsleiter zu beauftragen, mit den zuständigen Verwaltungsabteilungen zu prüfen,

-          ob die Ampelphasen in der Einmündung Rothenhauschaussee/Curslacker Heerweg noch den aktuellen Verkehrsflüssen entsprechen oder angepasst werden müssen oder ob die Einrichtung einer abknickenden Vorfahrt sinnvoll ist, um diese insbesondere am Morgen bzw. am Abend zu verbessern;

-          ob die Einrichtung von Lichtsignalanlagen an den beiden Zu- und Abfahrten der Anschlussstelle Curslack zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen und wenn ja, ob diese aufgestellt werden können.

-          Über das Ergebnis ist dem Fachausschuss zu berichten.

 

Der Bezirksversammlung wird berichtet.

 

Ö 4

Rückblick Fahrradrundfahrt

Herr Froh erinnert sich, dass im Ergebnis der Fahrradrundfahrt eine Lösung für die Lichtzeichenanlage über die B5 in Höhe des Wendehammers der Kurt-A.-Körber-Chaussee gefunden werden sollte. Hier wäre ein Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen.

 

Der Vorsitzende stimmt zu und beklagt, dass die derzeitige Ampelschaltung für Fahrradfahrer sehr unkomfortabel ist. Zudem verläuft hier eine Veloroute. Die Anlage sollte daher mit den benachbarten Ampeln im Verlauf der B5 zusammengeschaltet werden. Herr Dr. Reumann ergänzt, dass es für die querenden Radfahrer im Vergleich mit der derzeitigen Anforderungsampel dann ein längeres Zeitfenster gäbe, ohne dass der Autoverkehr dadurch einen Nachteil erleiden würde.

 

Der Fachausschuss beschließt einvernehmlich, den Bezirksamtsleiter zu bitten, mit den zuständigen Fachabteilungen zu prüfen, inwieweit eine Koordination der derzeitigen Anforderungsampel in Höhe des Wendehammers der Kurt-A.-Körber-Chaussee mit den benachbarten Lichtsignalanlagen B5 / Weidenbaumsweg Süd möglich ist. Ziel ist, die Ampel parallel zur dortigen Querung zu schalten. Als Teil der Veloroute 9 sollte dort dem Radfahrer automatisch grün signalisiert werden.

 

Der Bezirksversammlung wird berichtet.

Ö 5 - 21-0536

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 6

Machbarkeitsstudie Schnellbahn Bergedorf - Geesthacht (Referat IVE mbH)

Da die Skype-Zuschaltung der Referenten aufgrund technischer Probleme gescheitert ist, werden die Beratungen vertagt.  

Ö 7

Radschnellweg (Referat ARGUS und BVM)

Da die Skype-Zuschaltung der Referenten aufgrund technischer Probleme gescheitert ist, werden die Beratungen vertagt. 

Ö 8

Fragen an die Verwaltung (Beantwortung der Fragen, die der Verwaltung bis zum 15.10.20, 08:00 Uhr, schriftlich unter zugegangen sind.)

Frage von Herrn Römmele:

 

Wie sollen sich Fußnger*innen und Radfahrer*innen auf der Wentorfer Str. Höhe Friseursalon Bollmann verhalten. Der Weg ist hier für beide nicht benutzbar.

 

Herr Kleeberg verweist auf die Ausschilderung der Sperrung des Fußwegs bei gleichzeitiger Einrichtung eines temporären Fußngerüberwegs. Radfahrer müssen die Fahrbahn nutzen, zumal es sich bei der Erlaubnis, den Gehweg auf der östlichen Seite der Wentorfer Straße zu benutzen, sowieso um ein Serviceangebot handelt.

 

Frage von Herrn Gruber:

 

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Vollendung des Hotelneubaus fragen wir: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes?

 

Herr Bruschke betont, dass es lediglich einen Prüfauftrag gibt, in dem die Verwaltung gebeten wird, Lösungen zur Verhinderung des Falschparkens zu suchen.

Hierzu hat es einen Ortstermin gegeben, im Zuge dessen vereinbart wurde, den Auftrag bis zur Beendigung des Hotelneubaus und der Umgestaltung der Serrahnstraße zurückzustellen. Insofern gibt es hier noch keinen neuen Sachstand.

 

Fragen der CDU:

 

Folgende Fragen und Hinweise von der CDU:

Herr Küchenmeister:

Halteverbot/ Parksituation Brookdeich / Pollhof / Ellernwinkel: Warum wurde auf  dem Stück Pollhof -östlich- zwischen den Einmündungen Brookdeich und Ellernwinkel die Halteverbotszone nur zur Hälfte angeordnet?

 

Herr Kleeberg erutert, dass hier die Sichtbeziehungenr eine Ausfahrt gesichert werden sollen, weshalb sich das Parkverbot nur auf die für diesen Zweck erforderliche Länge erstreckt.

 

Hinweise einer Bürgerin aus Lohbrügge:

  1. Der Parkstreifen Helmuth-Hübener-Weg ist durch private Bäume und Büsche zugewuchert, wann wird dort ein Rückschnitt erfolgen?
  2. Wann wird das Straßennamensschild „Helmuth-Hübener-Weg“ wieder angebracht?

 

Herr Rosinski wird den Hinweis an den Wegewart weitergeben. Das Schild wird Ende der Woche montiert.

 

Herr Tilsner zieht seine eingereichte Frage hinsichtlich der neuen Linksabbiegespur im Röpraredder zurück, da sich die Situation inzwischen zum Besseren geändert hat.

     

Ö 9

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.09.2020, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mehrheitlich bei jeweils einer Enthaltung der CDU und der GRÜNEN genehmigt.  

Ö 10

Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.