Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.03.2026

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

 

Ö 2 - 22-0678

Projekt Umgestaltung Bergedorfer Schloßstraße, Vinhagenweg und Abschnitte der Chrysanderstraße hier: Vorstellung des Konzeptentwurfes (Nachrichtliche Hinzuladung der Fachausschüsse für Verkehr und Inneres sowie für Wirtschaft, Handel und Tourismus)

Herr Hitsch und Herr Yoo stellen den Projektentwurf anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.

 

Herr Polkowski befürwortet, das Neudenken des Vinhagenweges im Zuge der Neubebauung und verweist auf die Bedeutung der Marktfläche im Kreuzungsbereichs zur Bergedorfer Schloßstraße. Hinsichtlich der Marktfläche im Park regt er an, eine offene, parkverträgliche Materialität zu wählen, um die Versiegelung zu verringern. Er hinterfragt die heute bestehende Nutzung der Außengastronomieflächen in der Bergedorfer Schloßstraße, insbesondere die Abschottung durch Pflanzkästen und Windschutz, und regt an dies mitzudenken, da die Verkehrsfunktion abnehmen werde und die Fuß- und Radfreundlichkeit auch mit verminderten Abschottungsbedürfnis der Außengastronomie einhergehe. Abschließend merkt er an, dass die Anordnung der senkrecht aufgestellten Stellplätze in der Chrysanderstraße aus Fußgängersicht unglücklich wirke, da auf der nördlichen Seite nur wenige neue Bäume stünden, und empfiehlt, auch im Parkplatzstreifen unter den großen Hangbäumen Neupflanzungen vorzusehen. Die vorgesehenen Flexstreifen begrüßt er.

 

Herr Rosinski gibt an, dass die Bedeutung der Schloßstraße und die Wegeverbindung von Marktfläche kommend im Sinne der Barrierefreiheit berücksichtigt werde. Hinsichtlich der Materialität des Marktplatzes erläutert er, dass aufgrund der notwendigen Standsicherheit für die Marktstände derzeit Klinker als harter Untergrund verwendet werde. Im Zuge der Planungen werde geprüft, welches versickerungsfähige Material den Bedürfnissen der Marktbeschicker entspreche. Zur Außengastronomie in der Schlossstraße verweist er auf den Austausch mit den Gastronomen, die eine offene Gestaltung ohne starre Abgrenzungen bevorzugten, insbesondere im Hinblick auf die Etablierung des Flexstreifens. Den Hinweis auf eine mögliche Verdichtung der Bäume an der Chrysanderstraße nimmt er für die Prüfung auf.

 

Frau Petersen-Griem verweist darauf, dass das Konzept zur Innenstadtbelebung beitragen soll und benennt verschiedene Erfolgsfaktoren wie Nutzungsmischung, Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit. Sie betont, dass ein Hauptfaktor erfolgreicher Innenstädte, vielmehr in der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV als geschäftsnahen Parkplätzen liege. Sie hinterfragt die angedachte Fußwegeführung im nördlichen Teil der Schloßstraße entlang der Häuserzeile im Gegensatz zur attraktiveren Seite am Schloßgraben.

 

Herr Rosinski erklärt, dass es einer Abwägung verschiedener Anforderungen, wie der Bereitstellung von Parkraum und öffentlicher Erreichbarkeit, bedarf und es darum gehe, die unterschiedlichen Nutzungsbedarfe und Erreichbarkeiten, etwa im östlichen Sachsentor, zu berücksichtigen und den bestmöglichen Kompromiss zu finden.

Hinsichtlich der Fußwegführung erklärt er, dass aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht ein barrierefreier Fußgängerbereich auf der Häuserseite geschaffen werde, der auch als Verlängerung zur zukünftigen Steganlage hinter der Kirche an der Alten Holstenstraße dienen soll.

 

Herr Hitsch ergänzt, dass der bisherige 50-cm-Fußwegstreifen (und teilweise noch schmaler) unzureichend und gefährlich sei. Man könne an der Stelle keine beidseitigen Gehwege anbieten, da diese untermaßig wären. Man setze daher auf eine großzügige Wegführung an der Häuserseite, die teilweise deutlich breiter als zwei Meter sein werde. Die Wegführung führe direkt zur Kirche und geplanten Steganlage (Projekt Umgestaltung Alte Holstenstraße). Zudem werde im Bereich der Häuserfront ein Mischprinzip mit weicher Separation und Tempo-20-Zone umgesetzt, wodurch der Raum künftig deutlich verändert und sicherer wirken wird.

 

Frau Petersen-Griem fragt, ob auf der Häuserseite eine Begrünung vorgesehen sei, was Herr Hitsch verneint und dies auch mit dem geringen zur Verfügung stehenden Platz erklärt.

 

Herr Rosinski gibt an, den Hinweis auf eine weitere Begrünung in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Herr Yoo merkt an, dass das Thema Straßenbeleuchtung ebenfalls überarbeitet werde und eine zeitgemäße Beleuchtung an der Häuserseite das Lichtniveau verbessern könne.

 

Herr Detmer hinterfragt, dass die optimierte Planung trotz einer höheren Anzahl an Parkplätzen auch mehr Grünflächen und eine verbesserte Verkehrssicherheit aufweise. Er fragt sich, ob bei der ursprünglichen Planung Aspekte wie Verkehrssicherheit und Grünflächen weniger berücksichtigt wurden.

 

Herr Rosinski berichtet, dass dies auf den iterativen Charakter des Planungsprozesses zurückzuführen sei. Im Verlauf konnte anhand von Lupenansichten, zusätzliches Potenzial hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Grünflächengestaltung identifiziert und so die Vorzugsvariante weiterentwickelt und optimiert werden.

 

Herr Detmer möchte weiterhin wissen, ob davon ausgegangen werde, dass alle dargestellten Parkflächen auf Grundlage der Parkraumanalyse nötig sein werden. Er hinterfragt, was am wichtigsten erachtet werde: die Aufenthaltsqualität oder der Parkraum und erkundigt sich, ob die Rad- und Fußverkehrsbeauftragten miteinbezogen wurden.

 

Herr Rosinski berichtet, dass das Ingenieurbüro SBI bereits seit 2013 an den Umgestaltungen sowie der Umkehrung der Schloßstraße in 2018 beteiligt gewesen sei. Die Analysen zeigten, dass insbesondere an Wochenmarkttagen ein Bedarf an Erreichbarkeit aus den umliegenden Gemeinden bestehe. Man habe die Belastung analysiert und halte die geplanten Stellplätze, auch mit Blick auf das zukünftige Parkhaus, für bedarfsgerecht. Er bestätigt, dass das Fachamt Management des Öffentlichen Raums, deren Mobilitätsbeauftragte, ebenso wie die Klimaschutzstelle und das Verbraucherschutzamt in die Planung involviert sind.

 

Frau Jacobsen befürwortet die Planung, da diese mit dem vorhandenen Raum behutsam umgehe. Sie möchte wissen, ob die dargestellten 6 bis 8 Meter Kronendurchmesser und 20 Zentimeter Stammumfang der Bäume, Zielgrößen oder Ist-Größen bei Pflanzung darstellen und regt an, möglichst große Bäume vorzusehen. Sie merkt an, dass die geplanten Flexstreifen eine spätere Reduzierung von Parkplätzen ermöglichen. Weiterhin erkundigt sie sich, wie nach dem Abriss des Parkhauses / dem geplanten Neubau und der damit verbundenen Baustelle die Umsetzung erfolgen solle. Eine Beschädigung der neu gestalteten Straßenräume durch Baumaßnahmen sollte verhindert werden.

 

Herr Rosinski äußert, dass man in einer Vorplanung sei und Qualität / Wuchsstadium der Baumpflanzungen noch nicht festgelegt sei. Üblicherweise fange man bei der Bepflanzung zunächst klein an. Er gibt jedoch an, den Hinweis aufzunehmen und gegebenenfalls an ausgewählten Standorten direkt größere Pflanzen einzusetzen. Hinsichtlich der privaten Baumaßnahmen befinde man sich in der Funktions- und Vorplanung und habe noch kein festes Zeitziel für den Neubau an der Ecke Vinhagenweg / Schloßstraße. Das Bezirksamt beabsichtige in 2027 mit der Umsetzung an der Schloßstraße zu beginnen und werde sich mit den Vorhabenträgern für das Parkhaus / Hotel sowie das ehemalige Karstadt-Gebäude hinsichtlich der Bauabläufe und Zufahrten abstimmen. Wichtig sei auch die die Verflechtung der Baustellenaktivitäten mit den Arbeiten in der Alten Holstenstraße.

 

Herr Panz ergänzt, dass der Senat hier ein RISE-Fördergebiet für das Zentrum festgesetzt habe und bereits Mittel für die Umsetzung des Projekts in der Bergedorfer Schloßstraße auf Basis des integrativen Innenstadtkonzepts bereitstelle. Das Fördergebiet sei bis 2029 angelegt und der Senat habe zugesichert, 50 Prozent der Investitionsmittel für die bauliche Umsetzung sowie einen Anteil der Planungsmittel bereitzustellen, sodass trotz knapper Haushaltslagen eine kontinuierliche Förderung zu erwarten sei.

 

Frau Jacobsen fragt, ob die Förderung bis 2029 gebunden sei.

 

Herr Panz erläutert, dass die Städtebauförderung eine gemeinsame Bund-Länder-Förderung sei, die auf einer jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung basiere und einen fünfjährigen Verpflichtungsrahmen enthalte, in dem Mittel nach einem bundesweit ausgehandelten Schlüssel an die Länder verteilt würden. Aus diesen Mitteln werden in Hamburg Mittel für aktuell 27 Fördergebiete bereitgestellt, die im jeweiligen Integrierten Entwicklungskonzept sowie im Zeit-Maßnahmen-Kostenplan festgelegt seien. Theoretisch sei es möglich, dass sich die Bundesregierung eine Reduzierung der Städtebauförderung beschließt.

 

Herr Rosinski resümiert, dass die Mittel für das Fördergebiet Bergedorf-Zentrum bis 2029 sicher seien.

 

Frau Westberg hinterfragt, ob die drei Zentimeter hohen Bordsteinkanten eine Stolpergefahr darstellen könnten und ob es nicht einfacher wäre, die Bordsteine ganz zu entfernen, was Herr Rosinski mit Verweis auf die guten Erfahrungen am Bergedorfer Bahnhof verneint.

 

Frau Westberg erkundigt sich weiterhin nach der Ausgestaltung des Flexstreifens.

 

Herr Rosinski erklärt, dass der Flexstreifen, je nach Abschnitt, als Teil der Nebenfläche des Gehwegs mitgeführt werde und als flexible Markierung für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten diene.

 

Frau Westberg erkundigt sich, ob die aktuelle Planung das Nutzungsverhalten der Autofahrenden, die den Bereich häufig als Abkürzung verwenden, tatsächlich verändern oder verhindern könne.

 

Herr Rosinski antwortet, dass man ein bestimmtes Nutzungsverhalten zwar nicht verhindern, jedoch, durch die Aufpflasterung und die Einengung aufgrund des Radweges, weniger bequem machen könne.

 

Herr Noetzel begrüßt die Führung des Gehwegs im Bereich der Bergedorfer Schloßstraße am Schloßgarten und sieht viele positive Inhalte in den vorgestellten Planungen. Er betont, dass die Bergedorfer Schloßstraße eine endgültige und ansprechende Gestaltung verdiene. Die Idee, den Verkehr zu reduzieren, um Außengastronomie zu ermöglichen, erscheine sinnvoll, müsse aber realistisch betrachtet werden, da städtebauliche Konzepte in der Praxis oft an Grenzen stoßen. Der Vinhagenweg solle flexibel genutzt werden, etwa durch saisonale Nutzung durch Stellplätze. Er warnt davor, den Bedarf an Stellplätzen zu niedrig anzusetzen, da dies den Druck auf den Einzelhandel erhöhe und diesen zusätzlich belasten könne.

 

Herr Zimmermann erkundigt sich nach der Stellplatzsituation des Dialysezentrums.

 

Herr Rosinski verweist auf die bestehenden Stellplätze im Bereich des Denkmals und gibt an, diese Fragestellung noch einmal genauer zu betrachten.

 

Frau Lühr weist auf den interfraktionellen Antrag für zusätzliche Fahrradstellplätze für den Wochenmarkt (Drucksache 22-0699) hin.

 

Herr Rosinski bestätigt die Berücksichtigung des Antrags.

 

Herr Capeletti bewertet die vorgelegte Planung als gelungen. Er regt an, neben den Ausschussmitgliedern auch die betroffenen Ladenbesitzer in der Umgebung und die Marktbeschicker in die weitere Beratung einzubeziehen. Hinsichtlich der Parkplätze verweist er auf die Vorlage, wonach der Verlust von Parkplätzen minimiert und durch den Neubau des Parkhauses eine bessere Erreichbarkeit sichergestellt werden soll. Er fragt, ob für das Parkhaus bereits ein Bauantrag vorliege, und bittet um Klärung, bevor Maßnahmen begonnen würden. Schließlich zeigt er sich enttäuscht, dass keine Verlegung des Vinhagenweges auf die heutige Marktfläche vorgesehen wurde, was aus seiner Sicht zu einer verbesserten Marktfläche vor dem Neubau mit Gastronomieflächen geführt hätte.

 

Herr Rosinski erklärt, dass eine Verlegung des Vinhagenweges zwar eine größere Marktfläche schaffen würde, jedoch aufgrund der denkmalgeschützten Grünanlage nicht realisierbar sei. Bezüglich des Parkhauses gibt er an, dass sich das Projekt aktuell in der Funktionsplanung befinde und, dass ein Abwarten zu zeitlichen Abhängigkeiten führen könnte. Er plädiert dafür, sich auf den öffentlichen Raum zu konzentrieren und hofft, dass die Planungen parallel verlaufen können. Hinsichtlich der Beteiligung der Marktbeschicker zeigt er sich offen, weist jedoch darauf hin, dass eine klare Abgrenzung des Teilnehmerkreises notwendig sei, um eine zielgerichtete Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.

 

Herr Panz teilt die Erfahrung, dass ein Vorangehen der öffentlichen Hand durch Umgestaltung und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raums positive Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft privater Akteure, gerade auch im Bestand und bezüglich Gewerbebesatz, haben könne. Er betont den effizienten Einsatz öffentlicher Mittel.

 

Frau Kramer berichtet, dass Vertreter der Bergedorfer Tafel bei einem interfraktionellen Treffen betonten, eine Ausgabestelle zu benötigen, an der mehrere Lieferfahrzeuge gleichzeitig anfahren können. Die derzeitige Ausgabestelle in der Schloßstraße sei aufgrund fehlender barrierefreier Zugänge und mangelnder Stellflächen problematisch. Sie äußert die Sorge, dass durch die Umbauten Anlieferflächen für die Tafel reduziert werden, was die Attraktivität des Standortes mindere und ggf. den Bedarf eines Ausweichstandortes induzieren könnte.

 

Herr Rosinski erklärt, im Zuge weiterer Planungsschritte Kontakt zur der Bergedorfer Tafel aufzunehmen, um den Bedarf abzustimmen.

 

Herr Paulssen stellt fest, dass ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, wie er am Bahnhof oder in der Alten Holstenstraße besteht, Fußgängern keine Bevorrechtigung gewähre, sondern der motorisierte Verkehr Vorrang habe. Er spricht die Schwierigkeiten der Querung insbesondere für Senioren an.

 

Herr Rosinski bestätigt die rechtliche Einordnung nach Straßenverkehrsordnung. Er berichtet, dass am Bahnhofsvorplatz ein gutes Miteinander herrsche und die Unfallzahlen deutlich zurückgegangen seien.

 

Herr Polkowski äußert sich kritisch zu dem Vorschlag von Herrn Capelletti, die Gewerbetreibenden im Sachsentor an Gesprächen zur Umgestaltung der Schloßstraße zu beteiligen, da diese mitunter konkurrierende Interessen hätten. Eine Beteiligung sei notwendig, dürfe jedoch nicht zugunsten einer bestimmten Gruppe erfolgen. Er könne sich eine Veranstaltung unter Einbindung des BID und des WSB vorstellen.

 

Herr Rosinski schlägt vor, Art und Umfang eines möglichen Beteiligungsformates mit den Fachsprechern der Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses in einem gesonderten Termin zu diskutieren.

 

Herr Detmer erklärt, dass verschiedene Studien zeigten, dass die Anzahl der Parkplätze für die Belebung einer Innenstadt keine Rolle spiele; vielmehr führten die Reduzierung des Autoverkehrs und die Schaffung von Fußgängerzonen zu einer stärkeren Belebung.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zum Projekt zur Kenntnis. Eine abschließende Beschlussfassung soll vor der Sommerpause und nach Durchführung einer öffentlichen Beteilung erfolgen.

 


Anlagen
TOP 2_Präsentation_SEA_März-2026 (12515 KB)

Ö 3 - 22-0622.01

Wieso wurde beim B-Plan-Verfahren Dweerlandweg noch keine lärmtechnische Untersuchung in Auftrag gegeben? (Verfasserin: CDU-Fraktion Nachrichtliche Hinzuladung des Fachausschusses für Wirtschaft, Handel und Tourismus )

Herr Capeletti kritisiert scharf, dass trotz des gemeinschaftlichen Beschlusses der Bezirksversammlung zur Entwicklung der Fläche am Dweerlandweg in 2021 von der zuständigen Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE) bislang kein lärmtechnisches Gutachten beauftragt wurde. Das Verweisen der HIE und Wirtschaftsbehörde (BWAI) auf ausstehende Abstimmungen zwischen der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Noch-Grundeigentümerin sei inakzeptabel.

Er fordert den Ausschuss auf, die zuständige Staatsrätin der Behörde für Finanzen und Bezirke, Frau Bettina Lentz, in den Ausschuss einzuladen, um die Situation zu klären.

 

Herr Froh berichtet aus dem Verkehrsausschuss, dass die zuständigen Behörden für eine Referenteneinladung entweder eine parlamentarische Anfrage oder Antrag forderten. Daher schlägt er vor, einen Beschluss zur Einladung der Staatsrätin zu fassen, den der Hauptausschuss nochmals bestätigen könne.

 

Herr Panz verweist auf die seitens der HIE und der BWAI getätigten Absagen zur Referenteneinladung und deren Begründung - die Absageschreiben waren an die BV-Vorsitzende Fr. Pelch gerichtet.

 

Frau Brodbek verweist (im Chat) auf § 27 Bezirksverwaltungsgesetz.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt einstimmig, die Staatsrätin der Behörde für Finanzen und Bezirke, Frau Bettina Lentz, als Referentin zum Dweerlandweg einzuladen.

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Frau Lühr erkundigt sich nach dem Sachstand der Umsetzung des Amphibienleitsystems im Abschnitt des Dweerlandwegs, das im Zusammenhang mit der Erweiterung der JVA installiert werden solle.

 

Protokollnotiz:

Die BUKEA teilte auf Anfrage mit, dass sie sich bezüglich des Amphibienleitsystems im Bereich Dweerlandweg, westlich der BAB 1, in Abstimmung mit der BJV befinde.

 

Ö 4 - 22-0736

Bebauungsplanverfahren Billwerder 32 hier: Referentenanforderung der Bezirksversammlung

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 5

Mitteilung der Verwaltung

Herr Rosinski teilt hinsichtlich einer im Vorfeld eingereichten Frage zum Sachstand des Projektes am Butterberg mit, dass die Verwaltung aktuell den von der Butterberg GmbH eingereichten Bebauungsplanentwurf prüfe und parallel einen städtebaulichen Vertrag entwickle. Dies befinde sich in einem fortgeschrittenen Stadium und man hoffe bald, in die Abstimmung des städtebaulichen Vertrages und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eintreten zu können.

 

Ö 6

Verschiedenes

Frau Westberg erkundigt sich, ob die Begründung zum Bebauungsplan Oberbillwerder, der vom Hamburger Senat beschlossen wurde, auch nochmals im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt werde könne. Aus ihrer Sicht beinhalte diese Themen, die für Bergedorf von Relevanz seien und hier vorgestellt werden müssten.

 

Herr Polkowski stellt fest, dass die Begründung zum Bebauungsplan öffentlich einsehbar sei und es daher schwierig sei, die Fachbehörde zu bitten, die gesamte Begründung erneut vorzutragen. Er hält es zielführender, die Begründung individuell zu prüfen und gezielte Fragen an die Fachbehörde zu richten und ggf. zu gezielten Themenstellungen einzuladen.

 

Herr Jarchow merkt an, dass auch der bürgerschaftliche Stadtentwicklungsausschuss den Bergedorfer Ausschuss hinzuladen könnte.

 

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Herr Froh erkundigt sich, ob bezüglich der Umgestaltung des Reetwerders eine Antwort seitens des Parkplatzmoratoriums vorliege, was Herr Rosinski verneint. Der Ausschuss werde informiert.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.02.2026, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 04.02.2026 wird einvernehmlich genehmigt.