Wieso wurde beim B-Plan-Verfahren Dweerlandweg noch keine lärmtechnische Untersuchung in Auftrag gegeben?
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4
Auskunftsersuchen
der BAbg. Capeletti, Pelch, Froh, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Im Rahmen zweier Schriftlicher Kleiner Anfragen zum Sachstand beim Bebauungsplanverfahren für einen Schaustellerplatz am Dweerlandweg äußerte sich das Bezirksamt u.A. dahingehend, dass sich aus dem Lärmkataster für Hamburg Hinweise ergäben, dass die für einen Schaustellerplatz zu prüfende Fläche lärmtechnisch problematisch sei. Dies sei seit Mitte 2021 bekannt.
Bei dem Bebauungsplanverfahren führe das Bezirksamt das Verfahren sowie die Abwägung durch und die Planungsbegünstigte übernehme die Kosten u.a. für Untersuchungen. Planungsbegünstigte sei in diesem Fall die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE). Das Bezirksamt habe das Erfordernis für eine lärmtechnische Untersuchung der HIE mehrmals übermittelt. Eine entsprechende Untersuchung sei von der HIE bisher aber nicht in Auftrag gegeben worden. Die Frage, warum die Untersuchung nicht in Auftrag gegeben wurde, könne nur die HIE als Planungsbegünstigte oder ihre Gesellschafterin, die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation, beantworten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation unter Mitwirkung der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE):
Die lärmtechnische Untersuchung wurde bisher nicht in Auftrag gegeben, da sich die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE) bezüglich der erforderlichen Fachgutachten noch in Abstimmungsgesprächen mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundstückseigentümer befindet.
Mit der Beauftragung der lärmtechnischen Untersuchung ist zu rechnen, wenn die Abstimmungen mit dem LIG erfolgreich abgeschlossen sind und die anschließende Ausschreibung mit dem Bezirksamt Bergedorf abgestimmt wurde.
Abschließend ist vom Bezirksamt als zuständiger Planungsbehörde unter Beteiligung der betroffenen Fachdienstellen der FHH festzulegen, welche Fachgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erforderlich werden. Bislang war die Erstellung von Funktionsplanung, Verkehrsgutachten, Lärmuntersuchung, Baugrunduntersuchung und Entwässerungskonzept vorabgestimmt worden.
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