Ein Bürger hat im Vorwege der Sitzung die folgende Frage schriftlich eingereicht:
Lt. Drs. 21/15850 sind bereits für die 1. Phase der Aufschüttung von Oberbillwerder
950.000 cbm Erdreich erforderlich. Der Senat hatte, um das für den Transport benötigte Straßennetz für dieses gigantische Transportvolumen herzurichten, bereits im 1. Quartal 19 einen hohen Millionenbetrag zurückgestellt. Die IBA hat im Oktober 20 vor dem Stadtentwicklungsausschuss erklärt, dass man mit den Aufschüttungsarbeiten in 2022 beginnen wolle. Meine Frage hierzu (gemäß § 23 GO der BV) lautet: Welche Baumaßnahmen sind jetzt für die Belastung durch den Schwerstlastverkehr an welchen Straßen geplant?
Herr Bruschke erklärt, dass für die Innen- und Außenerschließung des neuen Stadtteils die IBA zuständig ist.
Laut Frau Jacobsen steht das Thema Sandmanagement auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Der Vorsitzende bittet, die Frage an den Stadtentwicklungsausschuss weiterzuleiten und den Fragesteller hierüber zu informieren.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich gebilligt.
Herr Dr. Siefer berichtet auf Grundlage der beigefügten Präsentation von der Machbarkeitsstudie.
Die Frage des Vorsitzenden beantwortet Herr Dr. Siefer mit dem Hinweis, dass im Rahmen der Studie 9000 Quell- und Zielpunkte im Stadtgebiet betrachtet wurden. Dabei stellte sich heraus, dass 40% der potentiellen Nutzer ein Ziel in Bergedorf ansteuern, während die übrigen 60% Ziele im weiteren Stadtgebiet haben.
Herrn Froh bestätigt Herr Dr. Siefer, dass die Einrichtung einer Schnellbahnverbindung die Zahl der auf der B5 und der A25 täglich verkehrenden Fahrzeuge senken würde.
Frau Petersen-Griem verweist auf die bereits bestehenden verkehrlichen Probleme im Bereich des Knotens Weidenbaumsweg-Sander Damm und fragt nach den Emissionen der Bahn sowie nach den Vorteilen, die sie für den Bereich Nettelnburg hätte.
Herr Dr. Siefer räumt ein, dass die Nettelnburger keine neuen Verbindungen gewinnen. Die Fahrzeuge sollen lokal emissionsfrei sein und Busse ersetzen, so dass sich die Gesamtbelastung reduzieren würde. Eine verkehrliche Mehrbelastung des Knotens Weidenbaumsweg/Sander Damm würde durch einen Brückenneubau vermieden.
Herr Dr. Gille ergänzt, dass die Bahn ein zusätzliches Angebot für Geesthacht sein soll. Laut Herrn Dr. Siefer pendeln aus Bergedorf auch täglich rund 2000 Personen nach Geesthacht.
Herrn Dr. Reumann bestätigt Herr Dr. Siefer, dass aufgrund der Bahnsteighöhen in Bergedorf und am Hauptbahnhof eine Fortführung der Strecke als Straßenbahn nicht möglich sein wird.
Herr Dr. Gille erläutert ihm, dass das mögliche Anwachsen der Nutzerzahlen bei der Studie berücksichtigt wurde. Die Bewertung erfolgte deshalb nicht aufgrund der maximal möglichen Traktion. Die Bahnsteige sollen für eine Doppeltraktion ausgelegt werden.
Aufgrund des Hinweises von Herrn Dr. Reumann, dass aufgrund der Wohnungsbauprojekte entlang des Weidenbaumswegs ein weiter westlich vom der Bahnhof Bergedorf-Süd gelegener Haltepunkt sinnhaft wäre, erklärt Herr Dr. Siefer, dass die vorgeschlagene Taktung bei einer gleichbleibenden Zahl an Haltestellen zu halten wäre. Deren genaue Lage müsste im Zuge der folgenden, standartisierten Bewertung des Vorhabens geklärt werden.
Herr Dr. Siefer gibt Herrn Gruber die Auskunft, dass die Kosten des Lärmschutzes in Machbarkeitsstudien üblicherweise nur über pauschalisierte Werte berücksichtigt werden. Der Zeitraum bis zur Fertigstellung der Bahn hängt wesentlich von politischen Entscheidungen ab. Zunächst muss eine standartisierte Kosten-Nutzen-Bewertung beauftragt werden. Herr Dr. Siefer rechnet im günstigsten Fall mit mindestens 10 Jahren.
Die Frage von Herrn Gasthuber nach eventuellen Kostennachteilen bei einer späteren Herrichtung der Verbindung zum Hauptbahnhof begegnet Herr Dr. Siefer mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, die Ausfädelung zum Bahnhof Bergedorf bereits so zu errichten, dass ein späterer Ausbau ohne Umbauten möglich ist.
Frau Treckmann erhält von Herrn Dr. Siefer die Auskunft, dass die hohen Kosten eines Anschlusses an das S-Bahn-System in Nettelnburg das gesamte Projekt zum Scheitern bringen würden. Finanzierbar wäre nur ein Anschluss an die Gleise der Regionalbahn.
Herr Fischer stellt das Projekt vor. Die Präsentation des Vortrags ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Fischer bestätigt dem Vorsitzenden, dass die bisherige Buslinie 135 und die Schulzubringer während des Projektzeitraums erhalten bleiben. Es handelt sich hier um ein kostenfreies Zusatzangebot. Erkenntnisse werden nicht nur aus diesen drei Monaten, sondern aus der gesamten Projektarbeit gewonnen. Die jeweilige Wartezeit eines Nutzers hängt von der durch einen Algorithmus berechneten Fahrtstrecke, der Position der Fahrzeuge im Operationsgebiet und ihrer Auslastung ab.
Herr Gruber wünscht sich ein anderes, weniger privilegiertes Projektgebiet wie z.B. Neuallermöhe. Herr Fischer weist darauf hin, dass das Villengebiet gewählt wurde, weil hier die Projektkriterien am ehesten erfüllt sind und die Umsetzung mit den geringsten Maßnahmen möglich ist.
Herr Froh rechnet dennoch mit Einschränkungen für die Anwohner. Herr Fischer räumt ein, dass einzelne Parkverbote und die Ausweisung von Einbahnstraßen während der Projektlaufzeit zu erwarten sind.
Frau Treckmann bemängelt, dass die Anforderung nur über eine APP vorgesehen ist, weshalb nicht technikaffine Personen wie zum Beispiel Bewohner der Altenheime vor Ort von dem Angebot ausgeschlossen werden.
Herr Fischer dankt für diesen Hinweis. Möglicherweise könnte auch eine Hotline eingerichtet werden. Ein Mehrwert für ältere Menschen wird sich im Übrigen durch die Anbindung des Hauses im Park an den ÖPNV und die Befahrung der Alten Holstenstraße ergeben.
Frau Petersen-Griem erfährt von Herrn Fischer, dass mit dem Projekt das Ziel verfolgt wird, möglichst viele Erkenntnisse zu sammeln. Über eine Fortführung müsste aber noch entschieden werden. So könnten beispielsweise im Zuge der Planungen für Oberbillwerder entsprechende Weichen gestellt werden.
Laut Herrn Hohm dient dieses Forschungs- und Förderprojekt auch dazu, zu klären, für welche Anwendungsfälle solche autonomen Fahrzeuge in Frage kommen.
Herr Dr. Engler und Herr Blaß stellen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Die Präsentation des Vortrags ist dieser Niederschrift als Anhang beigefügt.
Auf die Frage des Vorsitzenden nach der Zahl der zu erwartenden Nutzer gibt Herr Dr. Engler an, diese Frage im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht beantworten zu können. Laut Herrn Blaß war lediglich das Vorprojekt zur Auswahl der Korridore mit derartigen Zahlen unterlegt.
Ferner bestätigt Herr Dr. Engler dem Vorsitzenden, dass eine Detailuntersuchung die Möglichkeit aufgezeigt hat, den Autoverkehr unter der Eisenbahnbrücke Oberer Landweg auf nur einem Fahrstreifen pro Richtung zu bewältigen, wenn die Kreuzung zum Ladenbeker Furtweg im Hinblick auf die Ampelschaltung und die Gestaltung optimiert wird.
Herr Blaß teilt Herrn Dettmer mit, dass die Entscheidung, welcher Radschnellweg zuerst hergestellt wird, noch aussteht. Es wird eine Kofinanzierung aus dem Haushalt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der der Bundesförderung Radschnellwegeentwicklung geben. Ob eine Herstellung des Schnellwegs in einzelnen Abschnitten machbar ist, hängt von damit erzielbaren Synergieeffekten ab und muss noch betrachtet werden.
Herr Froh erwartet von der Streckenführung zwischen Mittlerer Landweg und Nettelnburg auf der nördlichen Seite der S-Bahn Konflikte bei der verkehrlichen Erschließung des neuen Stadtteils Oberbillwerder. Laut Herrn Dr. Engler bettet sich der Verlauf auf der Nordseite trotz dieser Möglichkeit in die Gesamtbetrachtung ein, zumal bei den Planungen für Oberbillwerder die Möglichkeit besteht, den Radschnellweg zu berücksichtigen.
Herr Dr. Engler weist zudem darauf hin, dass sich die Macher der Machbarkeitsstudie für eine Schnellbahn nach Geesthacht mit den Planern des Radschnellwegs ausgetauscht haben, um die Studien abzustimmen.
Herr Gruber beklagt die ohnehin schon bestehende Überlastung der Kreuzung Sander Damm/Weidenbaumsweg. Nun sollen hier auch noch die Schnellbahn nach Geesthacht und der Radschnellweg kreuzen. Er fragt, wer für die Koordination dieser Planungen zuständig ist.
Herr Bruschke bestätigt die Vielzahl der interessierten Parteien und Verantwortlichkeiten. Da hier Hauptverkehrsstraßen betroffen sind, liegt die Planungshoheit bei der BVM. Die Bezirksverwaltung hat mit dem Planungsbüro ARGUS Ideen entwickelt, aber dieser hochkomplexe Lösungsansatz muss von der BVM gutgeheißen und finanziert werden. Der Bezirk führt derzeit diesbezügliche Gespräche mit der bereits für die Problematik sensibilisierten BVM und behält die Zuständigkeiten im Auge.
Herrn Krohn erläutert Herr Dr. Engler, dass für Radschnellwege als Teil der Radinfrastruktur die dort gültigen Verkehrsregeln einschlägig sind.
Der Vorsitzende wirft die Frage auf, inwieweit Brücken sinnhaft sind, um Kreuzungen zu vermeiden. Herr Dr. Engler erinnert an die hier zu bedenkenden Kosten. Die Möglichkeit von Brückenneubauten besteht daher nur dann, wenn der Radverkehr anderenfalls unverhältnismäßig ausgebremst würde.
Herr Gruber wünscht sich einen Zusammenschluss von Parteien und Interessensverbänden, um durch eine aktive Arbeitsgruppe Druck auf die Bahn mit dem Ziel einer besseren Fernbahnanbindung Bergedorfs ausüben zu können.
Herr Tilsner bestätigt dieses fraktionsübergreifende Ziel und zeigt sich mit der Antwort der Bahn unzufrieden. Er schlägt vor, auf Landesebene innerhalb der Parteien dafür zu werben, mehr Fernzughalte in Bergedorf zu ermöglichen. Herr Froh regt an, neben den Mitgliedern der Bürgerschaft auch die Bundestagsabgeordneten einzubinden. Herr Dr. Reumann stimmt zu und hält es für möglich, auch den Verkehrssenator auf Parteiebene anzusprechen.
Der Vorsitzende weist ergänzend auf den bestehenden Beschluss der Bezirksversammlung hin, der seitens der Bahn nicht beachtet wird.
Der Vorsitzende begrüßt die kurzfristige Umsetzung der Maßnahme. Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Gruber bezieht sich auf den Antrag der Christlichen Schulen Hamburg. Da deren zweiter Standort in Rahlstedt zweitweise geschlossen wird, sollen nun sämtliche Schüler nach Bergedorf gefahren werden, wodurch die Kreuzung Sander Damm/Weidenbaumsweg während der Hauptverkehsrzeit einer weiteren Belastung ausgesetzt wird.
Herr Gasthuber berichtet von bis zu vier gleichzeitig eintreffenden Bussen. Zudem müssen die Schüler den Weidenbaumsweg in Höhe des Kreisverkehrs an den Glasbläserhöfen queren, während es dort zur betreffenden zu Rückstauungen kommt.
Herr Kleeberg erläutert, dass die Einrichtung der provisorischen Haltestellen mit der Polizei abgestimmt erfolgte. Die Polizei beobachtet weiterhin, wie sich die Situation vor Ort darstellt. Eine Begegnung von mehreren Bussen soll eigentlich durch zeitversetzte Abfahrten verhindert werden, ist in der Praxis aber aufgrund aktueller Verkehrslagen möglich.
Frau Rogalski-Beeck erinnert daran, dass die Metrobuslinie 12 im Zuge der Bauarbeiten Binnenfeldredder - Kreisel - Habermannstr. umgeleitet wurde. Die Bitte diese Umleitung über die Korachstraße und dann in den Röpraredder zu führen, wurde mit der Begründung abgewiesen, dass der Bus aufgrund der Mittelinsel nicht links nicht in den Röpraredder abbiegen kann. Die Buslinie 332 soll nun aber genau diesen Weg nehmen. Frau Rogalski-Beeck fragt, ob die Mittelinsel jetzt abgerissen oder versetzt wird, beziehungsweise weshalb der Bus dort bei belassenem Zustand nun doch abbiegen kann.
Sie bittet, diese Frage an die VHH weiterzugeben und die Antwort als Protokollnotiz in die Niederschrift aufzunehmen.
Protokollnotiz:
Auf der Linie 332 werden auf Grund der Streckenführung (Höperfeld) vorzugsweise Midibusse mit einer Länge von 10 Metern eingesetzt, nur im Notfall 12 Meter lange Stadtbusse, aber nie Gelenkbusse, die das Standardfahrzeug auf der Linie 12 sind. Für die einteiligen Busse ist das Abbiegen von der Korachstraße in den Röpraredder möglich und kann daher auf dem neuen Linienweg vorgesehen werden.
Der Vorsitzende fragt im Hinblick auf die lfd. Nrn. V. und IX., ob die Gehwegparkplätze zusätzlich durch weiße Markierungen gekennzeichnet werden. Herr Rosinski weist unter Hinweis auf die getroffenen Anordnungen darauf hin, dass hier nur Schilder aufgestellt werden. Herr Kleeberg ergänzt, dass eine spätere Nachbesserung mit Markierungen möglich ist, sofern sich dies als notwendig herausstellt.
Herr Dr. Reumann lobt die unter der lfd. Nr. I. gelistete Anordnung; hält es aber für sinnhaft, die Markierung auf der Südseite 20 m weiter nach Westen zu erweitern. Herr Kleeberg betont, dass die Regelung von dem zuständigen Spezialisten festgelegt wurde, weshalb er sie vorerst so belassen möchte.
Es wurden keine Fragen eingereicht.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.
Einbahnstraßenregelung Schulenburgring
Herr Froh berichtet, dass Anwohner nach der Aufhebung der Einbahnstraßenregelung Schwierigkeiten mit dem nun wieder zulässigen gegenläufigen Verkehr im Schulenburgring haben.
Herr Kleeberg bestätigt, dass die baustellenbedingte Einbahnstraßenregelung von Schulbau Hamburg ohne Rücksprache mit der Polizei aufgehoben wurde, weil es dort keinen regelmäßigen Baustellenverkehr mehr gibt. Die Polizei wird den Verkehr in den nächsten 3 bis 6 Monaten beobachten und dann das Ergebnis bewerten.
Kreuzung Weidenbaumsweg/Sander Damm
Herr Froh nimmt Bezug auf die in der Präsentation zu TOP 5 enthaltene Folie mit zwei Modellen für die künftige Gestaltung des Knotens Sander Damm/Weidenbaumsweg und fragt, ob diese in einer der nächsten Sitzung vorgestellt werden.
Herr Bruschke verweist auf die noch andauernden Gespräche mit der BVM. Die Vorschläge für diese Kreuzung sind somit noch nicht spruchreif.