Die Vorsitzende weist das erstmalig eingesetzte stellvertretende Fachausschussmitglied Carsten Welsch auf seine Eigenschaft als Amtsträger und auf die Bestimmungen nach §§ 203, 331, 332 und 353 b des StGB sowie den entsprechenden Paragrafen des Bezirksverwaltungsgesetzes hin.
Sie belehrt ihn, dass er zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet ist, die ihm durch Akteneinsicht und in den nichtöffentlichen Sitzungen bekannt geworden sind bzw. bekannt werden.
Herr Welsch bestätigt, dass ihm ein entsprechendes Informationsblatt bereits zugesandt wurde.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich genehmigt.
Herr Gruber führt aus, dass hinsichtlich der im Tiefbau eingesetzten Baustoffe auch bisher bereits verhältnismäßig hohe Recyclingquoten erreicht werden, weshalb der Antrag aus seiner Sicht obsolet ist. Hinzu kommt, dass der Anbieter der mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Betonsteine in NRW ansässig ist, so dass eine Anlieferung einen hohen Transportaufwand mit sich bringen würde.
Laut Herrn Schöfer ist diese Argumentation nicht schlagkräftig, da sich der Antrag nicht auf Materialien für den Autobahnbau sondern auf Betonsteine und -platten für bezirkliche Baumaßnahmen bezieht. Zudem wird die Verwaltung im vorgeschlagenen Petitum aufgefordert, zu prüfen, ob es Angebote im norddeutschen Raum gibt.
Herr Rosinski bestätigt, dass der Recyclinganteil von Pflaster- und Betonmaterialien meist nicht erkennbar ist. Da die Wirtschaftlichkeit bislang das entscheidende Kriterium ist, hat die Verwaltung auch keinen Überblick über entsprechende Angebote am Markt. Insofern beinhaltet der Beschlussvorschlag einen sinnhaften Prüfauftrag.
Der Fachausschuss stimmt dem Antrag einvernehmlich zu.
Der Bezirksversammlung wird berichtet.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Es liegen keine Fragen vor.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.
Keine Wortbeiträge.