21-1243

Verwendung von umweltfreundlichen, mit dem Blauen Engel ausgezeichneten Materialien im Tiefbau

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.02.2022
27.01.2022
Sachverhalt

 

Antrag der BAbg. Rüssau und Fraktion GRÜNE Bergedorf

des BAbg. Tilsner und SPD-Fraktion

der BAbg. Meyns, Jacobsen und FDP-Fraktion

 

Der Bausektor gehört zu den materialintensiven Wirtschaftsbranchen in Deutschland. Insbesondere Betonwaren belasten die Umwelt. Im Sinne der Ressourcenschonung kann durch die Beimischung von recyceltem Material der Verbrauch von Kies und Sand reduziert und Deponiekapazitäten geschont werden. Im Straßenbau ist außerdem die großflächige Versiegelung ein Problem, da sie den natürlichen Wasserkreislauf stört.

 

Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind, d.h. über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Am 27.01.2021 hat das Umweltbundesamt dieses Umweltzeichen auch für „Betonwaren mit rezyklierten Gesteinskörnungen für Bodenbeläge im Freien“ vergeben (DE-UZ 216). Wasserdurchlässige Bodenbeläge versieht der Blaue Engel mit dem Hinweis „den natürlichen Wasserhaushalt fördernd“. Als weiteres Kriterium verlangt der neue Blaue Engel für Betonwaren, dass vermeidbare und nicht mehr reduzierbare Emissionen, die bei der Herstellung und beim Transport der Produkte entstehen, kompensiert werden. Erste Anbieter haben Produkte mit dem Umweltzeichen DE-UZ 216 im Angebot.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten zu prüfen,

 

1.  ob es im Rahmen des geltenden Ausschreibungsrechts möglich ist, die Umweltfreundlichkeit der zum Einsatz kommenden Materialien als ein maßgebliches Vergabekriterium festzulegen;

 

2.  ob im norddeutschen Raum mit dem Blauen Engel (DE-UZ 216) ausgezeichneten Materialien für den Tiefbau angeboten werden.

 

Die Ergebnisse der Prüfung mögen im ersten Quartal 2022 im Fachausschuss für Verkehr und Inneres vorgestellt werden.

 

 

Anhänge

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