Protokoll
Sitzung des Sonderausschusses Oberbillwerder vom 13.12.2018

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Keine fragewilligen Bürger anwesend.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Auf Wunsch der eingeladenen Referenten beschließt der Sonderausschuss einstimmig, die Reihenfolge der TOPs abzuändern; der bisherige TOP 4 wird TOP 3, Top 5 wird TOP 4 und der TOP 3 wird TOP 5. Im Übrigen wird die Tagesordnung einstimmig beschlossen.

 

Herr Dornquast erläutert, dass der TOP Masterplan Oberbillwerder nur ein Platzhalter sei, falls Bedarf der Fachausschussmitglieder für Fragen oder sonstige Wortbeiträge bestehe.

Ö 3 - 20-1771.01

Auswirkungen von Sturmfluten und Springfluten auf die Entwässerung von Oberbillwerder (Verfasser: Fraktion DIE LINKE)

Herr Sturmhoebel erläutert die Vorlage und fragt ergänzend, wohin nach Starkregenereignissen entwässert werden solle und welche Schäden entstehen könnten.

 

Herr Krob (Büro BWS) antwortet, dass bereits in zwei Sitzungen des Sonderausschusses die Vorgehensweise bei Starkregenereignissen vorgestellt worden sei und dass für Oberbillwerder ein planerisches Schutzpotenzial für ein 100-jährliches Hochwasserereignis bestehe. Man werde auch berechnen, wieviel zusätzlicher Speicherraum in dem System vorhanden sei und wie das Wasser schadlos abgeführt werden könne, wenn ein weitergehendes Ereignis eintreten sollte. Der heute im Masterplan erkennbare Speicherraum reiche voraussichtlich für ein Starkregenereignis mit 90 ltr/qm aus. Für mögliche Schäden gebe es das System der privaten Daseinsvorsorge (z. Bsp. Rückstauklappen in Häusern).

 

Herr Omniczynski fragt nach, was mit zusätzlichen Ableitungsmöglichkeiten durch Erhöhung der Pumpleistungen im Schöpfwerk Allermöhe gemeint sei und ob Sportplätze als potentielle Retentionsflächen besonders konstruiert werden müssen.

 

Eine ggf. erforderliche Notentlastung durch das Schöpfwerk Eichbaum, wie in der Antwort beschrieben, diene dazu, bei sehr seltenen Ereignissen Wasser von Flächen mit einem hohen Schadenspotenzial in Flächen mit geringerem Schadenspotenzial abzuleiten, erläutert Herr Krob.

Ö 4 - 20-1677.01

Wie wird die Entwicklung Oberbillwerders die Auslastung von S2/S21 verändern? Referent: Herr Hüttel (S-Bahn Hamburg) (Verfasser: CDU-Fraktion)

r Herrn Froh ist die Beantwortung der Anfrage nicht ergiebig, insbesondere die Aussagen zu Fahrgastzahlen.

 

Herr Hüttel (S-Bahn Hamburg) meint, dass die Fragestellung etwas missverständlich gewesen sei, weshalb die BWVI keine ausführlichen Zahlen benannt habe. Er stellt die derzeit vorhandenen Kapazitäten, die Herleitung der Werte für Oberbillwerder und die r einen störungsfreien Betrieb im Jahre 202X benötigten Kapazitäten dar.

 

Frau Westbergchte wissen, ob die künftig auf der Bergedorf Linie verkehrenden Langzüge bis Aumühle durchfahren oder in Bergedorf geparkt werden. Zudem hält sie die vorhandenen Fahrstühle zu den Gleisen für veraltet und würden für 202X nicht ausreichen.

 

Die Langzüge müssten erst bestellt werden, daher seien sie keine Option für 2019, antwortet Herr Hüttel. Geplant sei für 2019, auf der Linie S 2 r das volle Angebot und auf der Linie S 21 von 6 23 Uhr Vollzüge einzusetzen. Auf der Verbindung Bergedorf Aumühle würden weiterhin bedarfsgerecht nur Kurzzüge fahren. Die Züge der S 2 würden entweder in Bergedorf oder Altona bzw. Eidelstedt/Stellingen geparkt. Für jede Station sei ein Fahrstuhl vorgesehen, vorhandene würden regelmäßig erneuert. Ob im Hinblick auf 202X eine Erneuerung geplant sei, entzieht sich seiner Kenntnis.

 

Herr Omniczynskilt die Annahme der S-Bahn Hamburg von 10.000 Pendlerbewegungen morgens wie abends bei angenommenen 15-17.000 Einwohnern in Oberbillwerder für eine sehr günstige Berechnung, sie entspreche einer Erwerbstätigkeit von 2/3 aller Einwohnern. Damit sei man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Er bezweifelt, dass alle Stationen der Linie im Bezirk geeignet seien für Langzüge. Zudem möchte er wissen, bis wann diese Züge bestellt werden müssten. Ferner meint er, dass die Abstellanlage in Bergedorf bereits ausgelastet sei.

 

Die Abstellanlage sei ausgelastet, bestätigt Herr Hüttel. Der Überlauf werde zur im Bau befindlichen Abstellstelle Eidelstedt/Stellingen umgeleitet. Die Bestellzeit für die Langzüge betrage zwei Jahre bis Auslieferung. Alle Bahnsteiglängen der S 2 Stationen würden für die neuen Züge passen. Im Rahmen des zwischen der Stadt Hamburg und der S-Bahn vereinbarten Stabilitätspaket werde nach Tiefstack eine weitere doppelte Weichenverbindung zwischen Nettelnburg und Bergedorf gebaut, wodurch dann im Bahnhof Bergedorf aus Richtung Innenstadt alle drei Gleise angefahren werden könnten. Zudem werde die Stromversorgung der Strecke verstärkt.

Ö 5

Masterplan Oberbillwerder

Frau Westbergchte wissen, wer die Kosten für die durchschnittlich 1,5 m Erhöhung von Oberbillwerder bezahle und wundert sich, dass es keine Information hierzu sowie die Verantwortung der Grundstückseigentümer für Grabenunterhaltung bei den bisherigen Informationsveranstaltungen gegeben habe.

 

Herr Dornquast antwortet, dass die Käufer ein bebaubares Grundstück mit einer entsprechenden Höhenlage erhalten würden. Wenn zu dem Grundstück Entwässerungsanlagen gehören, werde dies im Rahmen der Projektentwicklung, spätestens im Grundstückskaufvertrag Thema. Die Kosten der Aufhöhung seien ein untergeordneter Bestandteil der Wertermittlung des einzelnen Grundstücks.

 

Frau Westbergchte weiter wissen, ob die Erhöhung quartiersweise erfolgen könne.

 

Frau Theis erwidert, dass die wasserwirtschaftliche Neuordnung erfolgen müsse und dann die Gesamtfläche in Bauabschnitten aufgehöht werde. Der Boden brauche eine Zeit, um sich zu setzen.

 

r Herrn Capeletti gibt es weitere Fragekomplexe nach den Kosten für die grundsätzliche Herrichtung des Baufeldes und der verkehrstechnischen Anbindung der Insellage Oberbillwerder. Ihm fehlen belastbare Informationen zu den Kosten eines Anschlusses an die B 5, der in dasdlich der Straße liegende Naturschutzgebiet eingreife. Ferner würden Angaben zu den Kosten eines Durchstiches des S-Bahndammes fehlen, für den zudem die Genehmigung der Bahn erforderlich sei. Weiterhin würden die entstehenden Mehrverkehre eine starke Belastung für die Oberbillwerder umgebenen Quartiere auslösen.

 

Herr Dornquast weist darauf hin, dass die Erwartung, alle solche Fragen vor Befassung durch den Senat geklärt zu bekommen, Gegenstand der Stellungnahme der BV zum Drucksachenentwurf sein werde. Zum jetzigen Zeitpunkt würden dem Bezirksamt keine Informationen vorliegen, wie hoch diese jeweiligen Kosten seien. Dies sei auch nicht Gegenstand der Drucksache.

 

Herr Omniczynski unterstreicht, dass die BV aufgefordert sei, eine Bergedorfer Position mit Forderungen und Bedingungen zum Masterplanentwurf zu formulieren, was in der nächsten BV-Sitzung geschehen werde. Auch zu den von Herrn Capeletti geschilderten Problemen werde es ganz klare Aussagen und Forderungen geben.

Ö 6

Verschiedenes

Keine Wortbeiträge.

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 18.10.2018

Die öffentliche Niederschrift der Sitzung vom 18.10.2018 wird einstimmig genehmigt.