20-1677.01

Wie wird die Entwicklung Oberbillwerders die Auslastung von S2/S21 verändern?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.12.2018
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Helm und Fraktion der CDU

 

Dass die S-Bahnlinien S2 und S21 zwischen Bergedorf und Hamburg-Hauptbahnhof in den Hauptverkehrszeiten stark ausgelastet sind, ist längst kein Geheimnis mehr. Mit einer Ausweitung der Verstärkerlinie S2 um zweimal eine Stunde reagieren Senat und DB ab dem neuen Winterfahrplan zumindest ein wenig auf die angespannte Situation. Aber nicht nur eine zeitliche Verlängerung bei der Erhöhung der Kapazitäten ist erforderlich, sondern nach Auffassung der Nutzer auch eine Kapazitätenerhöhung innerhalb der aktuellen Hauptnutzungszeiten.

 

Dies gilt schon jetzt, ist aber nur ein Blick auf die aktuelle und kurzfristig zukünftige Situation. Erheblich verändern wird die Entwicklung Oberbillwerders die Anforderungen an die Kapazitäten. Um die 6.000 - 7.000 Wohneinheiten, d.h. ca. 16.000 – 18.000 Neubürger, sollen in dem neuen Stadtteil realisiert werden, hinzu sollen um die 4000 - 5000 Arbeitsplätzen kommen.

 

Die Auslobungsunterlagen für den neuen Stadtteil Oberbillwerder gehen hoffnungsvoll optimistisch davon aus, dass die S-Bahn-Haltestelle Allermöhe bereits für den Stadtteil Oberbillwerder ausgelegt sei. Laut den Aussagen der Hamburger Verkehrsbetriebe könne die Leistungsfähigkeit der S-Bahnlinien durch den Einsatz von Langzügen (neun Wagen) auf der Linie S2 und von Vollzügen (sechs Wagen) auf der Linie S21 gesteigert werden. Ziel sei es, dass im Zuge der baulichen Realisierung des neuen Stadtteils Oberbillwerder auch eine Erhöhung des Fahrtaktes der S2/S21 umgesetzt werde. Damit sei der Bedarf der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner ebenso aufnehmbar wie der der zukünftig in Oberbillwerder Beschäftigten.

 

 

Die Ermittlung von belastbaren Fahrgastzahlen für eine fahrtenscharfe Angebotsplanung muss tägliche bis jährliche Fahrgastschwankungen berücksichtigen und statistisch bereinigen. Dabei handelt es sich um einen äußerst komplexen Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist.

Daher können die Fragestellungen mit Bezug zu Fahrgastzahlen derzeit noch nicht beantwortet werden. Sobald der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) diesbezüglich Zahlen vorliegen, erfolgt eine aktualisierte Beantwortung.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovaton das Auskunftsersuchen vom 22.06.2018 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie hoch sind aktuell die täglichen Fahrgastzahlen auf den S-Bahn-Strecken S2 und S21 und von welchen zusätzlichen Fahrgastzahlen geht der Senat durch den neuen Stadtteil Oberbillwerder aus?

 

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung

 

 

  1. Wie, wann und von wem wurden diese Zahlen ermittelt?

 

Zu 2.:

Die Fahrgastzahlen werden durch das vollautomatische Fahrgastzählsystem, welches im Türbereich einiger S-Bahn Fahrzeuge verbaut ist, ermittelt und im Nachgang durch die S-Bahn Hamburg GmbH gemeinsam mit der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) aufbereitet und ausgewertet.

 

 

  1. Welcher Prozentsatz der zusätzlichen Fahrgäste soll hiervon über die S-Bahn-Haltestelle Allermöhe abgewickelt werden?

 

Zu 3.:

Gemäß einer im Jahr 2017 auf Basis des Masterplans Oberbillwerder erstellten verkehrlichen Machbarkeitsstudie wurde festgehalten, dass „die S-Bahnstation Allermöhe bei Annahme eines mittleren Haltestelleneinzugsbereichs von 600 Metern (vgl. FGSV 2014, S. 17) einen Großteil des voraussichtlichen Plangebiets abdeckt. Es ist daher davon auszugehen, dass die S-Bahn bei der Abwicklung des Neuverkehrs eine zentrale Rolle spielen wird.

 

Für detaillierte Informationen siehe:

https://www.oberbillwerder-hamburg.de/wp-content/files/4.3_Verkehrsuntersuchung.pdf

 

 

  1. Ist die S-Bahn-Haltestelle Allermöhe komplett barrierefrei?

 

Zu 4.:

Die S-Bahnhaltestelle Allermöhe ist barrierefrei.

 

 

  1. Ist die S-Bahn-Haltestelle Allermöhe aktuell und zukünftig darauf ausgerichtet, in Notsituationen, auch in Hinblick auf die Barrierefreiheit, in angemessener Zeit geräumt zu werden? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 5.:

Eine Räumung in angemessener Zeit ist gewährleistet.

 

 

  1. Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung von Zügen der Linie S2 und S21 in den Jahren 2017 und 2018? (Bitte nach Wochentagen und Uhrzeiten und den Linien S2 sowie S21 aufschlüsseln.)

 

Zu 6.:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Wie, wann und von wem wurden diese Zahlen ermittelt?

 

Zu 7.:

Siehe Antwort zu 2.

 

 

  1. Wann gelten nach HVV-Beförderungsstandards Züge als überfüllt?

 

Zu 8.:

Als Kenngröße für die Ermittlung des Fahrtenangebotes anhand der Verkehrsnachfrage wird für die Schnellbahnen die Beförderungsqualität (BQ-Wert) verwendet. Der BQ-Wert stellt den Anteil der angebotenen Sitzplätze bezogen auf die Anzahl der Fahrgäste je Zeiteinheit oder je Fahrzeug am Bemessungsquerschnitt in Prozent dar.

Wird der in den Qualitätsstandards für die jeweilige Verkehrszeit aufgeführte BQ-Wert nicht eingehalten, gilt ein Zug aus Sicht der Qualitätsvorgaben als überfüllt, auch wenn die Fahrzeugtechnik und die Fahrzeugzulassung eine Beförderung von mehr Menschen ermöglichen.

Die BQ-Werte sind in der Anlage 6 (Qualitätsstandards im HVV, Inhalt und Einführung) zum Kooperationsvertrag der HVV GmbH festgelegt.

 

 

  1. Wie wird eine Überfüllung festgestellt und statistisch festgehalten?

 

  1. Wie hoch war der Anteil der Züge der Linien S2 und S21 in den Jahren 2017 und 2018, die in den Hauptverkehrszeiten, gemessen an den Beförderungsstandards des HVV, überfüllt waren? (Bitte einzelne Angaben nach den Jahren 2017 und 2018, den Linien S21 und S2 und den Zeiten 6 – 10 Uhr sowie 15 – 18 Uhr aufschlüsseln.)

 

Zu 9. und 10.:

Auf Basis der ermittelten Fahrgastzahlen auftretende Überschreitungen der BQ-Werte führen nach Abstimmung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), HVV und S-Bahn Hamburg zu einer Angebotsanpassung der Kapazitäten in Form von längeren Zügen oder weiteren Fahrten, so dass im Regelbetrieb keine Überfüllung stattfindet. Es kann in Störungsfällen oder bei Großveranstaltungen vorkommen, dass die Auslastung in den Zügen über das gewöhnliche Maß hinausgeht.

Die Zählungen werden in diesen Fällen statistisch nicht berücksichtigt, da es sich um Daten handelt, die nicht den Regelbetrieb abbilden.

 

 

  1. Wie viele Züge der Linien S2 und S21 sind in den Jahren 2017 und 2018 auf der Strecke im Bezirk Bergedorf ausgefallen (absolut und prozentual) und was waren hierfür die drei Hauptursachen?

 

Zu 11.:

Die Ausfallquote im gesamten S-Bahnnetz betrug im Jahr 2017 ca. 1 %. Die Ausfallquote bei den Linien S 21 und S 2 unterscheidet sich nicht von diesem Wert. Die drei Hauptursachen waren und sind Personen im Gleis, Bundespolizei- und Rettungswageneinsätze und außergewöhnliche Witterungseinflüsse.

 

 

  1. Wie stellen sich die Ein- bzw. Ausstiegszahlen der jeweiligen S-Bahn-Haltestellen im Bezirk im Jahr 2018 dar? (Bitte nach Wochentagen und Uhrzeiten und den Linien S2 sowie S21 aufschlüsseln.)

 

Zu 12.:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Wie, wann und von wem wurden diese Zahlen ermittelt?

 

Zu 13.:

Siehe Antwort zu 2.

 

 

  1. Wie stellt sich die maximale Zugkapazität auf der Strecke Bergedorf – Hauptbahnhof bezüglich Taktfrequenz wie auch Zuglänge dar?

 

Zu 14.:

Auf dem Abschnitt Bergedorf – Hauptbahnhof ist technisch ein 5-Minuten-Betrieb möglich. Die Bahnsteige erlauben den Betrieb mit 9-Wagen-Zügen (Langzüge).

 

 

  1. Ist für einen Schienenersatzverkehr durch Busse auch die nötige Infrastruktur an den entsprechen Haltestellen im Bereich des Bezirks Bergedorf vorhanden und ausreichend? (Bitte darstellen, inwieweit an den Bushaltestellen die Aufstellfläche für die Fahrgäste zum Ein- und Aussteigen, die Aufstellflächen für die ankommenden und abfahrenden Busse sowie die Straßenverläufe einschließlich der Wendehammer ausreichend vorhanden sind).

 

Zu 15.:

Ja, die entsprechenden Verknüpfungs-Bushaltestellen an den Schnellbahnhaltestellen sind ausreichend dimensioniert, um auch einen zusätzlichen Schienenersatzverkehr abzuwickeln. Im Einzelfall kann der für einen Ersatzverkehr erforderliche erweiterte Platzbedarf auch durch provisorische Absperrungen und Markierungen vorgehalten werden.

 

 

  1. Sind die Bahnsteiganlagen, insbesondere die Aufstellflächen, an den 5 Bahnhöfen im Bezirk zum reibungslosen Ein- und Austeigen für die Zukunft (insbesondere bei 9 Waggons) ausreichend und entsprechend den geltenden Vorschriften ausgestattet?

 

 

Zu 16.:

Die Bahnsteiganlagen sind entsprechend den geltenden Vorschriften auch für den Betrieb mit 9-Wagen-Zügen ausgestattet.

 

 

  1. Sind die Treppenanlagen, Aufzüge und Rolltreppen der 5 S-Bahnhöfe im Bezirk Bergedorf auch in Zukunft ausreichend und entsprechen den geltenden Vorschriften bzw. Vorgaben?

 

Zu 17.:

Die Haltestellen sind derzeit ausreichend dimensioniert. Die Haltestelle Billwerder Moorfleet müsste, um sie barrierefrei herzustellen, mit zwei Aufzügen ausgestattet werden. Die Planungen hierfür haben begonnen, eine Realisierung ist nicht vor dem Jahr 2022 zu erwarten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---