Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres vom 12.02.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragesteller anwesend.

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Froh weist darauf hin, dass zum Thema Räumpflichten (TOP 6) Referenten eingeladen werden sollen. Da diese heute noch nicht anwesend sind, schlägt er vor, TOP 6 zu vertagen.

 

Die Tagesordnung wird mit dieser Mgabe einvernehmlich genehmigt.

Ö 3 - 21-1988

Bericht der Baustellenkoordination - hier: Zeitraum Februar 2024 – Juli 2025

Herr Bielig erläutert unter Zuhilfenahme der beigefügten Präsentation die in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen und beantwortet im Anschluss Fragen aus dem Plenum.

 

Herr Gruber bittet, die Baumaßnahme Nettelnburger Straße (Nr. 19) den Anwohnern vorzustellen. Frau Rühle sagt zu, dies zu prüfen, weist aber darauf hin, dass es nicht möglich sein wird, allen Wünschen der Anrainer nachzukommen.

 

Herr Bielig teilt Herrn Dr. Reumann mit, dass im Zuge der Herstellung der Veloroute 9 unter der Eisenbahnbrücke Oberer Landweg Ende Februar bzw. Anfang März eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Norden eingerichtet werden muss. Für die Herstellung der Deckschicht wird es im Mai zudem eine Vollsperrung geben.

 

Herr Acht möchte, dass die Maßnahme Neuengammer Hausdeich (Nr. 24) gegenüber der Nettelnburger Straße (Nr. 19) vorgezogen wird, da sie dringlicher ist. Herr Bielig erläutert ihm, dass der Ablauf auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Planungskapazitäten gesteuert wird. Frau Rühle ergänzt, dass für den Neuengammer Hausdeich Grunderwerb nötig ist, wodurch ein längerer zeitlicher Vorlauf resultiert.

 

Herr Froh vermisst die Straßen Mittlerer Landweg und Ladenbeker Furtweg in der Aufzählung. Beide werden im Zuge der Erschließung Oberbillwerder benötigt, wo bereits 2025 mit der Aufschüttung begonnen werden soll.

Herr Bielig erinnert daran, dass er hier einen Ausblick für die kommenden 18 Monate gibt. Für den Ladenbeker Furtweg ist der LSBG zuständig, welcher noch keine konkreten Daten geliefert hat. Vom Mittleren Landweg wird zunächst eine Baustraße hergestellt, woraus sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Verkehre ergeben.

Herr Froh weist auf die Belastung der Anwohner im Mittleren Landweg durch LKW hin und bittet, die Maßnahme bei der ersten Verschickung vorzustellen. Zudem wird er das Thema im SEA ansprechen.

 

Außerdem bittet Herr Froh, der Autobahn GmbH mitzuteilen, dass im Bereich der  A1-Unterführung des Moorfleeter Deichs regelmäßig Sickerwasser gefriert, weshalb es dort sehr glatt wird. Dieses Problem sollte im Zuge der unter Nr. 18 angeführten Baumaßnahme angegangen werden.


Anlagen
Niederschrift - Anlage Baustellenkoordination (1070 KB)

Ö 4

Vorstellung der Fußverkehrsbeauftragten und ihres Aufgabenfeldes

Frau Arinta stellt sich als neue Fußverkehrsbeauftragte des Bezirks vor. Sie ist Geographin sowie Raumplanerin und hat diese Position seit dem 01.11.23 inne. Schwerpunkte ihrer Arbeit werden die Berücksichtigung der Belange des Fußverkehrs in Planungsprozessen und die Schulwegsicherheit sein. Sie dient als Ansprechpartnerin für Öffentlichkeit, Politik und die Fachbehörden.

 

Im Anschluss erläutert Frau Arinta auf Grundlage der anliegenden Präsentation die Grundlagen und Einsatzbereiche taktiler Leitsysteme.

 

Schließlich beantwortet sie Fragen aus dem Plenum.

 

Sie teilt Herrn Teschinsky mit, dass sie bis Frühjahr 2025 Schulwegspläne für die Stadtteilschule, das Gymnasium Lohbrügge und die Grundschule Max-Eichholz-Ring plant.

 

Herr Froh bittet, die taktilen Leitstreifen im Bereich Oberer Landweg, Kurt-A.-Körber-Chaussee noch einmal zu überarbeiten.

 

Herr Schöfer bemängelt, dass sich die taktilen Elemente im Bereich Sachsentor/Mohnhof nicht farblich vom der Pflasterung absetzen. Frau Rühle weist darauf hin, dass das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit bei deren Konzeptionierung eingebunden war. Sie nimmt diesen Hinweis dennoch entgegen.

 

Frau Arinta sagt Herrn Froh zu, die Planungen hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets Weidensteg zu begutachten.


Anlagen
Niederschrift - Anlage Leitsysteme_Grundlage und Einsatzbereiche (2297 KB)

Ö 5 - 21-1950

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu den Fragen aus der Bürgerfragestunde der BV-Sitzung vom 28.09.2023 zum Thema "Verlängerung Buslinie 530“

Herr Froh kritisiert, dass in der Stellungnahme nicht auf die vorliegenden 200 Unterschriften zugunsten der Verlängerung der Buslinie eingegangen wird. Er erwägt deshalb, ein Auskunftsersuchen an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu richten. Außerdem bittet er, das Thema in die Controlling-Liste aufzunehmen.

 

Herr Dettmer erinnert an Kostenfaktoren wie die Einführung des Deutschland-Tickets und die geplante kostenfreie ÖPNV-Nutzung von Schülern, die es nötig machen, Maßnahmen wie den Ausbau bestimmter Buslinien zurückzustellen. Leider hat die BV keine Möglichkeit, hier direkt Einfluss zu nehmen.

 

Frau Petersen-Griem konstatiert, dass es Konsens aller Fraktionen ist, die Verlängerung der Linie 530 zu befürworten. Dennoch wird der Etat anhand definierter Prioritäten erstellt.

Herr Schöfer schließt sich dieser Argumentation an.

 

Der Fachausschuss nimmt die Stellungnahme der BVM zur Kenntnis.

Ö 6 - 21-1968

Streu- und Räumpflicht nach dem Hamburgischen Wegegesetz ergänzen (Verfasserin: CDU-Fraktion)

Der TOP wird vertagt, bis die einzuladenden Referierenden zur Verfügung stehen.

Ö 7

Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 8 - 21-1991

Faschingsumzug

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 9

Fragen an die Verwaltung (Beantwortung der Fragen, die die Verwaltung bis zum 08.02.24, 08:00 Uhr, schriftlich unter erreicht haben.)

Fragen der CDU:

 

1. Straßenschäden - Gibt es einen Sanierungsplan für Straßen in Lohbrügge und Bergedorf

-                      Viele Straßen im Bezirk sind in einem so schlechten Zustand, dass man die tiefen

  Löcher mit Slalomfahren umfahren muss, z.B. im Röpraredder und Gojenbergsweg

 

Frau Rühle räumt ein, dass es keinen expliziten Sanierungsplan gibt, der über den bisherigen hinaus geht. Dennoch sind die Wegewarte seit der letzten Frostperiode im Dauereinsatz. Schäden werden zur Beibehaltung der Verkehrssicherheit kurzfristig repariert. Die Verwaltung steht hier auch im Kontakt mit der BVM. Frau Rühle kündigt die Vorstellung der anstehenden Sanierung der Justus-Brinckmann-Straße an.

 

2. Telefonische Erreichbarkeit vom Management öffentlicher Raum

- Gibt es am Tage (von wann bis wann) eine verlässliche telefonische Erreichbarkeit?

 

Frau Rühle verweist auf die Hamburg-Nr. 115, das per Email erreichbare Funktionspostfach und die Polizei. Selbstverständlich nehmen auch die Mitarbeiter der Verwaltung wie bisher Telefonanrufe an, wenn ihnen dies möglich ist.

 

3. Verschmutzte und beschädigte Verkehrszeichen

- Wer ist zurzeit für verschmutzte Verkehrszeichen zuständig?

- Wer ist für beschädigte Verkehrszeichen zuständig?

- Wie lange dauert die Umsetzung nach einer Meldung?

- Sind ausreichende Mittel vorhanden?

 

Laut Frau Rühle ist für die Reinigung der Verkehrszeichen die Stadtreinigung zuständig. Der Ersatz beschädigter Zeichen obliegt der Verwaltung. Die Umsetzung erfolgt umgehend, wenn das benötigte Zeichen auf Lager ist. Sofern es bestellt werden muss ist diese abhängig von den Lieferzeiten. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind ausreichend.

Ö 10

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.01.2024, öffentlicher Teil

Herr Dettmer bittet, unter TOP 4 seinen Hinweis zu ergänzen, dass eine Verlagerung des Switch-Punktes auf den Lohbrügger Markt daran scheitern würde, dass dort zweimal wöchentlich der Wochenmarkt stattfindet.

 

Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mit dieser Maßgabe einvernehmlich genehmigt.

Ö 11

Verschiedenes

Befahrbare Wohnwege in Nettelnburg

 

Herr Gruber weist auf die 16 Wohnstraßen in Nettelnburg hin, in denen auf den Gehwegen nicht geparkt werden darf. Er wundert sich über die relativ hohe Polizeipräsenz vor Ort und fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, die Beschilderung dahingehend zu ändern, dass es den Anrainern erlaubt wird, ihre Kfz dort abzustellen. 

 

Herr Schramm erläutert, dass es sich hier um sogenannte „Befahrbare Wohnwege“ handelt, die eine Form der Erschließung sind, die vor Einführung der Spielstraßen üblich war. Diese geht hier mit einer Gewichtsbeschränkung auf 2,8 t einher. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gehört auch ein Parkverbot. Die Polizei überwacht dessen Einhaltung und sucht das Gespräch mit den Anwohnern.

Diese Einordnung der Straßen wird in dem vor Ort gültigen Bebauungsplan festgelegt. Dieser müsste also geändert werden, wenn man Parken erlauben will. Zudem wäre eine bauliche Ertüchtigung der Straßen nötig, um höhere Gewichte zu ermöglichen.

 

Frau Petersen-Griem ist der Meinung, dass dieses Thema sensibel betrachtet werden sollte, da auf die Anlieger beträchtliche Anliegerbeiträge zukommen könnten.

Frau Rühle bestätigt, dass möglich wäre, sofern die Straßen bislang noch nicht erstmalig endgültig hergestellt wurden. Anderenfalls müsste geklärt werden, wie die Maßnahme zu finanzieren wäre.

 

Herr Froh erinnert daran, dass diese Straßen auch Rettungswege sind, die freigehalten werden müssen.