Es sind keine Fragesteller anwesend.
Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
Herr Mirbach bezeichnet die Gedenkstätte als wichtigen Bestandteil Bergedorfs, lehnt jedoch die Bezeichnung „Highlight“ als unangemessen ab. Er berichtet, dass der Leiter der Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte Herr Dr. Garbe ihm gegenüber diese Präsentation als unglücklich bezeichnet hat.
Herr Hoffmann weist darauf hin, dass das Bezirksamt, die Gedenkstätte und Mitglieder aller Fraktionen an der Erstellung des Flyers beteiligt waren. Dem Fachausschuss wurde im Februar 2019 berichtet, wie die abgestimmten Inhalte umgesetzt werden sollten. Ziel der Broschüre ist, Besucher Hamburgs und Bergedorfs mit einem positiven Ansatz anzusprechen und deren Interesse am Bezirk zu wecken. Der Text in der Broschüre ist von der notwendigen Ernsthaftigkeit geprägt.
Herr Hoffmann erinnert zudem an die bereits für die Kampagne eingesetzten Ressourcen. Der Flyer wurde bereits tausendfach verteilt. Insofern wäre es sinnhafter, eine Neuauflage zu ändern.
Frau Groschek stellt sich als Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit der Gedenkstätte vor. Sie wünscht sich, dass diese bei den Bergedorfern und Hamburgern bekannter wird und viele touristische Gäste anzieht, welche ihr genauso wichtig wie Besucher sind, für die das Gedenken bzw. die geschichtliche Bildung im Mittelpunkt stehen. Die Gedenkstätte wurde aus diesen Gründen in die Broschüre aufgenommen. Der Begleittext wurde von der Gedenkstätte zugeliefert.
Frau Ehlebracht gibt zu bedenken, dass der Titel der Broschüre aufgrund einer Anregung der Hamburg Tourismus GmbH gewählt wurde. Es handelt sich bei dem Begriff „Highlight“ um eine branchenübliche Bezeichnung für empfohlene touristische Orte, auch solche mit einem ernsthaften Hintergrund.
Herr Hamatschek hält es dennoch für möglich, dass die Formulierung Opfer und Angehörige kränken könnte.
Frau Ehlebracht weist darauf hin, dass die Broschüre von einer privaten Initiative und nicht durch die Verwaltung herausgegeben wurde. Ein Beschluss, diese zu vernichten, würde in die Rechte der Herausgeber eingreifen. Zudem würde sich die Frage stellen, wer die Kosten hierfür zu tragen hätte.
Herr Hoffmann stimmt dem zu. Gegebenenfalls wäre zunächst die rechtliche Situation zu klären.
Frau Rüssau schägt einen Änderungsantrag vor. Die Bezirksversammmlung möge beschließen, alle noch vorhandenen Flyer der Broschüre „Bergedorf - 10 Highlights“ weiter zu verwenden. Vor einer Neuauflage sollte jedoch noch einmal über die Begrifflichkeit „Highlight“ in Bezug auf die Gedenkstätte Neuengamme nachgedacht werden.
Dieser Änderungsantrag wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Linken und einer Enthaltung der FDP angenommen.
Der Bezirksversammlung wird berichtet.
Frau Gentzsch berichtet zum Thema. Die ihren Ausführungen zugrunde liegende Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sie begrüßt im Zuge ihres Vortrags die Leiterin des Marktkauf-Centers auf der Besuchertribüne und teilt mit, dass sich Marktkauf für die Errichtung eines Taubenschlags auf dem Gebäude interessiert, sofern mindestens zwei weitere Schläge im Bergedorfer Zentrum gebaut werden. Für eine ausreichende Abdeckung der Einkaufszone Alte Holstenstraße/Sachsentor wären vier Taubenschläge optimal.
Der Vorsitzende fragt, inwieweit Taubenschläge auch in Wohngebieten sinnvoll und möglich wären. Frau Gentzsch verweist auf einen durch die SAGA finanzierten Taubenschlag in Mümmelmannsberg als Pilotprojekt in einer Wohnsiedlung. Die Beschränkung auf die Einkaufszone soll bloß ein Anfang sein und wurde auch aufgrund des aktuellen Interesses von Marktkauf vorgenommen.
Auf Nachfragen von Herrn Diers berichtet Frau Gentzsch, dass 65 Städte in Deutschland Taubenschläge eingerichtet haben, ohne dass es negative Rückmeldungen gegeben hat. Die hierdurch ausgetauschten Taubeneier werden statistisch erfasst. Laut Frau Gentzsch ist ein Minijobber in der Lage, zwei Taubenschläge zu betreuen. Wenn in Bergedorf zunächst vier Schläge eingerichtet würden, gäbe es somit zwei Minijobber, die sich ggf. auch gegenseitig vertreten könnten.
Der einzige Taubenschlag in Hamburg, der durch die Stadt betreut wird, erhält jährliche Zuschüsse von 10.000 €.
Herrn Schütt erläutert Frau Gentzsch, dass ein städtischer Taubenbeauftragter für die Koordination des Taubenmanagements im Stadtgebiet verantwortlich sein sollte. Dieser würde zum Beispiel die Aufstellung weiterer Taubenschläge initiieren und der Standorte koordinieren, die Verträge mit anderen Akteuren wie der Bahn, die Dienstaufsicht über die Betreuer und den zentralen Einkauf von Materialien für die Taubenschläge beinhalten.
Als positives Beispiel benennt Frau Gentzsch auf Bitten von Frau Wohnrath die Stadt Augsburg, in der es mit vier Taubenschlägen gelungen ist, die Tauben fast vollständig aus dem Straßenbild fernzuhalten. Sie schätzt den Bedarf für ganz Hamburg auf 90 Schläge.
Herr Mirbach begrüßt die Initiative, da herkömmliche Methoden bislang nicht zielführend waren. Seines Erachtens sollten Hamburg und Bergedorf hier initiativ werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Bezirke nur Hilfestellungen geben können, da die Stadt als Ganzes betroffen ist. Frau Gentzsch berichtet, dass sie mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz als oberster Veterinärbehörde seit 2004 in Kontakt steht. Bislang wurden ihre Vorschläge dort jedoch abschlägig beschieden. Außerdem wurden 2019 zwei diesbezügliche Anträge in der Bürgerschaft mit der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Der Vorsitzende berichtet, dass es aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist, zur Reduzierung der Gänsepopulation Eier zu entfernen bzw. diese aufzustechen und fragt in diesem Zusammenhang nach, ob das auch für Taubeneier zum Problem werden könne. Frau Gentzsch erinnert daran, dass Tauben nicht als Wildtiere gelten, weshalb die einschlägigen Vorschriften des Naturschutzrechts hier nicht greifen. Herr Hoffmann weist in diesem Kontext auch auf die früher bereits erfolgten Bemühungen der BGV sowie die bereits erwähnten Projekte in anderen Städten hin; gäbe es hier ein naturschutzrechtliches Problem, hätte das dort bereits zum Scheitern der Projekte geführt.
Der Vorsitzende dankt für den ausführlichen Vortrag und stellt es den Fraktionen anheim, hier initiativ zu werden. Seines Erachtens handelt es sich eher um ein Thema für die Bürgerschaft.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass heute nur unter Zuladung des V+I der Zwischenbericht zum Prüfauftrag beraten werden soll. Der Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-0295) über einen alternativen Vorschlag hinsichtlich der Verkehrsführung wird am kommenden Montag im V+I bei nachrichtlicher Hinzuladung des WAV debattiert.
Frau Rüssau berichtet aus der Sitzung des Runden Tischs Einzelhandel am 10.02.20. Die Anwesenden waren überwiegend der Meinung, dass zunächst das ursprüngliche Vorhaben, eine vorübergehende Fußgängerzone einzurichten, weiterbetrieben werden sollte.
Laut Herrn Hoffmann wurde dieses in der Verwaltung und mit der Polizei diskutiert. Die Polizei steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber. Zudem hat das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die temporäre Fußgängerzone in Ottensen geurteilt, dass z.Zt. ein derartiger Versuch auf Grundlage des § 45 StVO nur dann zulässig sei, wenn damit einer Gefahrenlage begegnet werden soll. Jeder anders begründete Eingriff in die Rechte der Anrainer wäre daher unzulässig. Vor diesem Hintergrund ist es der Verwaltung nicht möglich, die Planungen weiter zu betreiben. Der Antrag der CDU würde eine Lösung beschreiben, der eben keinen versuchweisen Ansatz beinhalten würde und durch den kein Einfahrtsverbot sondern lediglich eine andere Reglementierung und damit verbundende Reduzierung des Verkehrs beabsichtigt sei. Das Urteil des Verwaltungsgerichts würde daher in diesem Zusammenhang nicht greifen. Hinsichtlich der angekündigten Gesetzesänderung steht hingegen noch nicht fest, wie diese aussehen wird und wann sie ansteht.
Herr Schöfer gibt bekannt, dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung bereits morgen auf der Tagesordnung des Bundesrats steht. Im Übrigen schafft der Antrag der CDU keinen verkehrsfreien Raum für andere Nutzungen der Straßenfläche.
Herr Hoffmann macht deutlich, dass die Verwaltung das Vorhaben auf jeden Fall vor weiteren Schritten der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zur rechtlichen Prüfung vorlegen müsste. Auch eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung würde keine hinreichende Rechtssicherheit bringen. Da einzelne Klagen von Anwohnern wahrscheinlich sind, wäre es unabdingbar, das Projekt der Grünen vor einer Weiterführung juristisch prüfen zu lassen.
Herr Mirbach verweist darauf, dass hier im Gegensatz zu Ottensen nur eine einzige Straße gesperrt werden soll. Er plädiert dafür, am ursprünglichen Vorhaben festzuhalten. Herr Bauer macht darauf aufmerksam, dass das Gericht nur eine Einstweilige Verfügung erlassen hat, während eine Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht.
Laut Herrn Hoffmann erging diese Entscheidung, weil das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das zeitweilige Einfahrtverbot rechtswidrig ist, die betroffene Fläche sei dabei ohne Belang. Das Bezirksamt Altona hat den Versuch immerhin aufgrund dessen abgebrochen.
Frau Rüssau wird sich weiterhin für eine temporäre Fußgängerzone einsetzen und kündigt an, am Runden Tisch die Anlieger zu befragen, um ein Einvernehmen zu erzielen.
Der Vorsitzende verweist auf die weiteren Beratungen am Montag im V+I. Er hält in Folge des Zeitablaufs und auch im Hinblick auf eine mögliche RISE-Förderung dann eine Entscheidung für geboten.
Frau Pelch sieht im Antrag der CDU-Fraktion zu dem ursprünglichen Vorhaben keinen Widerspruch, da sich dieser schnell und ohne großen Aufwand umsetzen und auch ggf. zu einem späteren Zeitpunkt um den Vorschlag der Grünen erweitern ließe.
Der Fachausschuss nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einstimmig beschlossen.
Öffentliches Wlan
Der Vorsitzende berichtet, dass am Runden Tisch Sachsentor/Alte Holstenstraße die Einrichtung eines öffentlichen Wlans in Bergedorf thematisiert wurde. Er hat mit dem Anbieter willy.tel diesbezügliche Gespräche geführt. Willy.tel steht in Gesprächen mit dem Amt für Medien der Kulturbehörde und hat zwischenzeitlich die Ausleuchtungsplanung für den Straßenzug vom Mohnhof bis zum Lohbrüggger Markt durchgeführt. Er schlägt vor, einen Vertreter von willy.tel in die nächste Ausschusssitzung einzuladen.
Der Fachausschuss schließt sich diesem Vorschlag einvernehmlich an.