Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 04.03.2020

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Der Stadtentwicklungsausschuss billigt die vorgelegte Tagesordnung einvernehmlich.

Ö 2 - 21-0342

Neubau eines Nahversorgers und eines Wohngebiets in Ochsenwerder Hier: Ergebnis des Workshopverfahrens und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Der Regionalausschuss wird nachrichtlich hinzugeladen.)

Herr Schneede erläutert den aktuellen Sachstand auf der Grundlage der übermittelten Sitzungsunterlagen. Ergänzende Details und veranschaulichende Grafiken sind der beigefügten Präsentation zu entnehmen.

 

Herr Froh ist der Auffassung, dass die Reihenhäuser nahe des Schwerswegs eingeschossig errichtet werden sollten, um Einwendungen aus der Bevölkerung zu vermeiden.

 

Herr Gabriel weist darauf hin, dass hierüber im Bebauungsplanverfahren debattiert werden könne, über dessen Einleitung hier zu befinden ist. Ein grundsätzliches Problem könne sich aber aus den Eigentumsverhältnissen an der Brackkette ergeben und daher bittet er um Mitteilung etwaiger Alternativen für mögliche Ausgleichsflächen.

 

Herr Schneede bestätigt, hierzu seien tatsächlich noch Gespräche mit den Grundeigentümern erforderlich. Sofern diese nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen sollten, könnten Flächen jenseits des Marschbahndammes als Ausweichvariante geprüft werden.

 

Frau Westberg möchte erfahren, worum es sich bei den angesprochenen "neuen Wohnformen" handelt und welche Spielplatzfläche für den Kindergarten vorgesehen sei.

 

Herr Panz erläutert, dass auf der KiTa-Fläche hinreichende Kapazitäten für die Gestaltung einer Außenspielfläche gegeben wären. Herrn Schneede zufolge handele es sich bei den besonderen Wohnformen zum Beispiel um sogenanntes Servicewohnen. Auf Nachfrage von Frau Lühr ergänzt Herr Panz, angedacht seien etwa Wohnungen für Senioren, welche verschiedene Service-Angebote buchen könnten. Frau Westberg bittet darum, auch Wohngemeinschaften für Senioren als Option zu betrachten und Frau Petersen-Griem ergänzt, zu der potentiellen Zielgruppe könnten neben Senioren auch Menschen mit Behinderung zählen.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des Workshopverfahrens zustimmend zur Kenntnis und stimmt dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

Ö 3 - 21-0351

Planfeststellungsverfahren: Neubau der A26 Hafenspange Hamburg, AS HH-Moorburg bis AS HH-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895 hier: Kompensationsmaßnahmen für o.g. Teilabschnittsbau der A26 in den Kirchwerder Wiesen sowie in Altengamme-Borghorst (Der Umweltausschuss wird nachrichtlich hinzugeladen.)

Herr Panz erläutert kurz Anlass und Hintergrund der Vorlage.

 

Herr Meyns erfragt, ob die Flächen im Besitz der Stadt seien. Herr Sitz bestätigt dies.

 

Frau Lührchte wissen, ob der Landwirtschaft hierdurch Flächen entzogen würden. Herr Stitz erläutert, Flächen würden nicht grundsätzlich entzogen, allerdings sei eine Nutzungseinschränkung zu erwarten. Inwieweit die geplanten (bzw. z.T. umgesetzten) Ausgleichsflächen bereits unter Vertragsnaturschutz standen, werde zu Protokoll beantwortet werden. Entsprechendes gelte für die Frage von Herrn Capeletti, ob die Behörde für Umwelt und Energie bereits Gespräche mit den Betroffenen vor Ort geführt habe. Zu beiden Sachverhalten werden Auskünfte von der zuständigen Behörde für Umwelt und Energie eingeholt.

 

Protokollnotiz

Die BUE teilt hierzu mit: Kirchwerder: Nur der westliche Streifen war zuvor nicht im Vertragsnaturschutzprogramm, die anderen Maßnahmenflächen sind seit langer Zeit im Programm gewesen. Die Nutzung besteht vorher und nachher aus einer Grünlandnutzung. Mit den Pächtern wurde intensiv auch über die detaillierte Ausführungsplanung gesprochen, die Umsetzung ist zudem in den Pachtverträgen geregelt. Landwirtschaftliche Fläche geht nicht verloren.

 

Altengamme: Die Fläche ist seit langer Zeit im Vertragsnaturschutzprogramm. Die Nutzung besteht vorher und nachher aus einer Grünlandnutzung. Landwirtschaftliche Fläche geht nicht verloren. Mit den Pächtern wurde über die Maßnahme gesprochen, die Ausführungsplanung wird voraussichtlich in zwei Jahren erfolgen, die Umsetzung ist zudem in den Pachtverträgen geregelt.“

 

Auf die Frage von Frau Westberg, ob die Bedenken des NABU Berücksichtigung gefunden haben, erläutert Herr Stitz, diese Fragestellungen beträfen naturschutzfachliche bzw. naturschutzrechtliche Belange im Gesamtkontext des Planfeststellungsverfahrens, welche nicht Gegenstand der den Bezirk Bergedorf betreffenden Vorlage seien.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 4

Mitteilung der Verwaltung

Flächennutzungspläne

 

Herr Wittmann teilt mit, dass der Senat drei Änderungen des Flächennutzungsplans in Bergedorf beabsichtigt. Demnach sollen am Unteren Landweg eine Senderfläche entfallen und in Altengamme und Neuengamme Symbole für Justizvollzugsanstalten gestrichen werden, da entsprechende Einrichtungen dort nicht mehr vorgesehen seien. Details sind der beigefügten Darstellung zu entnehmen. Zu gegebener Zeit sollen die Änderungen öffentlich ausgelegt werden, so dass die Bevölkerung Stellungnahmen abgeben kann.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Verschiedenes

Keine Wortbeiträge seitens der Ausschussmitglieder.

Ö 6

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 05.02.2020

Änderungswünsche werden nicht vorgetragen.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Niederschrift über die Sitzung am 05. Februar 2020 -öffentlicher Teil- bei einer Enthaltung, einstimmig zu.