21-0342

Neubau eines Nahversorgers und eines Wohngebiets in Ochsenwerder Hier: Ergebnis des Workshopverfahrens und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.03.2020
Sachverhalt

Für die Fläche Butterberg in Ochsenwerder hat die Butterberg GmbH & Co KG im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Bergedorf im November 2017 ein nicht offenes, einstufiges städtebaulich-landschaftsplanerisches Workshopverfahren ausgelobt. Vier ausgewählte Büros für Architektur und Städtebau in Zusammenarbeit mit Landschaftsplanungsbüros haben ihre Entwürfe bis zum 02.01.2018 abgegeben. Das Preisgericht tagte am 24. Januar 2018 und hat sich mehrheitlich bei einer Gegenstimme für den Entwurf von tun-architektur Tommy Müller / Nathalie Dudda, Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Büro Nauman Landschaft (siehe Anlage 1) entschieden.

 

Die Jury hat an dem Siegerentwurf gewürdigt, dass er „eine innovative und ökologische Gesamtkonzeption darstellt, die sich nicht nur in der Gestaltung des Quartiersplatzes sowie der weiteren öffentlichen Räume und Einbindung in die Umgebung zeigt, sondern sich auch in einem nachhaltigen Angebot neuer Wohnformen ausdrückt.“

 

Er sieht auf der 2,6 ha großen Fläche folgende Aufteilung vor: entlang der Ochsenwerder Landstraße sind ein Gebäude für einen Lebensmittelvollsortimenter mit Apotheke, Haspa-Filiale und Bäcker im Erdgeschoss und 40 Servicewohnungen in den beiden Obergeschossen sowie ein weiteres Gebäude für eine Kita im Erdgeschoss und ein Gesundheitsdienstleister im Obergeschoss geplant. Diese größeren baulichen Strukturen wirken wie ein schützender Rücken und stellen den Übergang zur heterogenen Struktur der westlich angrenzenden Wohn- und Gewerbebebauung auf. Östlich daran schließt sich in der Planung ein zweigeschossiges Wohngebiet mit 10 Doppelhäusern, 10 Reihenhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern (16 WE) in einer gegliederten, parallelen Parzellenstruktur an. Eine fußläufige Wegeverbindung führt vom Eingangsbereich der Servicewohnungen im Norden entlang der Gärten der Reihenhäuser und dem natürlich gestalteten Entwässerungsgräben zum zentral gelegenen Platz und anschließend weiter in den Grünzug. Dieser verläuft im südlichen Bereich entlang des Spadenländer Sammelgrabens und ist als Parkanlage mit Spielflächen, Sitzgelegenheiten und Rundwegen angelegt. Er fungiert darüber hinaus als Fußgänger- und Radverbindung zwischen der Ochsenwerder Landstraße und dem Marschbahndamm. Die Erschließung für den Nahversorgungsbereich und das Wohngebiet erfolgt getrennt von der Ochsenwerder Landstraße aus.

 

Das Preisgericht hat Überarbeitungsvorgaben (siehe Anlage 2) formuliert, die in den Entwurf (siehe Anlage 3) eingearbeitet wurden. Dieser weist nun folgende wesentliche Änderungen auf:

 

-          Die Anzahl der Stellplätze wurde überprüft. Der Nahversorger benötigt mind. 60 Stellplätze. Die Anzahl der Stellplätze wurde daher von ursprünglich 45 auf 66 erhöht (davon 36 zur Ochsenwerder Landstraße und 30 am nördlichen Kopf des Nahversorgers zum Schwersweg angeordnet). Die Parkplatzanlage soll mittels Baumpflanzungen begrünt werden. Zusätzlich sind 28 Fahrradstellplätze vor dem Nahversorger vorgesehen. Die Erhöhung der Stellplatzanzahl erfordert das „Verschieben des Nahversorgers sowie der Reihen- und Doppelhäuser in Richtung Osten. In der Folge wurden die Doppelhaus-Grundstücke verkleinert, weisen aber noch die erforderliche Mindestgröße von 400 qm je Doppelhaushälfte auf. Daran an schließt sich ein 10 m breiter Schutzstreifen zum gesetzlich geschützten Gehölzbiotop entlang des Marschbahndamms. Gleichzeitig stellt dieser Grünstreifen - neben dem geplanten Grünen Band am Spadenländer Sammelgraben - eine wichtige Geste für den 2. Grünen Ring dar, innerhalb dessen das Baugebiet realisiert werden soll.

 

-          Die Zufahrt für die Anlieferung erfolgt nun parallel zum Schwersweg. An der Rückseite des Nahversorgers ist eine Einhausung der Anlieferungszone vorgesehen. Hierdurch ist an dieser Stelle Fläche für die Verkaufsfläche entfallen, die an anderer Stelle ausgeglichen wird. Damit die Baulichkeit des Nahversorgers nicht zu groß wird, sind die Haspa und Apotheke jetzt in dem Kita- und Ärztehaus südlich des Nahversorgers geplant.

 

-          Die Anzahl der Stellplätze für Kita, Gewerbenutzung und Ärztehaus hat sich ebenfalls von 3 auf 16 Stellplätze erhöht.

 

-          Hinsichtlich der Geschossigkeit weist die Bebauung zwei Vollgeschosse plus Staffel auf. Lediglich das nordöstliche Doppelhausgrundstück gegenüber dem Schwersweg wird eingeschossig geplant.

 

Der Entwurf zeigt einen von der Jury prämierten Umgang bezüglich des Eingriffes in den 2. Grünen Ring auf. Unter Beachtung Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (vgl. BüDrs 21/16980) ist neues Planrecht für zusätzliche Bebauungen innerhalb der geschützten Freiraumflächenkulisse des 2. Grünen Rings nur kleinräumig zulässig und bedürfen des quantitativen Ausgleichs bzw. in Einzelfällen der qualitativen Aufwertung.

 

Der 2. Grüne Ring wird im Bereich Butterberg qualifiziert werden durch:

 

  • einen für die Freizeit- und Erholungsnutzung qualifizierten und quantitativ angemessenem Grünzug als Parkanlage im Süden und
  • einen wahrnehmbaren Abstand der Wohnbebauung zum gehölzbegleitenden Marschbahndamm sowie
  • weitere Freiraumverbesserungen in der Mitte des Quartiers (öffentlicher Raum).

 

Zudem werden für den Flächenverlust im 2. Grünen Ring neue Flächen für die Freiraumnutzung außerhalb des Bebauungsplangebietes erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, den überarbeiteten Entwurf des städtebaulich-landschaftsplanerischen Workshopverfahrens zur Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes zu machen.

 

Der Bebauungsplan bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft sowie den 2. Grünen Ring vor, deren Ausgleich nach dem Willen von Politik und Verwaltung prioritär durch eine Aufwertung der östlich und südlich angrenzenden Ochsenwerder Brackkette, die vom Herrenbrack östlich der Schule Ochsenwerder bis zum Vogtsbrack östlich der Ochsenwerder Landstraße reicht, erfolgen soll.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis des Workshopverfahrens sowie den überarbeiteten Entwurf zustimmend zur Kenntnis.

 

Er stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Maßgabe zu, dass bis zur frühzeitigen Beteiligung der Hamburgischen Träger öffentlicher Belange in Grundzügen geklärt wird, auf welchen Flächen die Ausgleiche für Eingriffe in Natur und Landschaft und für geplante Bauflächen im 2. Grünen Ring vorgesehen werden sollen. Hierbei ist zu prüfen, ob die Brackkette im Bereich Voßort / Ochsenwerder Twiete für naturschutzfachliche Maßnahmen zur Verfügung steht.

 

Anhänge

1. Siegerentwurf des Wettbewerbs einschließlich Erläuterungsbericht

2. Überarbeitungsvorgaben des Preisgerichts

3. Überarbeiteter Entwurf