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Planfeststellungsverfahren: Neubau der A26 Hafenspange Hamburg, AS HH-Moorburg bis AS HH-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895 hier: Kompensationsmaßnahmen für o.g. Teilabschnittsbau der A26 in den Kirchwerder Wiesen sowie in Altengamme-Borghorst

Mitteilung

Letzte Beratung: 04.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

Das Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation führt ein Planfeststellungverfahren zwecks Neubau der „A26 Hafenspange Hamburg von der Anschlussstelle Hamburg-Moorburg bis zur Anschlussstelle Hamburg-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895“ durch. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Auslage der vollständigen Planfeststellungunterlagen seitens des Verfahrensführers vom 29.01. bis 28.02.2020 u.a. im Bergedorfer Rathaus. Das Bezirksamt Bergedorf ist als Träger öffentlicher Belange mit Frist zum 30.03.2020 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Infolge des vorgesehenen o.g. Teilabschnittsbaus der A26 können eingriffsnah nicht ausreichend Flächen für naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

Insgesamt werden ca. 30,4 ha naturschutzrechtliche Kompensationsflächen für das Bauvorhaben vorgesehen. Innerhalb des Bezirkes Bergedorf sollen davon ca. 15,5 ha im Naturschutzgebiet „Kirchwerder Wiesen“ bzw. daran angrenzend sowie im Osten von Altengamme weitere ca. 13 ha realisiert werden.

 

Zur Kompensation sollen in Bergedorfer Gemarkungen im Wesentlichen eingriffsvorgezogene sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures = Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion von faunistischen Lebensräumen) durchgeführt werden bzw. befinden sich z.T. bereits in der Umsetzung:

 

-          Sicherung und Entwicklung von artenreichem Grünland und Entwicklung einer halboffenen Landschaft mit strukturreichen Gehölzen, Hochstaudenfluren und Kleingewässern in der Gemarkung (Gem.) Kirchwerder, Flurstücke 133, 1722 und 10594 auf ca. 8,7 ha Fläche im Wesentlichen außerhalb des Naturschutzgebietes „Kirchwerder Wiesen“ (Maßnahme 7.1 Acef gemäß Maßnahmenblatt der Planfeststellungsunterlagen)

 

-          Sicherung und Entwicklung von artenreichem Grünland in der Gem. Kirchwerder, Flurstücke 137, 198, 201 und 218 und 5254 auf ca. 3,6 ha Fläche, vollständig innerhalb des Naturschutzgebietes „Kirchwerder Wiesen“ (Maßnahme 7.2 Acef gemäß Maßnahmenblatt der Planfeststellungsunterlagen)

 

 

-          Sicherung und Entwicklung von artenreichem Grünland in der Gem. Kirchwerder, Flurstücke 201 und 6768 tw., ca. 3,2 ha Fläche, teilweise innerhalb des Naturschutzgebietes „Kirchwerder Wiesen“ (Maßnahme 7.3 Acef gemäß Maßnahmenblatt der Planfeststellungsunterlagen)

 

-          Sicherung und Entwicklung von artenreichem Grünland in der Gem. Altengamme, Flurstück 657, ca. 6,5 ha Fläche (Maßnahme 8,1 A gemäß Maßnahmenblatt der Planfeststellungsunterlagen)

 

-          Sicherung und Entwicklung von artenreichem Grünland und Entwicklung einer halboffenen Landschaft mit strukturreichen Gehölzen in der Gem. Altengamme, Flurstücke 315, 830, 1625, 3232, 3238, ca. 6,5 ha Fläche (Maßnahme 8.2 Acef gemäß Maßnahmenblatt Planfeststellungsunterlagen)

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss sowie der Umweltausschuss nehmen die im Bezirk Bergedorf mittels Planfeststellungsverfahren der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen für den Bau der A26 Hafenspange Hamburg von der Anschlussstelle Hamburg-Moorburg bis zur Anschlussstelle Hamburg-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895“ zur Kenntnis.

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Anhänge

7

-          Lageplan A26 Hafenspange, AS HH-Moorburg bis AS HH-Hohe Schaar, Abschnitt 6b, VKE 7052, Station: km 1+950,000 bis 5+840,895

 

-          Lagepläne der Maßnahmenkomplexe 7 (Kirchwerder Wiesen) und 8 (Altengamme-Borghorst) sowie entsprechendem Auszug der Maßnahmenblätter

 

-          Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf vom 19.02.2020, abzugeben bis spätestens 30.03.2020

 

 

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