Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.06.2020

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2 - 21-0398

Bebauungsplan und Städtebaulicher Vertrag Bergedorf 115 (südlich Mohnhof) hier: Änderung des Städtebaulichen Konzepts

Herr Czaplenski erläutert eingangs die Eckpunkte der übersandten Drucksache.

 

Seitens der Vorhabenträgerin wurde eine Antragstellung zur Durchführung erster Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2020 zugesagt, eine schriftliche Verpflichtung ging sie gegenüber dem Bezirksamt jedoch nicht ein.

 

Herr Krohn chte wissen, ob die vorgesehenen 36 Stellplätze ausschließlich für die Mieter und kostenlos zur Verfügung stehen sollen. Herr Czaplenski teilt mit, dass die Vorhabenträgerin die Stellplätze per Baulast sichern und den neuen Mietern der Wohnungsbauten anbieten wird. Zu welchen Mietkonditionen, sei nicht öffentlich-rechtlich zu regeln, sondern privatrechtlich - hier für die Wohnungen entsprechend der sozialen Wohnraumförderung entsprechend der Vorgaben IFB.

 

Herr Kolwa sieht in der Überarbeitung zwar eine Verbesserung, dennoch scheint das ursprüngliche, städtebauliche Ziel einer "Verschmelzung" von Bergedorf-Süd mit dem Bereich Mohnhof so nicht mehr erreichbar.

 

Als Kompromiss könnte die Auslagerung der 17 Stellplätze aus dem Eckgebäude Töpfer-twiete/ Rektor-Ritter-Straße gesehen werden.

 

Herr Czaplenski erläutert, dass an diesem Gebäude die Fassade "quartierskonform" aufgewertet werden soll, erste Gestaltungsideen entsprangen bereits bei einem Termin vor Ort. Die Vorhabenträgerin präferiert eine Backstein-Fassade.

 

Frau Jacobsenlt die Stellplatz-Lösung für das Grundstück in bevorzugter Lage Bergedorfs, nicht für optimal, dennoch überwiegen die positiven Effekte der geplanten Entwicklung, hier besonders der Innenhof. Weiterhin hebt sie das große Interesse der Investorin hervor, in Bergedorf etwas zu entwickeln.

 

Frau Schindler findet es gut, dass es jetzt am Mohnhof erst einmal losgehen soll. Der Verzicht auf eine Tiefgarage wird positiv gesehen, die Stellplätze im Eckgebäude nicht. Die Schaffung des Innenhofes sei schön und daher könne sie dem geänderten Städtebaulichen Konzept zustimmen.

 

Herr Noetzel moniert, die Verwaltung würde zu Investoren hörig agieren. Mit der Änderung des Städtebaulichen Konzepts würde man sich die ursprüngliche Idee des Bebauungsplanes Bergedorf 115 verbauen und seine vollständige Umsetzung verhindern. Die 17 Stellplätze in dem Eckgebäude dürften hierzu nicht per Baulast gesichert werden, der Nachweis sollte vielmehr nicht auf dem Grundstück des geltenden Bebauungsplanes erfolgen. Weiterhin könnte man sich einen höheren Anteil an öffentlich-geförderten Wohneinheiten vorstellen.

 

Herr Gabriel sieht es hingegen positiv, dass die Verwaltung investorenfreundlich handelt. Die Problematik hinsichtlich der 17 Stellplätze sieht er nicht, da diese jederzeit abgelöst werden könnten, insofern würde man sich keine Entwicklung verbauen.

 

Herr Heilmann weist daraufhin, dass die Entwicklung schon seit sieben Jahren stockt, sodass eine schriftliche Fixierung der Zusage der Investorin durchaus angebracht wäre. Er sieht hier Parallelen zur Entwicklung des Bergedorfer Tores.

 

Herr Czaplenski merkt an, dass der Bebauungsplan Bergedorf 115 regelt, was entwickelt werden kann. Der so genannte Drittel-Mix (30 % öffentlich geförderte Wohnungen gem. Bündnis für das Wohnen in Hamburg / Vertrag für Hamburg) sei im städtebaulichen Vertrag vereinbart. Eine schriftliche Bauverpflichtung habe die Investorin jedoch nicht unterzeichnet.

 

Herr Heilmann fragt nach, was die Politik machen wird, wenn wieder nicht gebaut wird. Er spricht sich dafür aus, sich die genauen Pläne und Zeitrahmen vorlegen zu lassen und auf eine Umsetzung zu bestehen.

Herr Czaplenski macht deutlich, dass die Verwaltung den aktuellen Sachstand wahrheitsgemäß dargelegt hat und die Politik entscheiden möge.

 

Herr Heilmann erbittet die Meinungen der anderen Fraktionen.

 

Herr Gabriel sieht den Vergleich zu den Investoren des Bergedorfer Tores als nicht haltbar. Auf das Wort der Investorin verließe er sich eindeutig mehr.

 

Herr Noetzel stellt zwei Anträge zur Abstimmung:

 

  1. Nachweise der Stellplätze nicht im Bestandsgebäude im Bebauungsplangebiet

 

  1. Der Anteil an öffentlich-geförderten Wohnungsbau soll auf 50 % erhöht werden.

 

 

Beschluss zu Antrag Nr. 1

Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich (SPD, Grüne, FDP) bei 7 Gegenstimmen (CDU, Linke, AfD) ab.

 

 

Beschluss zu Antrag Nr. 2

Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich (SPD, Grüne, FDP) bei 7 Gegenstimmen (CDU, Linke, AfD) ab.

 

 

Ö 3 - 21-0406

Neues Quartierszentrum Bergedorf-West Hier: Nicht offenes, einphasiges, städtebaulich-hochbauliches Workshopverfahren mit städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil mit 7 teilnehmenden Büros

Herr Noetzel stört es, dass hier schon wieder in einem Einzelfall aus dem Zuständigkeitsbereich des Stadtentwicklungsausschusses im Hauptausschuss entschieden werden soll. Diese ständigen Ausnahmen seien nach dem Bezirksverwaltungsgesetz sicher nicht so vorgesehen.

 

Herr Czaplenski macht deutlich, dass dem Vorhabenträger seinerzeit ein Wettbewerbsverfahren abgerungen wurde und jetzt in der sitzungsfreien Zeit evtl. ein Signal an den Investor gehen soll. Der Entscheidungsweg, den Hauptausschuss zu ermächtigen, für den SEA zu entscheiden, sei formal so vorgeschrieben.

 

Herr Panzgt ergänzend hinzu, dass der nächste erreichbare Stadtentwicklungsausschuss erst im August 2020 stattfinden wird, der geplante Wettbewerb jedoch voraussichtlich schon eher starten könnte. Aus diesem Grund sei eine Einzelfall-Entscheidung bereits vorher durch den Hauptausschuss erforderlich.

 

Herr Heilmann sieht hierin lediglich den Startschuss für das Wettbewerbsverfahren und sieht daher kein Problem. Ebenso verweist er auf frühere Befassungen der Entwicklungsabsichten im öffentlichen Teil des Stadtentwicklungsausschusses.

 

 

Ö 4

Mitteilung der Verwaltung

Ö 4.1 - 21-0396

Öffentlichkeitsbeteiligungen während der SARS-CoV-2-Epidemie

Herr Czaplenski erläutert eingangs die wesentlichen Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den Bauleitplanverfahren sowie deren Anpassungen an die derzeitige Pandemielage.

 

Herr Gabriel fragt nach, wann das Planungssicherstellungsgesetz in Kraft treten wird. Herr Wittmann antwortet, dass das Gesetz mit den in der Drucksache prognostizierten Regelungen zwischenzeitlich in Kraft getreten sei. Für die operative Bauleitplanung bietet das Gesetz Klarstellungen in Bezug auf Online-Beteiligungsformate sowie einige formale Änderungen (Online-Beteiligungen haben formalen Vorrang vor physischen Beteiligungen).

 

Frau Schindler fragt nach, ob auch Online-Formate, Videokonferenzen, Streaming etc. geplant sind und wie diese beworben werden sollen. In der Vergangenheit hätten Plakate die Veranstaltungen angekündigt, was jetzt mit Internetadressen, Email-Anschriften ergänzt werden müsste.

 

Herr Wittmann teilt mit, dass sämtliche Formate für Öffentliche Plandiskussionen im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht und im öffentlichen Raum durch Plakatierung beworben werden. Die genauen Formate für Online-Beteiligungen müssen nach und nach entwickelt werden. Beispiele stellen die Stadtwerkstadt Serrahn und die Beteiligung zu Oberbillwerder im Januar 2017 dar, die weiterentwickelt werden müssen, um Erörterungen zu ermöglichen. Videokonferenzen sollten wegen der möglichen technischen Barrierewirkung bis auf weiteres nicht vorgesehen werden.

 

Herr Gabriellt eine Öffentliche Plandiskussion auch heute noch für ein zeitgemäßes Format, die Online-Beteiligung sieht er speziell für ältere Menschen kritisch.

Er schlägt vor, dieses Thema zunächst in der Fraktion zu erörtern, bevor man entscheidet.

 

 

Herr Czaplenski merkt an, dass man zum Thema heute Fragen beantworten kann, eine Beschlussfassung sei jedoch nicht vorgesehen, da es sich um eine Mitteilung handelt.

 

Frau Petersen-Griem sieht Online-Konferenzen kritisch, da diese Möglichkeit einige interessierte Bürger/innen vom Verfahren „abkoppeln“rde. Verschiedene Beteiligungsformate würden hingegen eine Erweiterung darstellen und seien daher wünschenswert.

 

Herr Krohn vermutet, dass unter dem Deckmantel der Pandemie geänderte Regelungen verstetigt werden sollen.

 

Herr Noetzel sieht Hamburg in dieser dynamischen Lage, mit seinen unterschiedlichen Beteiligungsformaten, gegenüber anderen Bundesländern gut aufgestellt.

 

Herr Jarchow stellt in Richtung von Herrn Krohn klar, dass besagtes Gesetz befristet ist und daher von Verstetigung keine Rede sein kann.

 

 

 

Ö 4.2 - 21-0333

Wohnungsbau an Magistralen (Verfasser: CDU-Fraktion)

Herr Gabriel fragt nach, ob im Zuge der Diskussion um die Magistralen auch neue Straßen eingebracht werden können.

 

Herr Czaplenski teilt mit, dass im Rahmen des Internationalen Bauforum 2019, Magistralen in den Blick genommen wurden. Für den Bezirk Bergedorf sind Impulse für die Innenentwicklung entstanden, und zwar im Bereich der Bergedorfer Straße (für jeden der sieben Bezirke wurde ein Straßenzug als Magistrale bearbeitet). Die Leiterin des Landesplanungsamtes hatte im Dezember 2019 im Stadtentwicklungsausschuss dazu berichtet. Weitere Straßenzüge in die Diskussion zu bringen wird nicht einfach sein, da zunächst nur die bekannten Magistralen im Fokus der Landesplanung stünden.

 

Herr Panz berichtet, dass man bezirklich auch andere Entwicklungspotenziale herausarbeite. Hier gehe es allerdings um die Magistralenentwicklung im Sinne des gesamtstädtischen Ansatzes. Für das Thema der Magistralenentwicklung bemühe man sich vorgreifend bereits um Haushaltsmittel bei der BSW und der FB.

 

Herr Krohn sieht in der Magistralen-Entwicklung mit zusätzlichen Wohnungen die Chance, eventuell Oberbillwerder in geringerem Umfang zu bauen.

 

Herr Noetzel sieht das nicht so, mit dem Antrag sollte lediglich eine Bergedorfer Dynamik angestoßen werden.

 

Herr Panz gibt zu bedenken, dass viele denkbare Wohnungsbau-Konzepte wegen der Eigentumsverhältnisse von Grundstücken, der Kleinteiligkeit der Bestandsstrukturen und der besonderen Immissionsthematik nicht so schnell zu verwirklichen sein werden wie etwa zusammenhängende Entwicklungsgrundstücke.

 

Herr Heilmann merkt an, dass grundsätzlich an den im Antrag genannten Straßen und einigen weiteren, eine Innenentwicklung gut wäre, auch wenn das mit Magistralen nichts zu tun hat.

Dieser Nachverdichtungspotenziale sollte man sich nochmals strukturiert vornehmen.

 

Frau Petersen-Griem spricht sich dafür aus, dass sich die Fraktionen zunächst intern zu möglichen Potenzialen besprechen sollten und der TOP heute erst einmal vertagt werden sollte.

 

Frau Lühr versteht die Diskussion nicht, da das Thema Nachverdichtung doch nicht neu sei und von der Stadt- und Landschaftsplanung im Blick gehalten wird. In den letzten Jahren wurden bereits in Lohbrügge Nachverdichtungspotenziale identifiziert, in Wohnungsbauprogramm aufgenommen bzw. schon umgesetzt.

 

Herr Czaplenski bestätigt diese Praxis, jetzt soll es aber um Entwicklungen an der Magistrale gehen.

 

Herr Jarchow stellt die Vertagung des Tagesordnungspunktes zu Abstimmung.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mehrheitlich (SPD, Grüne, FDP, Linke) bei Gegenstimme (AfD) und Enthaltungen (CDU) die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Ö 5

Verschiedenes

Hospiz in Bergedorf

 

Herr Froh fragt nach, wann das Thema wieder den Stadtentwicklungsausschuss erreichen wird.

 

Herr Czaplenski teilt mit, dass das Thema nach der Sommerpause wieder eingebracht wird.

 

 

Ö 6

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.03.2020

Die Niederschrift -öffentlicherTeil- vom 04.03.2020 wird einstimmig bei einer Enthaltung (Linke) genehmigt.