21-0398

Bebauungsplan und Städtebaulicher Vertrag Bergedorf 115 (südlich Mohnhof) hier: Änderung des Städtebaulichen Konzepts

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.06.2020
Sachverhalt

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, das Vorhaben abweichend vom Städtebaulichen Vertrag zu errichten, vgl. Drucksache 21-0271.

In dem Vertrag ist vereinbart, dass in einem Schritt die Gebäude entlang der Bergedorfer Straße und Töpfertwiete sowie die Tiefgarage errichtet werden. Die Gebäude im Blockinneren können zu einem späteren Zeitpunkt errichtet werden.

Wie in der o.g. Drucksache dargestellt, möchte die Vorhabenträgerin das Vorhaben in veränderter Abfolge errichten/ errichten lassen. Die Gebäude an der Bergedorfer Straße und im Blockinnenbereich sollen als erstes errichtet werden. Weiterhin möchte die Vorhabenträgerin auf die Errichtung der Tiefgarage verzichten und die erforderlichen 36 Stellplätze in den freien (auch baulastfreien) Kapazitäten in den vorhandenen Stellplatzgebäuden unterbringen.

Die Vorhabenträgerin ist bereit, folgende Maßnahmen durchzuführen:

1. Kompletter Verzicht auf ebenerdige Stellplätze und dauerhafte Sicherung der Stellplätze per Baulast

2. Unterbringung der Stellplätze in dem vorhandenen Garagengebäude Töpfertwiete / Rektor-Ritter-Straße sowie in dem vorhandenen Parkhaus westlich der Töpfertwiete

3. Aufwertung der Fassade des Gebäudes an der Töpfertwiete/ Rektor-Ritter-Straße

Eine finanzielle Beteiligung am Umbau der Töpfertwiete soll weiterhin in dem bisher vertraglich vereinbartem Rahmen erfolgen.

Eine Antragstellung zur Durchführung der ersten Maßnahmen wurde für das zweite Halbjahr 2020 von der Vorhabenträgerin zugesagt.

Aufgrund dieser Maßnahmen wird eine Änderung des Städtebaulichen Vertrages notwendig.

Die Änderungen des Städtebaulichen Vertrages sollen erläutert werden. In diesem Zusammenhang ist eine Zustimmung des Stadtentwicklungssauschusses notwendig. Diese wird u.U. in der sitzungsfreien Zeit erfolgen, so dass der Stadtentwicklungsausschuss nicht erreicht werden kann. Daher empfiehlt die Verwaltung, die Beratung über die Vertragsänderung vorsorglich auf den Hauptausschuss zu delegieren. 

Petitum/Beschluss

  1.                Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die vorgesehenen Maßnahmen 1- 3 zur Kennt-

 nis und stimmt diesen grundsätzlich zu.

 

  1.                Der Stadtentwicklungsausschuss bittet den Bezirksamtsleiter, den geltenden Städtebau-

 lichen Vertrag entsprechend anzupassen und dem Hauptausschuss zur abschließenden

 Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss bittet die Bezirksversammlung darum, den Hauptausschuss -in diesem Einzelfall-, soweit dies in der sitzungsfreien Zeit erforderlich ist, zu ermächtigen, abschließend zu entscheiden.

 

Anhänge

Lageplan