21-0630

Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Bergedorf-Süd

Mitteilung

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17.12.2020
02.12.2020
Sachverhalt

 

Am 15.02.2011 hat der Senat die Festlegung von Bergedorf-Süd als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Programmsegment der Bund-Länder-Städtebauförderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beschlossen. Einhergehend mit der Gebietsfestlegung erfolgte der Beschluss des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Ein Auslaufen der Gebietslaufzeit war im Zuge der ersten Zwischenbilanzierung 2017 auf den 31.12.2020 datiert worden.

RISE sieht vor, nach Ablauf des festgelegten Förderzeitraums den Gebietsentwicklungsprozess zu bewerten. Bilanziert werden die Ergebnisse der Gebietsentwicklung anhand der zu Beginn der Förderung im IEK sowie der im Rahmen der Fortschreibung des IEK formulierten Ziele.

Mit der vorliegenden zweiten Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des IEK wird der Gebietsentwicklungsprozess für den Zeitraum nach dieser ersten Zwischenbilanzierung hinsichtlich der Zielerreichung bewertet. Insgesamt konnte durch die gebietsbezogene Förderung zwar eine Stabilisierung und Aufwertung des Fördergebiets erreicht werden, jedoch sind für das Gebiet richtungsweisende Projekte bislang noch nicht fertiggestellt und die Ziele der Gebietsentwicklung damit nicht im zufriedenstellendem Maße erreicht worden. Ausgehend von der Umsetzungsperspektive der noch ausstehenden Projekte soll die Gebietslaufzeit bis Ende 2023 verlängert werden.

Mit Beginn des Jahres 2020 wurde die Programmstruktur der Bund-Länder-Städtebauförderung angepasst. Das Fördergebiet wird in das neue Programmsegment „Lebendige Zentren“ der Bund-Länder-Städtebauförderung übergeleitet und für die Dauer der weiteren Gebietslaufzeit aus diesem Programmsegment gefördert.

Mit der Verlängerung der Gebietslaufzeit im Programm „Lebendige Zentren“ können zur Erreichung der Gebietsleitziele erforderlichen Maßnahmen weiterhin gefördert werden. Mit der Fortschreibung des IEK soll der konzeptionelle Rahmen zur Fortführung insbesondere der Projekte KörberHaus, Hasse-Aula sowie Jugendclub geschaffen werden, damit der Grad der Zielerreichung des Gebietsentwicklungsprozesses verbessert werden kann. Neue Projekte und Maßnahmen sollen aber in dem in Vorbereitung befindlichen übergeordneten Fördergebiet Zentrum Bergedorf eingebunden werden.

Die Verfahrens- und Prozesssteuerung wird in Teilen angepasst. Im Verlängerungszeitraum wird die bisherige Struktur des Gebietsmanagements ab Januar 2021 geändert. Für die operative Durchführung ist weiterhin das Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Sozialraummanagement zuständig. Die Verfahrens- und Prozesssteuerung liegt dort bei der bezirklichen Gebietskoordinator*in, die im erforderlichen Umfang Fachämter und Fachbehörden koordiniert und einbindet sowie bei Bedarf Informations- und Beteiligungsformate organisiert. Dabei liegt allerdings der Fokus auf der Durchführung/ Begleitung der o.g. laufenden Projekte. Der Auftrag des externen Gebietsentwicklers (STEG) endet am 31.12.2020.

Die Schließung des Stadtteilbüros Bergedorf-Süd erfolgte zum 30.08.2020. Die letzte Sitzung des Beirats Bergedorf-Süd fand im Oktober 2020 statt. Als kontinuierliches Instrument der Beteiligung werden ab 2021 die offenen Mitgliederversammlungen des Stadtteilvereins Bergedorf Südblick e.V. fungieren. Dies ist ein Beitrag zur Verstetigung der Beteiligungsstrukturen im Fördergebiet. Geplant sind vier Sitzungen im Jahr.

Der Verfügungsfonds in Höhe von 10.000 Euro/ p.a. bleibt in der weiteren Förderphase bestehen und wird durch den Stadtteilverein verwaltet. Anträge werden bei den Mitgliederversammlungen des Stadtteilvereins gestellt.

 

Petitum/Beschluss

 

Das Bezirksamt Bergedorf bittet den Stadtentwicklungsausschuss um Kenntnisnahme und Weiterleitung zur Kenntnisnahme an die Bezirksversammlung.

 

Anhänge

 

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