22-0025

Zusätzliche Räume für das Kultur- und Geschichtskontor

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 11.07.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 15.1

Sachverhalt

 

Das Kultur- & Geschichtskontor ist seit 1982 im Bezirk Bergedorf aktiv, seit 1991 mit ro, Archiv und Ausstellungsräumen Mieter im Reetwerder 17 und wird institutionell aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur gefördert.

 

Da die räumlichen Kapazitäten am derzeitigen Standort erschöpft sind und um weiterhin attraktive und zusätzliche zukunftsfähige Angebote bieten zu können, würde der Verein zur Durchführung seiner Veranstaltungen und Seminare sowie den Verkauf seiner Publikationen ebenfalls am Reetwerder zusätzliche Räume anmieten wollen. Diese stehen derzeit auf einer leerstehende Gewerbefläche auch zur Verfügung.

 

Die Mietkosten für diese Räumlichkeiten betragen monatlich 1.800 € und eine Anmietung wäre ab dem 01.08.2024 möglich. Für das Jahr 2024 würden somit Mietkosten von 9.000 € anfallen.

 

Der Kulturausschuss hat diese Thematik in seiner Sitzung am 03.06.2024 beraten und unterstützt eine Anmietung der zusätzlichen Räumlichkeiten.

 

Eine Finanzierung der Mietkosten aus dem institutionellen Teil der Rahmenzuweisung Stadteilkultur für das Jahr 2024 ist nicht möglich. Mit der Drucksache 21-2119 hat das Bezirksamt die Bezirksversammlung unter anderem über die aktuell noch verfügbaren Mittel im Förderfonds informiert. Nach Beschluss der mit diesen Drucksachen ebenfalls beantragten Mittel stehen weiterhin ausreichende konsumtive Mittel im Förderfonds zur Verfügung. Aus diesen Mitteln kann die Miete für das Jahr 2024 finanziert werden.

 

Das Bezirksamt hat eine Mitfinanzierung der Mietkosten durch RISE geprüft, diese ist jedoch nicht möglich. Da es Ziel ist eine längerfristige Finanzierung zu ermöglichen, prüft das Bezirksamt derzeit die Möglichkeiten hierfür.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt, für die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten für das Kultur- und Geschichtskontor, aus dem Förderfonds 9.000 € zur Verfügung zu stellen

 

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