20-0986.1

Zur Sicherheit und Nutzung des Wasserturms Lohbrügge

Antwort

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage des BAbg. Herbert Meyer - AfD-Gruppe

 

 

Zur Sicherheit und Nutzung des Wasserturms Lohbrügge habe ich einige Fragen:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 27.10.2016 wie folgt:

 

Besteht eine Genehmigung, den Turm als Versammlungsraum zu nutzen?

 

Es handelt sich hier um keine Versammlungsstätte gem. Versammlungsstättenverordnung. Der Umbauantrag der Gastronomieräume wurde am 26.03.2013 genehmigt.

 

 

Bieten die Treppen und Zugänge genug Sicherheit für Personenverkehr?

 

Dies wurde im Rahmen der Antragsbearbeitung geprüft und genehmigt.

 

 

Ist ein 2. Rettungsweg bzw. 2. Fluchtweg vorhanden?

 

Ja, über anleiterbare Fenster.

 

 

Sind Brandschutzeinrichtungen (z.B. Rauchmelder) vorhanden?

 

Ja, Brandmeldeanlage (BMA) mit automatischen Brandmeldern (Alarmierung und Brandmeldung zur Feuerwehr).

 

Ist zum Turm ein Rettungsweg für Feuerwehrfahrzeuge vorhanden?

 

Ja, Feuerwehrzufahrt und Feuerwehraufstellfläche.

 

 

Sind ausreichend Sanitäre Anlagen vorhanden?

 

r eine Nutzung als Gaststätte mit Alkoholausschank ja.

 

 

Besteht eine Ausschankgenehmigung für dieses Gebäude?

 

Zurzeit nicht.

 

 

Besteht die Genehmigung zur Betreibung einer Küche?

 

Die Küche wurde im Rahmen der Antragsprüfung genehmigt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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