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Zukunft der Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden

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26.08.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

 

In den ländlich geprägten und sehr weitläufigen Vier- und Marschlanden leisten derzeit sechs Polizeiposten einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind das Gesicht der Polizei Hamburg und Ansprechpartner für die Menschen vor Ort.

 

Der Presse war zu entnehmen, dass fünf Polizeiposten in den nächsten Jahren (2021 bis 2025) in den Ruhestand treten. Eine Nachbesetzung der jeweiligen Dienstposten solle zwar erfolgen, der Dienst jedoch vom Polizeikommissariat (PK) 43 am Ludwig-Rosenberg-Ring in Bergedorf aus aufgenommen werden.

 

Dies hätte zur Folge, dass Ansprechpartner vor Ort nicht mehr vorhanden wären und sich die Fahrtwege zu Einsatzorten oder zu persönlichen Kontakten mit Bürgerinnen und Bürgern deutlich verlängern würden.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage vom 27.05.2021 wie folgt:

 

Vorbemerkung

 

Seit über 90 Jahren wird durch die Polizeiposten lokale Sicherheit vor Ort gewährleistet. Die Ansprechbarkeit der Polizeiposten hat sich bewährt und wird von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Landgebietes in hohem Maße wertgeschätzt.

 

Zurzeit versehen sechs Posten ihren Dienst im Landgebiet. Neben der Gewährleistung aller Vollzugsaufgaben im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Polizeipostens und der Wahrnehmung von Einsätzen als so genannte „Alleinfahrer“ übernehmen sie darüber hinaus auch Aufgaben der Beamtinnen und Beamten des besonderen Fußstreifendienstes (Cop4You, Planung und Durchführung von Präventionsveranstaltungen, Begleitung von und Teilnahme an Veranstaltungen und Schwerpunkteinsätzen, Kontaktpflege mit ansässigen Personen und Institutionen, Opferbetreuung, Seniorenberatung etc.).

 

Die Polizeipostenphilosophie sah in der Vergangenheit vor, dass die Beamtinnen und Beamten in eigenen oder gemieteten Immobilien arbeiten und wohnen. Zwischen den Jahren 2021 und 2025 gehen fünf Beamte auf diesen Posten in den Ruhestand. Vier der fünf Diensträume stehen dann nicht mehr zur Verfügung, da sie sich nicht im städtischen Eigentum befinden und / oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort wohnen bleiben und die Objekte somit nicht an einen Nachfolger übertragen werden können.

 

Die Suche nach geeigneten Alternativen ist jedoch durch die aktuell angespannte Situation auf dem Immobilienmarkt stark erschwert. Das Vorhandensein einer geeigneten Immobilie steht obendrein in direktem Bezug zur Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern für diese spezielle polizeiliche Tätigkeit.

 

Die derzeitige Situation diktiert Rahmenbedingungen, die folglich eine Beschäftigung mit Alternativen erforderlich macht, um bewährte Strukturen zumindest dem Grunde nach zu erhalten und der Bevölkerung ein vergleichbares Angebot an polizeilicher Präsenz zu machen. Die dezentrale polizeiliche Präsenz im Gebiet des PK 43 in Form von Polizeiposten, die Präventionsarbeit durch erfahrene und kompetente Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und eine örtlich präsente Polizei sind dabei nach wie vor ein bewährter Bestandteil der polizeilichen Infrastruktur in den Vier- und Marschlanden. Die Rahmenbedingungen machen aber die Prüfung von Möglichkeiten erforderlich, mit denen weiterhin die enge Verbindung zwischen dem Dienst als Polizeiposten sowie dem Gebiet und der dortigen Bevölkerung gewährleistet wird. Die Prüfungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:

 

1. Ist es geplant, dass alle freiwerdenden Dienstposten der Polizeiposten in den Vier- und Marschlanden nachbesetzt werden?

 

Ja.

 

 

2. Sollen die nachbesetzten Polizeiposten dann zentral vom PK 43 aus ihren Dienst aufnehmen und beenden?

a. Wenn ja, warum wird von dem bisherigen Konzept Abstand genommen, die Beamtinnen und Beamten mit eigenen Diensträumen vor Ort auszustatten?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

b. Welche Voraussetzungen und Anforderungen müssen Diensträume der Polizeiposten in Bezug auf Größe, Ausstattung etc. erfüllen?

 

Allgemein gilt für Diensträume der Polizeiposten folgendes:

 

  • Konkrete Größenvorgaben gibt es nicht.
  • Die Räumlichkeiten müssen den polizeilich vorgegebenen arbeitsrechtlichen und Sicherheitsstandards angepasst werden (Schutz des Beamten gegen Einwirkungen von außen, Alarmsicherung des Gebäudes, Sicherung des Funkstreifenwagens).
  • Ein vollständig eingerichteter Arbeitsplatz muss zur Verfügung stehen (Möblierung und IT- Ausstattung).
  • Eine Küche sowie ein Sanitärbereich müssen vorhanden sein.
  • Notwendig sind ein abgetrennter Wartebereich für Besucher sowie ein Besucherparkplatz.
  • Barrierefreiheit muss gegeben sein.

 

 

c. Welche Kosten entstehen derzeit jährlich für die dislozierte Unterbringung der Polizeiposten?

 

Siehe Drs. 22/4660.

 

 

d. Wenn eine Dienstaufnahme vom PK 43 aus erfolgen soll, ist es geplant, in den Vier- und Marschlanden darüber hinaus zentrale Diensträume für eine Nutzung (ggf. durch mehrere Polizeiposten) vorzuhalten?

 

Die Präsenz im Landgebiet soll auch zukünftig durch die sechs Postenbeamtinnen und Postenbeamten aufrechterhalten werden.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

3. Ist vorgesehen, die aktuell in den Vier- und Marschlanden vorhandenen Polizeiposten bereits vor Erreichen der Altersgrenze und dem Eintritt in den Ruhestand beim PK 43 räumlich zusammenzuführen?

 

Nein.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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