21-1622

Wohnungsberechtigungsscheine und Dringlichkeitsscheine in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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26.01.2023
Sachverhalt

Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Die Wohnungsnot plagt Bergedorf nach wie vor, und so ist der Senat bestrebt, durch einige Anstrengungen die Situation einigermaßen abzumildern. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass die Versäumnisse der Vergangenheit kurzfristig nicht so ohne weiteres auszugleichen sind. Um gegebenenfalls nachsteuern zu können, ist es wichtig, den aktuellen Stand zu evaluieren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Wie viele Wohnungsberechtigungsscheine (§-5-Schein), Dringlichkeitsscheine oder Dringlichkeitsbestätigungen wurden in Bergedorf in den letzten 5 Jahren ausgestellt?

2. Wie viele Personen umfassten diese Haushalte? Bitte seit 2019 nach Jahren aufführen.

3. Wie viele §-5-Schein-, Dringlichkeitsschein- oder Dringlichkeitsbestätigungs-Anspruchsberechtigte gibt es nach Annahmen der zuständigen Behörde in Bergedorf zum jetzigen Zeitpunkt?

4. Wie viele dieser Dringlichkeitsinhaber haben tatsächlich eine Wohnung erhalten? Wie viele sind noch immer wohnungssuchend? Bitte auch hier aufschlüsseln nach Jahren.

5. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen Dringlichkeitsschein zu erhalten?

6. Wie hoch ist die Gebühr für die Erteilung eines Dringlichkeitsscheins?

7. Erhalten auch Personen, die lediglich einen Duldungsstatus innehaben, einen Dringlichkeitsschein? Wenn ja, wie viele Personen haben in den letzten 5 Jahren diesen erhalten und welche Begründung wird hierfür verwandt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

 

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