Wochen des Gedenkens, Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.12
Kleine Anfrage
der BAbg. Jacobsen, Dr. Dahms und der FDP-Gruppe
Auf unsere bisher unbeantwortete schriftliche kleine Anfrage vom 03.11.2025 und der Presseberichterstattung in der Bergedorfer Zeitung Online am 06.11. und Print am 08.11.
Und einem Leserbrief des Presserechtlich verantwortlichen der AG Gedenken Michael Edler am 11.11. erhielt die FDP Bergedorf am 13.11. folgendes Schreiben/Erklärung der DKP Bergedorf per Mail
Von: dkp-hh-bergedorf@mailbox.org
Datum: 13. November 2025 um 10:20:04 MEZ
An: bergedorf@freie-demokraten.de
Betreff: Zur Information
Der Hamburger Verfassungsschutzbericht 2024 führt die DKP unter Linksextremismus.
„Die DKP steht damit im unauflösbaren Gegensatz zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der parlamentarischen Demokratie.“
Zu den Anwürfen und „Spaltungsversuchen“ in gute Liberale und schlechte Liberale sei kurz angemerkt:
Wikipedia zur DDP: „Keine andere Partei identifizierte sich so uneingeschränkt mit der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik wie die DDP“
Dem Artikel ist aber ebenfalls zu entnehmen, dass es die DDP seit 1930 nicht mehr gab.
In einem Interview mit der Welt sagt der Staatsrechtler und Verfasser des Buches: „Der Weimarer Reichstag“ Philipp Austermann am 24.11.2020:
„Die KPD war ebenso toxisch für den Parlamentsbetrieb wie die NSDAP. …Wie die NSDAP nutzte die KPD das Plenum als Bühne für ihre Demokratieverachtung. Redner beider Parteien hetzten gegen die demokratische Republik.“
In Ihrer „Erklärung“ richtet die DKP Bergedorf richtigerweise den Blick auf das Rathausbündnis gegen Rechtsextremismus.
Es scheint hier Ungenauigkeiten sowohl in der Form als auch in der Benennung dieses ‚Bündnisses‘ zu geben.
Als die FDP 2019 in Fraktionsstärke in die Bezirksversammlung einzog, wurden wir zunächst mündlich eingeladen, uns am ‚Rathausbündnis gegen Rechts‘ zu beteiligen. In der mündlichen Form ist häufig der Begriff ‚gegen Rechts‘ gebräuchlich.
Wie uns berichtet wurde, hieß das Rathausbündnis zunächst auch gegen Rechts, was dann zu Recht von der CDU moniert wurde. Man stelle sich im Umkehrschluss einmal vor, es gäbe ein Rathausbündnis ‚GEGEN LINKS‘
Aktuell ist zum Beispiel auf der Webseite der AG Gedenken der Begriff ‚Rathhausbündnis gegen RECHTS‘ zu finden.
Auf unsere Nachfrage, um was für ein Gremium es sich denn handeln würde, erhielten wir am 06. November 2019 eine Auskunft des damaligen Bezirksamtssprechers. Hier hieß das Bündnis dann ‚Rathausbündnis gegen rechte Gewalt‘
Kurz darauf erhielten wir eine Einladung zur Sitzung des „Rathausbündnisses“ im Januar 2020.
Die FDP-Fraktion in der Bezirksversammlung Bergedorf hat beschlossen, nicht Mitglied des Rathausbündnisses gegen Rechtsextremismus zu werden und auch an keinem Treffen teilgenommen, da wir den Kreis der Teilnehmer, die DKP aber auch Vertreter der ‚Antifa‘ zumindest teilweise sehr kritisch gesehen haben. So heißt es weiter in der „Erklärung“ der DKP:
Im Hamburger Verfassungsschutzbericht 2024 heißt es zu Antifa und DKP:
„Dabei ist, losgelöst von der Szene betrachtet, nicht jede antifaschistische Haltung extremistisch, da der Begriff im Alltag oft verwendet wird, um die Einstellung gegen Rechtsextremismus zu verdeutlichen. Linksextremisten meinen mit dem Antifaschismus jedoch mehr als das Engagement gegen Rechtsextremismus. …
Unter dem Überbegriff „Antifa” werden Szeneangehörige des autonomen Antifaschismus verstanden. Autonome Antifaschisten agieren kampagnenorientiert, offen und sind ideologisch, im Gegensatz zu orthodoxen Kommunisten, wie zum Beispiel Mitgliedern der DKP, nicht festgelegt. Den Staat, seine parlamentarische Regierungsform und seine Institutionen lehnen autonome Antifaschisten grundsätzlich ab und verfolgen das Ziel, diese zu zerschlagen.“
In was für einem Umfeld sich das Rathausbündnis bewegt, konnte auch an dem Plakat zur Demonstration am Samstag, den 02. März 2024 gesehen werden.
Mit der DKP steht hier eine gesichert linksextremistische Partei unmittelbar neben der CDU die eine in einer Demokratie völlig legitime Position im Mitte-Rechts-Spektrum des Verfassungsbogens einnimmt, mit Attac und Extinction Rebellion Organisationen, die zuletzt mit einer Unterwanderung durch gewaltbereite extreme Kräfte konfrontiert waren.
Wer im Bergedorfer Bündnis gegen Rechts mit dabei ist, konnten wir bis heute nicht recherchieren. Es wird hier Wert auf Anonymität gelegt, auf dem Facebookauftritt des Bündnisses wurden auch die Gesichter der Teilnehmer an einem Infostand beim Wutzrock Festival unkenntlich gemacht.
Bei der Verteidigung der offenen Gesellschaft und der freiheitlich demokratischen Grundordnung muss gesichert sein, dass wir fest auf der Grundlage unseres Grundgesetzes und gegen Verfassungsfeinde egal welcher Couleur stehen.
Als FDP Gruppe in der Bezirksversammlung Bergedorf sehen wir uns fest in der Tradition der Liberalen als Rechtsstaatspartei. Wir sind genauso wenig bereit einem Bündnis ‚gegen Rechts‘ beizutreten, wie einem Bündnis ‚gegen Links‘
Wir erachten den Pluralismus der Überzeugungen und politischen Ziele als legitim, solange nicht die Überwindung der freiheitlich-demokratische Grundordnung und die von unserer Verfassung geschützten Werte angestrebt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Bergedorf:
1) Wie ist das Rathausbündnis gegen Rechtsextremismus organisiert?
a) Gibt es einen Hauptverantwortlichen und wenn ja wer ist das?
b) Welche Gruppierungen, Parteien und Organisationen sind Bestandteil des Rathausbündnisses gegen Rechtsextremismus?
c) Wer wird angeschrieben (aktueller Verteiler) wenn zu einem Treffen des Rathausbündnisses eingeladen wird, bzw. wurde?
d) Wer kann Mitglied des Rathausbündnisses werden?
e) Wurde und/oder wird geprüft, ob Eingeladene der Treffen des Rathausbündnisses gegen Rechtsextremismus sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung bekennen?
i) Wenn ja, wie? Wenn Nein, warum nicht?
2) Der Name Rathausbündnis suggeriert Verwaltungshandeln.
a) Inwiefern liegen die aus Treffen des Rathausbündnisses hervorgegangenen Aktionen und Arbeitsgruppen und deren Aktionen der Zuständigkeit des Bezirksamtes?
3) Wie gestaltet sich rechtlich der Zusammenhang zwischen dem Rathausbündnis gegen Rechtsextremismus und der daraus hervorgegangenen AG Gedenken?
4) Sieht das Bezirksamt speziell vor dem Hintergrund des Petitums 5 der Drucksache - 22-0324 einen Konflikt mit der Beteiligung einiger Gruppen und Parteien am Rathausbündnis? Wenn nein, warum nicht?
5) Wie beurteilt das Bezirksamt in Bezug auf das Rathausbündnis die eigene Neutralitätspflicht, Verfassungstreuepflicht, das Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, sowie die Loyalitätspflicht?
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