21-0751

WLAN für alle Wohnunterkünfte der öffentlichen Unterbringung

Antrag

Letzte Beratung: 06.04.2021 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 3

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Alle Hamburger Schüler:innen sind im Homeschooling, nur eine Notbetreuung ist in den Schulen für eine kleine Gruppe von Schüler:innen vorgesehen. Darunter fallen auch die Kinder und Jugendlichen aus den Unterkünften der öffentlichen Unterbringung. Doch viele Eltern nehmen dieses Angebot nicht an, da sie Angst vor einer Infizierung ihrer Kinder haben. Doch Homeschooling ist zumeist für diese Kinder und Jugendlichen nicht möglich. Es gibt kein oder nur sehr eingeschränktes WLAN in den Unterkünften. Die Hotspots sind zudem zu Coronazeiten kontraproduktiv, da sich hier alle Bewohner:innen drängeln, was in Zeiten von Corona nicht sein soll, oder diese Hotspots liegen im Freien, wohin das Homeschooling bei winterlichen Temperaturen nicht verlegt werden kann. Hier muss dringen Abhilfe geschaffen werden, die technisch auch machbar wäre. Es gibt z.B. die Möglichkeit, Internetsticks oder sogenannte Internet- oder WLAN-Cubes zu benutzen, wenn andere Verfahren aus baulichen Gründen nicht möglich sind. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Bildung, welches im Zweifelsfall auch durch die Bereitstellung von WLAN in den Unterkünften gewährleistet werden muss!

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter nimmt Kontakt mit den Trägern der öffentlichen Unterbringung, der Sozial- und der Bildungsbehörde auf, um zu klären, welche Behörde in den Unterkünften der öffentlichen Unterbringung für eine Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit WLAN zuständig ist.
  2. Der Bezirksamtsleiter setzt sich bei den dafür zuständigen Stellen dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in den Unterkünften der öffentlichen Unterbringung schnellstmöglich mit einem Zugang zum WLAN für schulische Zwecke versorgt werden.
  3. Der Bezirksamtsleiter berichtet monatlich in der Bezirksversammlung über die Ergebnisse seiner Bemühungen, den Kindern und Jugendlichen in den Unterkünften der öffentlichen Unterbringung ihr Recht auf Bildung auch in Zeiten des Lockdowns und Homeschoolings zu ermöglichen.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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