21-0089.01

Wird die Annahmestelle des Finanzamts in Bergedorf geschlossen?

Antwort

Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.3

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Westberg, Mirbach, Gruber, Jobs, Heilmann - Fraktion DIE LINKE

 

Seit November 2016 ist das Finanzamt Bergedorf zentralisiert worden. Unter dem Namen „Finanzamt Ost“ sind jetzt alle Dienstleistungen des Finanzamtes zu finden. Einzige Ausnahme: die Antragsannahme, die in Bergedorf verblieben ist.

 

Diese Antragsannahme ist für alle Bergedorfer Bürger*innen eine Auskunfts- und Beratungsstelle, mit deren Hilfe die ausgefüllten Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerunterlagen abgeben und auf Plausibilität geprüft werden können. Dieser Service ist besonders für Bürger*innen, die über keinen PC verfügen, eine große Arbeitserleichterung. Der Service wird, insbesondere seit auch Senior*innen eine Lohn-und Einkommenssteuer abgeben müssen, gerne in Anspruch genommen. Dieses Jahr wurden die Bürger*innen darüber informiert, dass es die Antragsannahme im nächsten Jahr nicht mehr in Bergedorf geben wird. Zukünftig müssen und sollen alle Anträge ausschließlich am PC erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 27.08.2019 wie folgt:

 

Die zusätzliche Informations- und Annahmestelle (IAS) des Finanzamtes Hamburg-Ost in Bergedorf bleibt auch weiterhin bestehen. Daher ist sichergestellt, dass alle Bergedorfer Bürgerinnen und Bürger auch künftig ihre Anträge vor Ort abgeben können.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen wie gewohnt für allgemeine Auskünfte zur Verfügung und beantworten auch individuelle Fragen zur Steuererklärung im rechtlich erlaubten Rahmen.

 

Seit August 2019 können die eingereichten Steuererklärungen nicht mehr von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern der IAS direkt bei Abgabe bearbeitet werden, sondern müssen zunächst elektronisch erfasst werden. Erst danach kann eine abschließende Bearbeitung erfolgen. Nur auf diese Weise ist eine gleichmäßige Behandlung aller Steuererklärungen unter Berücksichtigung von Risikoaspekten gewährleistet und die Weiterentwicklung zu einer elektronischen Steuerakte sichergestellt. Außerdem bieten die in den IAS abgegebenen Steuererklärungen ein großes zusätzliches Potential an voll maschinell verarbeiteten Steuererklärungen. In Erstattungsfällen bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger, dass es noch schneller zur Auszahlung der Guthaben kommen kann.

 

Über diese neue Verfahrensweise werden die Steuerpflichtigen durch die Beschäftigten und bei Bedarf zusätzlich durch Aushändigung eines Informationsblattes informiert.

 

Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe von Einkommensteuererklärungen besteht für die Steuerpflichtigen mit Einkünften der §§ 19 bis 22 EStG nicht. Gleichwohl werben die Beschäftigen in der IAS unter Hinweis auf die vielen Vorteile für die die elektronische Abgabe über „Mein ELSTER“, wie z.B. eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den Daten aus Steuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder Meldungen der Krankenversicherungen, eine Plausibilitätsprüfung oder die Möglichkeit einer unverbindlichen Probeberechnung.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:

 

 

 

1.       Trifft dieser Sachverhalt zu und ist er dem Bezirksamt bekannt? Wenn ja: Warum ist die Bezirksversammlung hierüber nicht informiert worden?

2.       Mit der Zentralisierung ist den Bergedorfer Bürger*innen versprochen worden, dass die Antragsannahme auf jedem Fall in Bergedorf bleiben wird. Warum ist dieses Versprechen auf einmal nichts mehr wert?

 

Zu 1. und 2.:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

3.       Wie viele Bürger*innen haben bislang in 2017, 2018 und 2019 ihre Unterlagen beim Finanzamt Bergedorf abgegeben? Wie viele Bürger*innen sind davon älter als 63 Jahre?

 

Zu 3.:

In 2017 haben rd. 18.800, in 2018 rd. 13.900 und bis August 2019 rd. 10.500 Bürgerinnen und Bürger die IAS in Bergedorf besucht.

Ob es sich um die Abgabe von Steuererklärungen oder um andere Anliegen wie z.B. die Eintragung von Freibeträgen, die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder um allgemeine Auskünfte handelt, wird ebenso wie das Alter der Besucherinnen und Besucher  nicht gesondert erfasst.

 

 

4.       Viele ältere Bürger*innen haben keinen PC und haben auch nicht vor, sich zukünftig einen anzuschaffen. Hat die Verwaltung eine zahlenmäßige Vorstellung, wie viele Bürger*innen keinen PC haben und demzufolge auch weiterhin ihre Lohn- bzw. Einkommenssteuerklärungen per Hand ausfüllen und abgeben werden wollen?

 

Zu 4.:

Die Steuerverwaltung hat hierzu keine Erkenntnisse.

 

 

5.       Ist diese Entwicklung mit dem Seniorenbeirat besprochen worden? Wenn nein: Aus welchem Grund erfolgt darüber kein Gespräch? Wenn ja: Welches Gesprächsergebnis wurde erzielt?

 

Zu 5.:

Ein Gespräch mit dem Seniorenbeirat fand hierzu nicht statt. Ein allgemein erhöhter Beratungsbedarf bei Seniorinnen und Senioren ist nicht erkennbar. Eine zunehmende Zahl von Steuerpflichtigen, die Alterseinkünfte  beziehen, nutzt bereits jetzt zielgerichtet die zur Verfügung stehenden Online-Medien, so auch den Internetauftritt der Hamburger Finanzbehörde und übermittelt die Steuererklärungen elektronisch. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend insbesondere bei den aktuell in den Ruhestand gehenden Seniorinnen und Senioren weiter fortsetzen wird. Die Bürgerinnen und Bürger, die nicht über die technischen Möglichkeiten zur elektronischen Abgabe einer Steuererklärung verfügen, können sich auch zukünftig auf die in der Vorbemerkung beschriebenen Hilfsstellungen durch die Finanzämter verlassen.

 

 

Petitum/Beschluss

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