Wieso wird die Position einer Pressesprecherin bzw. Pressesprechers erst jetzt wieder ausgeschrieben und dann auch nur befristet?
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Spätestens seitdem der Leiter des Fachamts Interner Service in anderer Funktion im Bezirksamt tätig ist, ist die Position des Pressesprechers verwaist. In Anbetracht der Tatsache, dass es Mitte 2020 noch zwei Mitarbeiter gab, die sich um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gekümmert hatten, ein extremer Rückschritt.
Die CDU-Fraktion hatte dies schon länger kritisiert, leider wurde im April ein Antrag, die Position einer stellvertretenden Pressesprecherin umgehend neu zu besetzen, von der Bergedorfer Koalition abgelehnt. Umso erfreulicher ist es, dass das Bezirksamt nun eine solche Stelle, möglichst umgehend zu besetzen, ausgeschrieben hat. Es fragt sich allerdings, warum diese Ausschreibung auf 24 Monate befristet ist.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 15.09.2021 wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Auskunftsrecht der Bezirksversammlung aus § 24 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird begrenzt durch § 19 Abs. 3 BezVG. Demnach bestehen keine Rechte in Personal- und Organisationsangelegenheiten. Darüber hinaus kann aus Gründen des Sozialdatenschutzes keine Aussage zu einzelnen Beschäftigten getroffen werden. Unter dieser Prämisse beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Fehlanzeige.
sh. Vorbemerkung
Fehlanzeige, die Ausschreibung erfolgt mit Bekanntwerden der Vakanz der Stelle.
Die Pressearbeit soll weiterhin professionell begleitet und betrieben werden.
sh. Vorbemerkung
Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gegeben werden, im Übrigen sh. Vorbemerkung.
Nein.
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