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Wieso wird der Gehweg "Am Langberg" andauernd bei Regen überspült und dadurch unpassierbar?

Antwort

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19.05.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Emrich, Froh, Eggebrecht und der CDU-Fraktion

 

„Am Langberg“, zwischen Boberger Furt und Wendehammer, westlich der B 5, besteht bei Regen das Problem, dass das von der Straße ablaufende Regenwasser den Gehweg überspült und sich dort große Pfützen bilden. Teilweise in einem Ausmaß, dass Fußgänger diese nicht mehr auf den Gehweg passieren können und auf die Straße ausweichen müssen.

 

Die Straße „Am Langberg“ hat vor einigen Jahren im oben genannten Abschnitt einen neuen Fahrbahnbelag, aber keine dauerhafte Gehwegbefestigung durch Gehwegplatten erhalten. Vermutlich wurde bei dieser Maßnahme Höhenmaß und Gefälle nicht richtig angepasst. Der Fahrbahnbelag ist augenscheinlich einseitig auf selber Höhe mit dem Randstein. Das führt dazu, dass das Regenwasser nicht in die vorhandene Kanalisation abläuft, sondern schon bei geringem Niederschlag den Gehweg aus Glensander überspült, was nicht nur zu tiefen Pfützen und Bächen führt, sondern durch den Materialabtrag auch die Abwasserabläufe der angrenzenden Grundstücke verstopft.

 

Nach Auskunft der Anwohner wird wegen des andauernden Fortspülens, und zur Sicherung der Benutzbarkeit des Fußweges, nun in regelmäßigen Abständen neuer Belag eingearbeitet, ohne dass das eigentliche Problem behoben wird.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 19.04.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1)      Wann hat die Straße „Am Langberg“ einen neuen Fahrbahnbelag erhalten?

 

Die letzten Fahrbahnsanierungen in diesem Bereich wurden 2017 und 2019 durchgeführt. Dabei wurde jeweils eine reine Deckschichtsanierung vorgenommen. Eine Veränderung der Höhenlage oder des vorhandenen Fahrbahngefälles hat nicht stattgefunden.

 

 

2)      Wie hoch waren die Kosten dafür?

 

Abschnitt zwischen Kehre und Hs.Nr. 84: 171.000 €

Abschnitt zwischen Hs. Nr 84 und B5: 150.000 €

 

3)      Aus welchem Titel wurde die Maßnahme finanziert?

 

Die Maßnahmen wurden jeweils aus Mitteln der Straßenbauunterhaltung finanziert.

 

 

4)      Wer war für die Umsetzung der Maßnahme verantwortlich?

 

Verantwortlich für die Umsetzung war das Bezirksamt, vertreten durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums. Ausführende Fachfirma war in beiden Fällen STRABAG

 

 

5)      Ist dem Bezirksamt die im Vorwort beschriebene Situation bekannt? Wenn ja, seit wann und welche Abhilfe ist angedacht?

 

Ja. Der Gehweg ist von je her problematisch, da die privaten südlichen Grundstücke in ihrer Höhenlage tiefer liegen als die Fahrbahn. Aus diesem Grund sind im Bestand mittig im Gehweg Trummen zur Entwässerung angeordnet. Derzeit plant das Bezirksamt die Entwässerungssituation entlang der Fahrbahn durch Einbau eines Wasserlaufes entlang der Bordsteine zu verbessern, damit kein zusätzliches Niederschlagswasser auf den Gehweg gelangt. Die Arbeiten sind für das III. Quartal 2022 geplant.

 

6)      Wurden Mängel nach Abschluss der Fahrbahnerneuerung festgestellt? Wenn ja, welche? Welche Mängel wurden zwischenzeitlich behoben, welche sind weiterhin vorhanden?

 

Die Ausführung der unter 1.) genannten Maßnahmen war mängelfrei.

 

7)      Gibt es bauliche Fehler des ausführenden Unternehmens oder Fehler in der Ausschreibung und/oder Planung?

 

Nein.

 

8)      Wieso ist der Gehweg nicht mit Gehwegplatten hergestellt worden?

 

Der Gehweg an sich besteht aus Grand und wird regelhaft unterhalten. Eine komplette Neupflasterung des südlichen Gehweges ist finanziell nicht darstellbar.

 

9)      Welche Kosten entstehen jährlich für die Beseitigung der Schäden am Gehweg?

 

Eine grundsätzliche jährliche Kosteneinschätzung ist nicht möglich, da diese von Jahr zu Jahr stark variieren. Die Kosten stehen in Abhängigkeit von Frequentierung des Gehweges, mutwilligen Befahren und Parken auf den Gehwegflächen sowie weiteren negativen Einflüssen.

 

10) Welche Kosten würden entstehen, um die Straße/Gehwege in einen Zustand zu versetzen, der bei Regen das Überspülen des Gehwegs verhindert?

 

Der unter Nr. 5 erwähnte Einbau eines zusätzlichen Wasserlaufes wird derzeit mit etwa 60.000 € geschätzt und wird die entsprechende Abhilfe in Hinblick auf das Überspülen des Gehweges schaffen.

 

11) Wird der angesprochene Gehwegabschnitt zeitnah mit Gehwegplatten hergestellt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, siehe Antwort zu 8.)

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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