Wiederaufnahme der Präsenzsitzungen der Bezirksversammlung und aller Ausschüsse im Bezirk Bergedorf
Antrag der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer und AfD Fraktion
Die Covid-19-Pandemie hat die Politik in Deutschland, einem der höchst entwickelten Staaten der Welt, völlig unvorbereitet getroffen. Es gab weder genügend Schutzausrüstung für die die betroffenen Ärzte, Alten- und Krankenpfleger noch für die normale Bevölkerung. Auch wurde keine, obwohl in Deutschland erstklassig vorhanden, breite wissenschaftliche Expertise eingeholt. Vorhandene Erfahrungen aus vorherigen vergleichbaren Situationen (SARS, Schweinegrippe ..) führten nicht zu einer angemessenen Vorbereitung auf erfahrungsgemäß regelmäßig auftretenden Epidemien/Pandemien.
In dieser Situation wurden in der Bürgerschaft und auch in den Bezirken vielfältige Maßnahmen getroffen, die oft schwerwiegende Eingriffe in Rechte der demokratisch legitimierten Abgeordneten und der gesamten Bevölkerung bedeuteten. Dies war aufgrund der geringen Vorlaufzeit kurzfristig angemessen. Mit weiterer wissenschaftlicher Erforschung des Verlaufs der Pandemie und dem jetzigen Wissen sind diese weitreichenden Eingriffe nicht mehr zu rechtfertigen. Gerade ein Neustart nach den durchgeführten Maßnahmen erfordern auch wegen des aufgelaufenen Rückstaus schnellstmöglich eine funktionierende Bezirksversammlung und Ausschüsse mit den vom Volk gewählten Vertretern.
Unter der Beachtung weiterhin notwendiger Vorsichtsmaßnahmen soll die Arbeit der Bezirksversammlung und aller Ausschüsse mit ihren gewählten Mitgliedern schnellstens wieder aufgenommen werden.
Der Hauptausschuss möge beschließen.
Die Verwaltung wird gebeten, Vorkehrungen zu treffen, damit die einzuberufenden Sitzungen ordnungsgemäß durchgeführt werden können, unter der Berücksichtigung der nötigen Hygienemaßnahmen und Einhaltung von Mindestabstand. Allen gewählten Mitgliedern der Bezirksversammlung muss schnellstens wieder ermöglicht werden in voller Stärke an der Bezirksversammlung teil zu nehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, die diesbezügliche Raumvergabe zu koordinieren.
Die Bezirksverwaltung soll dafür geeignete Termine festlegen.
Keine.