21-1925.01

Wie wurde die Richtlinie über die Förderung von digitaler Ausstattung und digitalen Schulungsangeboten in Seniorenbegegnungsstätten im Bezirk Bergedorf umgesetzt?

Antwort

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25.01.2024
Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat am 25. März 2022 die Richtlinie über die Förderung von digitaler Ausstattung und digitalen Schulungsangeboten in Seniorenbegegnungsstätten in Hamburg im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Die Laufzeit der Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Hintergrund war, dass alle Seniorentreffs sowie weitere gemeinnützig betriebene Seniorenbegegnungsstätten besser mit moderner Technik, insbesondere mit Tablets und Smartphones, ausgestattet werden sollten. Die Seniorenbegegnungsstätten sollten befähigt werden, in der Pandemie verstärkt digitale Teilhabeangebote zu entwickeln und zu realisieren und Seniorinnen und Senioren quartiersorientiert und in möglichst allen Stadtteilen kurzfristig mehr Möglichkeiten bieten können, den Nutzen von digitaler Technik kennenzulernen, Geräte zu erproben und auszuleihen sowie digitale Kompetenzen zu erwerben.

 

Gemäß der Förderrichtlinie haben die Bezirksämter das gesamte formale Verfahren zu übernehmen, das mit dem Anschreiben an die Träger im Bereich der Seniorenarbeit beginnt sowie die öffentliche Information.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

Die Verwaltung beantwortet die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt:

 

  1. Wie viele Seniorentreffs bzw. gemeinnützig betriebene Seniorenbegegnungsstätten im Sinne der Richtlinie gab es 2022 in Bergedorf?

 

Im Bezirk Bergedorf gibt es drei Seniorentreffs. Ergänzt wird das Angebot durch vier Bürgerhäuser, die den Seniorinnen und Senioren im Bezirk eine offene Begegnungsstätte bieten.

 

  1. Wie viele dieser Seniorentreffs bzw. gemeinnützigen Seniorenbegegnungsstätten wurden vom Bezirksamt angeschrieben und auf die Richtlinie hingewiesen?

 

Alle o.g. Einrichtungen wurden angeschrieben und auf die Richtlinie hingewiesen.

 

  1. Wann erfolgten die Anschreiben?

 

Die Einrichtungen wurden im Februar 2022 angeschrieben, die Bürgerhäuser zu einer Skype-Konferenz am 02.03.22 eingeladen, zwecks Informationen und Hinweise rund um die Förderrichtlinie.

Die Träger der Seniorentreffpunkte wurden im Laufe des Februars 2022 über das Bezirksamt und über die BWFGB informiert.

 

  1. Welche zusätzlichen öffentlichen Informationen hat das Bezirksamt veranlasst?

 

Keine.

 

  1. Wie viele Seniorentreffs bzw. gemeinnützig betriebene Seniorenbegegnungsstätten haben auf das Anschreiben bzw. die öffentliche Information reagiert?

 

Insgesamt haben 5 Einrichtungen reagiert.

 

  1. Wie viele Förderanträge wurden gestellt?

 

Es wurden 3 Anträge gestellt.

 

  1. Wie viele Förderanträge wurden genehmigt?

 

Es wurden zwei Anträge genehmigt. Ein Antrag konnte nicht realisiert werden und wurde daher zurückgezogen.

 

  1. Wie viele und welche Schulungsangebote wurden durch die Förderung angeboten?

 

KulturA:

1)      Offene Mediensprechstunden (ab Juni bis Dezember 2022 einmal wöchentlich vormittags für drei Stunden und einmal monatlich nachmittags für zwei Stunden)

2)      Senior:innen Kurzfilmprojekt (zweitägig, Dezember 2022)

rgerhaus Allermöhe:

1)      7 Digitalsprechstunden (ab Juni 2022)

2)      Zwei Vorträge zu digitalen Themen und zweimal Digital-Café

 

  1. Welche digitalen Ausstattungen wurden durch die Förderung angeschafft?

 

Es wurden ein Tablet und ein Notebook durch die Förderung angeschafft

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.