Wie wurde die Richtlinie über die Förderung von digitaler Ausstattung und digitalen Schulungsangeboten in Seniorenbegegnungsstätten im Bezirk Bergedorf umgesetzt?
Kleine Anfrage
des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat am 25. März 2022 die Richtlinie über die Förderung von digitaler Ausstattung und digitalen Schulungsangeboten in Seniorenbegegnungsstätten in Hamburg im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Die Laufzeit der Förderrichtlinie war bis zum 31.12.2022 befristet.
Hintergrund war, dass alle Seniorentreffs sowie weitere gemeinnützig betriebene Seniorenbegegnungsstätten besser mit moderner Technik, insbesondere mit Tablets und Smartphones, ausgestattet werden sollten. Die Seniorenbegegnungsstätten sollten befähigt werden, in der Pandemie verstärkt digitale Teilhabeangebote zu entwickeln und zu realisieren und Seniorinnen und Senioren quartiersorientiert und in möglichst allen Stadtteilen kurzfristig mehr Möglichkeiten bieten können, den Nutzen von digitaler Technik kennenzulernen, Geräte zu erproben und auszuleihen sowie digitale Kompetenzen zu erwerben.
Gemäß der Förderrichtlinie haben die Bezirksämter das gesamte formale Verfahren zu übernehmen, das mit dem Anschreiben an die Träger im Bereich der Seniorenarbeit beginnt sowie die öffentliche Information.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
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