22-0814.01

Wie wird die Feuer- und Rettungswache Bergedorf in Zukunft aufgestellt sein?

Antwort

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.9

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Emrich, Froh, Pelch und Fraktion der CDU

Wie die zuständige Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Mai 2025 mitgeteilt hat, sind bis zum damaligen Zeitpunkt konkrete Planungen zur Erweiterung des bestehenden Standorts der Feuer- und Rettungswache Bergedorf (F26) nicht vorgenommen worden. Diese Antwort überrascht insofern, da die BIS bereits imrz 2024 zugestanden hatte, dass „nicht alle Anforderungen an eine moderne Feuer- und Rettungswache erfüllt werden“.

Die Weiterentwicklung der Fahrzeugflotte wäre eine Herausforderung, ein Ersatz-Fahrzeug wäre notdürftig untergestellt, für einzelne Bereiche des Rettungsdiensts bestünde punktuell zusätzlicher Raumbedarf zur Lagerung von Materialien und teilweise werden Raumbedarfe in Container ausgelagert.

Vor dem Hintergrund, dass die Bevölkerungszahl Bergedorfs steigen wird, ist davon auszugehen, dass sich auch die Anforderungen an die Einsatzfähigkeit der Feuer- und Rettungswache und damit die Zahl der dort Tätigen entsprechend entwickeln wird.

Vor dem Hintergrund, dass jetzt der unmittelbar an den aktuellen Standort grenzende Rahmenplanprozess Kurt-A.-rber-Chaussee eingeleitet wurde wäre es unverantwortlich, sich nicht rechtzeitig mit der zukünftigen Entwicklung der F26 zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

  1. Wie haben sich Stellenzahl und VZÄ an der F26 seit 2020 entwickelt?

Stellenbestand (Soll)

Vollkräfte (VK) - Ist

31.12.2020

117

102,1

31.12.2021

125

103,8

31.12.2022

118

111,3

31.12.2023

134

108,3

31.12.2024

128

105,1

31.12.2025

128

92,1

Die Personalzuweisungen im Einsatzdienst basieren auf den erforderlich zu besetzenden Funktionen sowie den Qualifikationen der Einsatzkräfte. Der Personalkörper aller Beschäftigten der Feuerwehr wird über das Instrument ePeCo (Basis: KoPers) ausgewertet, welches sogenannte Vollkräfte (VK) ermittelt. Bei der VK-IST Berechnung fließt die individuelle wöchentliche Arbeitszeit in die VK-Berechnung ein. Eine Person, die 50% der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart hat, entspricht 0,5 VK.

Die Definition der VK-IST weicht von der Definition der Vollzeitäquivalente (VZÄ) weiterhin insofern davon ab, dass keine Auszubildenden, Anwärterinnen/Anwärter und Referendarinnen/Referendare eingerechnet werden.

Dem gegenüber beinhalten die Auswertungen zum VK-Soll auch Stellen von in Ausbildung befindlichem Personal, damit diese im Rahmen von Praktika mit der Personalplanungssoftware geplant werden können. Der Stellenbestand (Soll) bietet daher keinen Aussagecharakter zur konkreten Personalplanung für die Wache.

Anpassungen der VK-IST resultieren aus Eintritten in den Ruhestand und einer temporären hamburgweiten Änderung der Einsatzplanung zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Führungsstruktur im Einsatzdienst. Hierdurch wird eine verlässliche Besetzung des Einsatzleitwagens in der Hamburger Löschgruppe sichergestellt, um im Einsatz frühzeitig eine belastbare Führungsstruktur zu etablieren und das Sicherheitsniveau zu erhöhen. Temporär kommt es hierbei unter Berücksichtigung des Einsatzaufkommens zur Außerdienstnahme von Gerätewagen an einigen Dienststellen. Die Einsatzfähigkeit und Funktionsbesetzung der Ressourcen an F26 sind dadurch nicht beeinträchtigt. Derartige temporäre Änderungen in der Funktionsplanung führen regelhaft nicht zu einer Anpassung des Stellen-Solls.

Des Weiteren wurde durch die Indienstnahme von Außenstellen sichergestellt, dass sich die Flächenabdeckung der vorhandenen Einsatzfahrzeuge verbessert hat und somit die vorhandenen Personalressourcen schneller am Einsatzort sein können. Als Nebeneffekt hat es dadurch auch eine, wenn auch geringe, räumliche Entlastung für F26 ergeben.

  1. Wie viele Container sind auf der Fläche der F26 untergebracht und wie werden sie genutzt?
  2. Gibt es aktuelle Prüfungen bezüglich des Entwicklungspotentials am derzeitigen Standort? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Derzeit werden vier Container für die Unterbringung der persönlichen Schutzausrüstung genutzt. Aktuell gibt es keine Prüfungen im Sinne der Fragestellung, da durch Umbauten im Gebäude sowie den Containeraufstellungen Anpassungen und Verbesserungen der Raumbeziehungen erfolgen konnten.

  1. Bietet die Fläche der F26 momentan noch genügend Platz um die erforderliche Logistik unterzubringen?

Siehe Drucksache 22-0313.01.

5. Bieten die Gebäude der F26 momentan noch genügend Platz um das vorhandene Personal angemessen unterzubringen? Wenn nein, welche Anforderungen werden nicht erfüllt?

6. Hat die F26 momentan noch genügend Platz um eventuelle Personalaufstockungen unterzubringen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, wie sieht die Lösung aus?

Die Feuer- und Rettungswache Bergedorf verzeichnete in der Vergangenheit einen Aufgabenzuwachs, unter anderem durch die Funktion als Lehrrettungswache sowie gestiegene Anforderungen im Arbeitsschutz. Aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten konnten bisher nicht alle Anforderungen in diesem Zusammenhang vollständig umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wurden die vorhandenen Flächen im Bestand umfassend geprüft und organisatorisch angepasst. Zur Erfüllung insbesondere arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen, beispielsweise hinsichtlich der Schwarz-Weiß-Trennung und der Lagerung von Einsatzkleidung, werden hierfür hergerichtete Container genutzt. Die vorgenommenen Maßnahmen dienen der Sicherstellung eines angemessenen Arbeitsumfeldes für alle Beschäftigten und orientieren sich an den aktuellen Personalbedarfen sowie den Anforderungen eines zeitgemäßen Dienstbetriebs.

Planungen zu Erweiterungen des bestehenden Standorts, die einen Personalaufwuchs erforderlich machen würden, bestehen derzeit nicht.

7. Laut Antwort aus dem Mai 2025 war aufgrund der räumlichen Gegebenheiten die Umsetzung der Anforderungen an einen standardisierten Desinfektionsarbeitsplatz nicht vollumfänglich möglich. Wurde dieses Problem zwischenzeitlich gelöst? Wenn ja, wie? Wenn nein, mit welchen Folgen?

Die baulichen Gegebenheiten haben sich nicht verändert. Die Waschremise wird aktuell als Desinfektionsremise genutzt.

8. Können darüber hinaus alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzbedingungen auf dem Gelände erfüllt werden? Wenn nein, welche weiteren Mängel bestehen?

Siehe Drucksache 22-0313.01.

9. Gibt es Überlegungen hinsichtlich einer Erweiterung des aktuellen Standorts oder eines Neubaus an anderer Stelle in Bergedorf? Wenn ja, in welchem zeitlichen Horizont?

10. Kämen Flächen in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Standort für einen Neubau der F26 in Frage? Wenn ja, welche?

11. Wurde die Fläche an der Kurt-A.-Körber-Chaussee 4-6 (zwischen Sander Damm und B5) hinsichtlich Eignung und Verfügbarkeit geprüft?

12. Begleitet die zuständige Behörde den Rahmenplanprozess Kurt-A.-Körber-Chaussee in Hinblick auf für einen eventuellen Neubau der F26?

Derzeit bestehen keine Überlegungen zur Errichtung eines Neubaus.

Petitum/Beschluss

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