22-0586.01

Wie wird der Mietenmelder in Bergedorf angenommen?

Antwort

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.13

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion

Der seit Februar 2025 zugängliche Mietenmelder ermöglicht es Hamburger Mieterinnen und Mietern, den Verdacht einer überhöhten Miete direkt an die zuständige bezirkliche Dienststelle zu melden. Der Online-Meldedienst ermöglicht es den Betroffenen, die für eine Ermittlung durch die Behörden erforderlichen Angaben bequem online zu tätigen.

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Wie viele Meldungen betreffen Wohnungen in Bergedorf? -> 3
  2. Wie viele Meldungen wurden zwischenzeitlich abschließend bearbeitet? -> 0
  3. Wie viele mögliche Überschreitungen wurden in Bergedorf festgestellt? -> 0
  4. Wie viele Meldungen wurden als nicht begründet festgestellt? -> 0
  5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, die Wohnungen in Bergedorf betreffen?

-> 0

  1. In wie vielen Fällen fand eine Anpassung der Miethöhe statt? -> 0
  2. Wie viele OWiG-Verfahren wurden eingeleitet? -> 0
  3. Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet? -> 0
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