22-0586

Wie wird der Mietenmelder in Bergedorf angenommen?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion

Der seit Februar 2025 zugängliche Mietenmelder ermöglicht es Hamburger Mieterinnen und Mietern, den Verdacht einer überhöhten Miete direkt an die zuständige bezirkliche Dienststelle zu melden. Der Online-Meldedienst ermöglicht es den Betroffenen, die für eine Ermittlung durch die Behörden erforderlichen Angabenbequem online zu tätigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Wie viele Meldungen betreffen Wohnungen in Bergedorf?
  2. Wie viele Meldungen wurden zwischenzeitlich abschließend bearbeitet?
  3. Wie viele mögliche Überschreitungen wurden in Bergedorf festgestellt?
  4. Wie viele Meldungen wurden als nicht begründet festgestellt?
  5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, die Wohnungen in Bergedorf betreffen?
  6. In wie vielen Fällen fand eine Anpassung der Miethöhe statt?
  7. Wie viele OWiG-Verfahren wurden eingeleitet?
  8. Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet?
Petitum/Beschluss

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